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Dorothea Marx

SPD 31.05.2023 Sitzungen 7/110

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist wieder die große Stunde der Rechtsauslegungen von verschiedensten Kolleginnen und Kollegen. Der Anfasser ist die Aktion, die Durchsuchungsaktion, die stattgefunden hat und die in der Tat sehr exzessive Ausmaße angenommen hat, die auf keinen Fall mehr gerechtfertigt werden können. Kollegin Wahl hat schon darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für die Beschlagnahmung, für die Durchsuchungen die Generalstaatsanwaltschaft in München war. Das war dann aber schon ein ziemlicher Flop – das muss man mal so sagen –, der Text, den das Bayerische Landeskriminalamt in absolutem Übereifer auf die gesperrten Seiten hat setzen lassen, bei denen draufstand – ich wiederhole es noch mal –: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar.“ Die AfD hat eben schon applaudiert, weil sie nichts dagegen hat, gegen strafrechtliche Vorverurteilungen. Und in Klammern ging es dann weiter: „Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“ Ein solches Vorwegnehmen eines strafrechtlich noch vollkommen unsicheren Ergebnisses ist natürlich ein absolutes No-Go. Dass sich darüber eigentlich alle aufgeregt haben, die sich ein bisschen ernsthaft mit Gewaltenteilung und der Unschuldsvermutung beschäftigen, das sollte eigentlich hier in diesem Hause unstrittig sein und ist dann auch Grund genug, mal darüber nachzudenken, mit wie viel Schaum vorm Mund man ein zivilgesellschaftliches Anliegen brandmarken muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Sperrtext war auch noch zweisprachig vorhanden. Jetzt hat Herr Kemmerich eben seine Interpretation von § 129 StGB mit der Definition einer kriminellen Vereinigung dargestellt. Er hat lange dazu ausgeführt, dass die auf die Begehung von Straftaten gerichtet sei, und hat deswegen dann die Nötigungstatbestände aufgeführt. Aber die Vereinigung der Letzten Generation ist eben nicht auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet, sondern auf die Einhaltung von Klimaschutzabkommen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Warum setzen sie dafür Gewalt ein?) Was allerdings das strafrechtliche Probleme darstellt, ist die Frage – hören Sie doch mal jemandem zu, wenn man hier schon mal als Juristin reden darf! (Beifall SPD) Was strafrechtlich die Frage ist: Wie ist es zu bewerten, wenn eine Vereinigung, eine Letzte Generation, ein zivilgesellschaftlicher Aktionsverbund, wenn der sozusagen ein gutes Ziel hat, nämlich die Einhaltung von Klimaschutzabkommen, oder auch zu Recht die Aufregung über das Nichtstun, wenn sie sich dabei von Mitteln begleiten lässt, die Straftaten darstellen können? Das ist ein Unterschied. Dann ist es nicht eine Vereinigung, die auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, sondern eine Vereinigung, die strafbare Mittel anwendet. Ob das, die Anwendung strafbarer Mittel bei der Verfolgung eines Zieles, schon eine kriminelle Vereinigung sein soll, das ist bei der Jurisprudenz, wie das immer so ist, ein bisschen umstritten. Es gibt eine BGH-Entscheidung, die sagt, wenn man sozusagen als Sidestep, als Mittel kriminelle oder Straftaten begeht, dann könnte es eventuell auch eine kriminelle Vereinigung sein. Aber die Mehrzahl der Leute sagt: Eine kriminelle Vereinigung ist das nicht. Trotzdem ist natürlich in unserem Rechtsstaat die Gewaltenteilung eine wichtige Grundsatzbestimmung und da können wir uns alle nicht frei von machen. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat es für nötig erachtet, aus welchen Gründen auch immer, hier diese Durchsuchung und diese Sperrung anzuordnen. Ob die verhältnismäßig war oder ist, das klären hinterher die eigentlich berufenen Gerichte. Aber deswegen jetzt die ganze Letzte Generation mit Terroristen quasi fast gleichzustellen, das halte ich auch ein bisschen für übermäßig, denn was die Letzte Generation antreibt, ist doch offenkundig. Eckart von Hirschhausen schreibt in einem Artikel von gestern im „chrismon“ den schönen Satz: „Es ist schwer, die Welt ehrenamtlich zu retten, solange andere sie hauptberuflich zerstören.“ (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und er schreibt weiter in seinem Artikel: „Das Teuerste, was wir jetzt tun können, ist nichts. Die [Kosten des Nichthandelns steigen] mit jedem weiteren Zögern. In einer Studie haben Wissenschaftler die finanziellen Folgen des Klimawandels in Deutschland berechnet: bis zu 900 Milliarden Euro. Durch Ertragsausfälle in der Landwirtschaft, durch Schäden an Gebäuden und Infrastruktur, Lieferengpässe und gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das ist alles nicht mehr ‚Hysterie‘, sondern Fakt.“ (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und dass man sich dagegen dann vielleicht auch mal auf die Straße klebt, auch wenn ich das selber wahrscheinlich nicht so machen würde, dafür habe ich volles Verständnis. Und wenn es strafbar ist, dann wird es auch gelassen geprüft und kann im Einzelfall auch zur Strafe führen. Aber eine kriminelle Vereinigung ist das nicht. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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