Dorothea Marx
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Walk, Sie haben leider nichts zur Zuständigkeit des Landtags für einen solchen Beschluss gesagt. Die Festsetzung des Wahltermins ist exekutive Eigenverantwortung einer Landesregierung, und Sie tun gerade so, als ob sie dazu a) das Recht nicht hätte und b) sich noch niemals Gedanken darüber gemacht hätte, warum der Wahltermin voraussichtlich an einem anderen Termin festgestellt werden wird, als Sie sich das wünschen – voraussichtlich, weil ja die Beschlussfassung noch nicht endgültig erfolgt ist. Wollen wir das eigentlich jetzt wirklich so Schule machen lassen, dass wir im Bereich der exekutiven Eigenverantwortung sagen, weil es eine Minderheitsregierung ist, mischen wir uns jetzt auch in Exekutiventscheidungen der Landesregierung ein? Wollen Sie das wirklich? Und warum braucht es ein Meinungsbild von Landtagsabgeordneten, wenn doch die Landesregierung – und das ist Ihnen ja nicht verborgen geblieben –, mit denen, die dafür auch eigentlich zuständig sind und für deren Rechte und Bedürfnisse Sie eben auch glaubten sprechen zu wollen, nämlich die Kommunen, auch die kommunalen Gebietskörperschaften, die diese Wahlen letztendlich ausrichten wollen und müssen, die dann auch die Wahlhelfenden bereitstellen müssen – glauben Sie denn wirklich, dass das sozusagen ersetzt werden kann durch einen Landtagsbeschluss? Und diese Kommunikation, Frau Tasch, hat doch stattgefunden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das meinen
wir nicht, Frau Marx!) Es ist doch nicht so, als ob die Landesregierung mit niemandem davor gesprochen hätte. Die Argumente, die Sie nennen – dass es vielleicht schöner wäre, man macht die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammen, weil man dann eine höhere Wahlbeteiligung auch für die Europawahl generieren kann –, haben natürlich in der Abwägung eine Rolle gespielt. Auf der anderen Seite, das schreiben Sie ja selbst am Ende ihrer Antragsbegründung, hätten wir bei Ihrem Vorschlag das Problem, dass Sie die Stichwahlen in die Schulferien bekommen. Und wenn das Wichtigste gewesen ist, Herr Kollege Walk, was Sie betont haben, eine hohe Wahlbeteiligung zu erzielen, dann ist es keine gute Idee, Stichwahlen in die Schulferien zu legen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Zumal Sie dann auch irrigerweise davon ausgehen, dass Stichwahlen nur Einzelfälle seien. Also ich glaube, die politische Landschaft, in die wir gerade hier zu blicken haben, lehrt uns etwas Besseres. Und deswegen habe ich und, ich denke, haben auch wir von der Koalition ausreichendes Vertrauen, dass die Landesregierung ihrer exekutiven Eigenverantwortung dadurch gerecht wird, dass sie die von dieser Wahlentscheidung Betroffenen – das sind nicht nur Landtagsabgeordnete, das sind vor allem die kommunalen Gebietskörperschaften – ausreichend angehört hat und in ihre Entscheidung entsprechende Abwägungsargumente hat einfließen lassen. Darum brauchen wir jetzt hier kein mehr oder weniger zufälliges Stimmungsbild von Landtagsabgeordneten, was wiederum komplett unverbindlich wäre. Wir haben ja eine Tagesordnung, ich glaube, mit 75 Tagesordnungspunkten, und dann sollten wir uns nicht noch zusätzlich aufbuckeln, was, wie gesagt, nicht in unserer Kompetenz liegt und vollkommen unverbindlich eine Abwägung vornimmt, die anderswo längst qualifiziert und mit den davon eigentlich Betroffenen stattgefunden hat. Deswegen sprechen wir gegen die Dringlichkeit bzw. ich, auch im Namen der Koalition.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
