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Laura Wahl

GRÜNE 31.05.2023 Sitzungen 7/110

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 24. Mai wurden in einer Großrazzia die Privaträume und Büros der Letzten Generation durchsucht. Damit hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Kriminalisierung von Klimaprotesten auf eine neue Eskalationsstufe gehoben. Selbst die UNO sah sich am letzten Freitag angesichts der Ermittlungsaktion zu der Mahnung veranlasst, Klimaaktivistinnen müssten geschützt werden. Auf der gesperrten Webseite der Letzten Generation stellte die Polizei am 24.05. einen Text ein mit dem Wortlaut – Zitat –: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!“ (Beifall AfD) In Klammern stand: „Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“ Dieser Text stellt eine klare Vorverurteilung durch die Ermittlungsbehörden dar und verstößt gegen die verfassungsrechtlich geschützte Unschuldsvermutung. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Der Text wurde zwar von der Polizei gelöscht, dennoch drängt sich der Eindruck auf, dass das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden auch politisch motiviert ist. Der CSU-Landesgruppenchef hatte die Letzte Generation bereits im letzten Jahr als „Klima-RAF“ bezeichnet, der CDU-Generalsekretär hatte gefordert, Aktivistinnen in Präventivhaft zu nehmen. Die Berliner Justizsenatorin hat in der vorletzten Woche einen Prüfauftrag mit der Frage ausgelöst, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Dafür hatte die Berliner Staatsanwaltschaft allerdings bislang keine Anhaltspunkte gesehen. All diese Vorgänge sind unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten mehr als bedenklich. Als Bündnisgrüne schließen wir uns deshalb der Kritik von vielen Rechtswissenschaftlerinnen an und bewerten dieses Agieren von Teilen der Justiz als einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ob man die Protestformen der Letzten Generation nun gut oder schlecht findet, kann dahingestellt bleiben. Es ist aus unserer Sicht selbstverständlich legitim, sich gewaltlos für den Klimaschutz einzusetzen. Nebenbei bemerkt ist es durchaus auffällig, dass es zu den nicht genehmigten Demonstrationen während der Pandemiezeit keine derartigen Debatten gegeben hat. Aus der Antwort auf eine Mündliche Anfrage geht hervor, dass zwischen November 2021 und März 2023 2.624 unangemeldete Versammlungen der Pandemieleugnerinnenszene mit den entsprechenden Verkehrseinschränkungen in Thüringen stattgefunden haben. Gegen die Rechtsverstöße der Letzten Generation wird jetzt hingegen mit schärfsten strafrechtlichen Mitteln vorgegangen. § 129 StGB richtet sich gegen Gruppen der organisierten und politisch motivierten Kriminalität, die mit Gewalt die staatliche und öffentliche Ordnung bekämpfen. Die Letzte Generation fordert hingegen die Einhaltung des völkerrechtlich bindenden Klimaabkommens zum Schutz unserer Lebensgrundlagen, ein 9-Euro-Ticket, ein Tempolimit und einen Gesellschaftsrat. Grundkonsens ist gewaltloser Protest, oder, wie der ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Voßkuhle sagt, harmlose Sandkastenspiele im Vergleich zum Beispiel zur früheren Anti-Atom-Bewegung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu den im unteren Bereich der Strafbarkeit anzusiedelnden Strafvorwürfen gegen die Letzte Generation gibt es bisher auf Ebene der unteren Gerichtsinstanzen noch nicht mal eine einheitliche Rechtsprechung. Es ist bisher offen, ob Vorwürfe wie Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt im weiteren Instanzenzug bestätigt werden. Zur Sanktionierung der Verstöße der Letzten Generation ist das straf- und zivilrechtliche Instrumentarium also ausreichend. Die Gruppenmitglieder stellen sich in den Prozessen ja auch den Vorwürfen. Das unangemessene Agieren von Justiz und Polizei lehnen wir deshalb als einen Versuch zur Kriminalisierung der Klimaschutzbewegung entschieden ab. Es ist nicht akzeptabel, wenn gewaltlose Aktionen, die auf die Einhaltung der gesetzlichen Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes gerichtet sind, kriminalisiert werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Maßstäbe der Strafverfolgung dürfen nicht verschoben werden. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass noch andere legitime und gewaltlose Protestformen der Klimaschutzbewegung kriminalisiert werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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