thueringer-landtag.de ↗

Sascha Bilay

Die Linke 31.05.2023 Sitzungen 7/110

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“

Aber wenn ich jetzt 1,5 Minuten überziehe, dann bitte nicht unterbrechen. Also bitte dann nicht noch mal. Deswegen ist es aus meiner Sicht auch höchst bedenklich – und diese Kritik müssen jetzt auch unsere Partner einfach kurz aushalten –, wenn man sich auf der einen Seite als Klimaschützer, als Klimakanzler bewirbt und um Stimmen buhlt, und auf der anderen Seite dieselben Akteure, um deren Stimmen man vorher geworben hat, als völlig bekloppt bezeichnet, passt das aus meiner Sicht nicht zusammen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen ist es aber auch nachvollziehbar, wenn Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten, die über Jahre hinweg immer gesprächsbereit gewesen sind mit der Politik, am Ende aus Enttäuschung darüber, dass eben keine Konsequenzen daraus gezogen wurden, zum aus ihrer Sicht letzten Mittel des zivilen Ungehorsams greifen, weil feststellbar ist, dass in dem Bereich die Realitätsverweigerung sowohl in Politik als auch in Gesellschaft breiten Raum eingenommen hat. Ich will es Ihnen deutlich sagen: Wer politische Veränderungen in diesem Land will, muss unbequem sein. Und es reicht eben nicht, wenn man auf einem bequemen Sofa sitzt und die schlechten Nachrichten über Unwetterereignisse zur Kenntnis nimmt, wenn das Fernsehen läuft, sondern man muss unbequem sein. Es mag für Autofahrer unbequem sein, wenn man ein paar Minuten auf der Straße steht und das Auto nicht rollt, aber es wäre noch viel verheerender, wenn ich nicht mehr Auto fahren kann, weil die Straße aufgrund eines Unwetterereignisses infolge des Klimawandels weggespült wurde. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Insofern, Herr Schard, haben Sie ja zum Teil mit Ihrer Rede tatsächlich mal recht gehabt. Die Aktionen, über die wir reden, machen deutlich, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und andererseits strafrechtlich relevanter Bestandteile wie unter anderem Nötigung usw. usf. bewegen. Aber ich will auch deutlich sagen: Gerade in den letzten Wochen und Monaten sind die Blockaden auf Straßen immer im Vorfeld angekündigt worden, damit sich alle darauf einstellen konnten. Genau deshalb sind diese Veranstaltungen auch unter das Versammlungsrecht gefallen. Das ist nämlich der Unterschied zwischen den Klimaschutzaktivisten, die das im Vorfeld anzeigen, und Coronaschwurblern, die seit Jahren über 2.500 sogenannte Spaziergänge in Thüringen unangemeldet illegal durchführen und von der Polizei begleitet werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen ist es hanebüchen, wenn man jetzt versucht, über Gebührentatbestände diese Klimaschutzaktivisten mit irgendwelchen Forderungen zu überziehen, während man gleichzeitig über Jahre hinweg bei den Coronaschwurblern weggeschaut hat. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Diese Klimaschutzaktionen sind politische Aktionen und sie unterliegen aus guten Gründen dem Versammlungsrecht. Ich mache jetzt weiter, weil mir vorhin auch Zeit geklaut wurde. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Haben Sie das zu bestimmen, oder was?) Die Gerichte sind in dieser Frage im Übrigen auch uneinheitlich. Das Amtsgericht in Flensburg hat beispielsweise gesagt, dass der Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch als begründet angesehen werden kann, weil – Zitat – es sich um eine „nicht anders abwendbar[e]“ Gefahr handelt, dass sich die Gefahren wegen „unzureichend[er] [...] Klimaschutzmaßnahmen [...] in den zukünftigen Jahrzehnten aller Wahrscheinlichkeit nach in noch wesentlich größerem Umfang realisieren werden, ohne dass dann den irreversiblen Schäden durch entsprechende Maßnahmen des Klimaschutzes noch wirksam begegnet werden könnte.“ – Urteil des Amtsgerichts in Flensburg. Deswegen, sage ich, ist allein schon die Vermutung, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte, schon starker Tobak. Es dient ja schon dazu, allein nur die Leute, die sich so für den Klimaschutz engagieren, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Ich will auch deutlich machen: Wer sich über Jahre hinweg den Gesprächen der Klimaschutzaktivistinnen und Klimaschutzaktivisten verweigert hat, darf nicht mit § 129 Strafgesetzbuch kommen, der die gesamte Klaviatur ermöglicht, bis hin zu Abhörmaßnahmen, nicht nur Durchsuchungen. Wer vorher die Gespräche verweigert, darf im Nachgang nicht Justiz und Polizei bemühen, um die Leute abzuhören. Der einzig positive Effekt von dem, was in München und anderswo geschehen ist, ist, dass am Ende die Letzte Generation auf noch mehr breite Unterstützung in der Zivilgesellschaft vertrauen kann. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Sascha Bilay Protokoll ↗