Raymond Walk
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, bevor ich zur Dringlichkeit komme, vielleicht noch drei Sätze, worum es geht. „Demokratie fördern, Wahlbeteiligung steigern, Kommunen entlasten: Für eine gemeinsame Durchführung von Thüringer Kommunal- und Europawahlen 2024“ – Fakt ist: Mehr als die Hälfte, nämlich 54 Prozent, der Befragten einer aktuellen Körber-Studie sagen, dass das Vertrauen in Demokratie immer mehr schwindet, und das besorgt uns zugleich. 86 Prozent der Befragten wünschen sich folgerichtig eine stärkere Beteiligung. Das ist sozusagen der Ausgangspunkt. Wir wissen: Wahlen sind der Grundstein unserer Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung wird dabei gemeinhin als Indikator für die Legitimation von Wahlen insgesamt angesehen. So war es ja auch bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019. Verbunden war diese Wahl mit der Kommunalwahl, und was erfreulich ist – ich finde das wirklich ein starkes Zeichen –: 61,5 Prozent der Wahlberechtigten wollten damals über ihre politische Zukunft mitbestimmen. Klar ist auch: Trotz der gestiegenen Teilnehmerzahlen bei der Briefwahl ist immer noch die beliebteste Wahl der Gang ins Wahllokal. Ich will auch etwas zu den formalen Aspekten sagen, weil das auch eine Rolle spielt. Gemäß § 8 Thüringer Kommunalwahlgesetz legt die Landesregierung den Termin der Kommunalwahlen fest.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oha,
also nicht der Landtag! Habe ich das richtig verstanden?)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
haben eine Minderheitsregierung!) Üblicherweise wird eine Empfehlung des Innenministers im Kabinett diskutiert. Da sowohl die Kommunalwahlen als auch die Europawahl eine fünfjährige Wahlperiode haben, finden seit dem Inkrafttreten des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, also nächstes Jahr seit 30 Jahren, diese Wahlen immer gemeinsam mit der Europawahl statt.
(Beifall CDU)
Staatskanzleichef Prof. Hoff verkündete in der Regierungskonferenz am 5. September, dass die Thüringer Landesregierung beabsichtige – sozusagen dieses Mal erstmals in der Geschichte –, die Kommunalwahlen auf den 26. Mai festzusetzen und damit von der mehrfach geübten und – ja – bewährten 30-jährigen Praxis einer Bündelung mit der Europawahl abzurücken, die bereits feststeht, nämlich am 9. Juni 2024. Aber noch ist die Entscheidung nicht gefallen. Deswegen bringen wir heute genau diesen Antrag ein. Deswegen komme ich auch zur Begründung der Dringlichkeit. Der Antrag ist deswegen dringlich zu behandeln, damit der Landtag die Gelegenheit hat, bei einer solch grundsätzlichen und wichtigen Entscheidung, wie ich finde, zunächst in einem ersten Schritt darüber zu debattieren, wie wir das hier im Hohen Haus sehen, und dann mit den guten Argumenten aus dem Hohen Haus sozusagen auch die Landesregierung zu beraten, bevor diese dann den Termin final festsetzt.
(Beifall CDU)
Und – ich bin noch bei der Dringlichkeit – da wir erwarten, dass die Diskussionen im Kabinett ja auch zeitnah zu einer Entscheidung führen können, beantragen wir eben, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Und mein letzter Satz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Unser gemeinsames Ziel sollte es doch sein, bei allen Wahlen eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen, und das lässt sich ganz einfach erreichen, indem man die Wahlen zusammenlegt. Das macht Sinn, das ist auch geübte Praxis. Fazit: Ein gemeinsamer Wahltermin trifft auf hohe Akzeptanz, würde den Aufwand bei den durchführenden Stellen reduzieren, schließlich auch Kosten sparen und, kurzum, unterm Strich die Demokratie stärken. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
