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Andreas Schubert

26.04.2023 Sitzungen 7/107

e) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide – Welche Konsequenzen muss der Freistaat ziehen?“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete. Ja, sehr geehrter Herr Kowalleck, mich würde ja mal interessieren, ob Sie die gleiche Rede auch in Sachsen-Anhalt in der CDU-Fraktion gehalten hätten, weil, ich sehe da jetzt keinen Unterschied zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Was soll denn das jetzt?) Es ist doch so. – Weil es einfach so ist. Würden Sie das dort der Regierung in Sachsen-Anhalt dann auch so empfohlen haben, was Sie hier gesagt haben? Würde mich wirklich wundern. Dann hätten Sie vielleicht auch mal vorschlagen können – das habe ich auch von niemandem gehört –, die Grundsteuer soll abgeschafft werden. Dann gibt es eben keine Grundsteuer mehr. Dann fehlen aber den Kommunen insgesamt in Deutschland 15 Milliarden Euro, und dann muss man sagen, sollen sie ohne die 15 Milliarden Euro auskommen oder wie soll es dann gehen? Müssen wir dann eine andere Steuer erhöhen? Das ist doch das Problem, vor dem wir stehen. Wir mussten in Deutschland eine Lösung für die Grundsteuer finden, damit sie erhalten werden kann. Dass bei so einer umfangreichen Reform am Ende auch Klagen entstehen werden – ob nun vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Bundesfinanzhof –, das ist fast zu erwarten gewesen. Im Übrigen ist die allererste Klage, die eingereicht worden ist, gegen das bayerische Grundsteuermodell vorgenommen worden. Fakt ist jetzt erst mal, dass von unseren Finanzämtern mittlerweile 480.000 Bescheide ergangen sind, Messbescheide – das ist der Stand vom 15.04., jeden halben Monat wird bei uns dann eine neue Zahl festgestellt – und bis zum 31. März sind 54.000 Rechtsbehelfe bei uns eingegangen, von denen wir 4.500 erledigen konnten. Das heißt also, diejenigen, wo es tatsächliche Fehler in der Berechnung oder so etwas gab, die werden auch bearbeitet. Die – was die meisten, die allermeisten sind –, wo es nur darum geht, dass verfassungsrechtliche Zweifel bestehen, die bleiben erst mal liegen, werden nicht bearbeitet, sodass denen nicht abgeholfen wird und damit auch kein Zwang zur Klageerhebung erfolgt. Wie ich schon gesagt habe, ist es natürlich bei so einer umfangreichen Reform ganz normal, dass es Einsprüche gibt und dass es am Ende wahrscheinlich auch Klagen geben wird. Die Bescheide, die dann am Ende ergehen werden, also die Grundsteuerbescheide von den Kommunen, führen dazu, da sie ja für sieben Jahre gelten, letztendlich – oder die Grundlage für sieben Jahre gilt –, dass ein Risiko insgesamt für 100 Milliarden Euro – also meine Summe, die ich vorhin genannt habe mal sieben – für die kommunale Ebene besteht, und das ist ein Problem, was da ist, was wir jetzt nicht einfach kleinreden können. Denn darüber hat heute hier auch niemand geredet, weil sonst ja auch gerade die CDU-Fraktion sich immer so für die kommunalen Finanzen einsetzt, weil, es würde ja den Kommunen dann am Ende diese Grundsteuer fehlen, wenn die nicht mehr erhoben werden kann. Natürlich kann man unterschiedlicher Meinung zu dem Thema des Bundesmodells sein, nur am Ende, selbst wenn – und das steht jetzt mal in den Sternen, wir sind uns da eigentlich relativ sicher, dass die Regelung auch verfassungskonform ist – das Bundesverfassungsgericht das Bundesmodell und auch andere für verfassungswidrig erklärt, wird es mit Sicherheit nicht so sein, dass das ab sofort gilt. Das war auch das, was vorhin – ich weiß gar nicht, wer es gewesen ist, ich glaube, der Kollege Hande hat es zu Herrn Kemmerich gesagt, das ist nämlich doch vergleichbar. Nämlich damals ist gesagt worden, bis 2025 müssen neue Regelungen her, und das würde dann in dem Fall genauso wieder passieren. Dann würde auch wieder eine Übergangsfrist gewährt werden, weil, da glaube ich, dass auch das Bundesverfassungsgericht, wie es das auch damals so gesehen hat, eben nicht dafür sorgen wird, dass die Grundsteuer als eine wesentliche Einnahmequelle der Kommune komplett wegfallen würde. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wenn das so ist, können wir ja die alte Regelung behalten!) Aber auch wenn die neue Regelung verfassungswidrig wäre, wird es nicht so sein, dass die ab dem Tag, wo das verkündet wird, dann unwirksam ist, sondern da wird es auch wieder eine Übergangsfrist geben. Dann müsste man wieder eine neue Regelung machen, hätte wahrscheinlich wieder sieben Jahre Zeit – da kann man das auch insgesamt machen. Es wäre auch nicht gerecht, was Sie fordern, dass sämtliche Bescheide jetzt erstmal unter Vorbehalt ergehen, denn wir haben ja, wie ich vorhin schon gesagt habe, schon 480.000 Bescheide erlassen, wo das eben nicht drin ist. Wenn wir jetzt sozusagen für den Rest der Bescheide, die noch zu machen sind, das anders machen würden, wäre auch keine Gleichbehandlung da. Ich kann aber nicht die Bescheide, die schon Bestandskraft haben, jetzt noch mal rückwirkend ändern. Das wäre eine andere Rechtslage, wenn es eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gäbe, die gibt es aber bis jetzt nicht. Wir werden sehen, was da passiert. Deswegen denke ich, unsere Leute machen ihre Arbeit weiter. Ich bin da optimistisch, wenn wir den Stand jetzt Ende April angucken, dass wir den Kommunen bis zum Jahresende die Messbescheide zustellen können, sodass die dann ein Jahr Zeit haben, Berechnungen durchzuführen, was welcher Hebesatz für das Aufkommen bedeutet. Es ist natürlich am Ende Sache des jeweiligen Gemeinderats und Stadtrats, was er dann für einen Hebesatz beschließt. Es ergeht dort wirklich die Forderung an alle, dass das am Ende auch aufkommensneutral sein wird. Aufkommensneutral heißt natürlich nicht, dass es für jeden gleich bleibt, es wird Grundstückseigentümer geben, die mehr bezahlen und es wird Grundstückseigentümer geben, die weniger bezahlen. Aber genau den Zweck hatte ja die Reform, dass mehr Gerechtigkeit nach dem Wert der jeweiligen Gründe entsteht. Das ist eine Entscheidung, die in jeder Kommune einzeln getroffen werden muss, aber die Voraussetzung dafür, dass das passieren kann, ist, dass die Bescheide bis Ende des Jahres bei den Kommunen vorliegen, damit die ein Jahr Zeit haben, genaue Berechnungen zu machen, wie hoch der Hebesatz ist und der dann vom Gemeinderat im Jahr 2024 beschlossen wird, damit die Bescheide 2025 rausgehen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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