Janine Merz
e) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide – Welche Konsequenzen muss der Freistaat ziehen?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, seit mehreren Monaten bereits können wir beobachten, wie der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband Haus & Grund – haben wir heute schon mehrfach hier gehört – und eben auch deren Vorfeldorganisation FDP gegen das Bundesmodell zur Erhebung der Grundsteuer Stimmung machen. Häufig in der Kritik standen komplizierte Antragsverfahren bei der Angabe von Daten, was zunächst als Argument für längere Fristen diente. Gern wurde bereits in dieser Phase auf alternative Modelle, beispielsweise Hessen, verwiesen. Aber auch dort wurden nach Ablauf der Abgabefrist Ende Januar erst rund 76 Prozent der Erklärungen abgegeben. Und noch bevor die benannten Verbände ihr Gutachten vorgelegt haben, mit dem die Verfassungskonformität des Bundesmodells angezweifelt wird, haben sie bereits zum Einlegen von Widersprüchen aufgerufen. Der Präsident des Steuerzahlerbundes führt unter anderem als Argument der Verfassungszweifel an – Zitat –, „dass die […] Grundsteuer […] am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt.“ Aktuell sind bereits – wir haben es schon mehrfach gehört – ungefähr 50.000 solcher Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform hier in Thüringen eingegangen, häufig aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel, andere eben auch aufgrund fehlerhafter Bescheide. Am Ende wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Grundsteuermodells aber eben nicht durch beauftragte Gutachten oder Verbände festgestellt, sondern durch die Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht. Eben jenes Gericht hat in seinem Urteil im Kern festgehalten, dass die Besteuerung von Grundvermögen auf einem reellen und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ausgangswert basieren muss. Das eher schlichte Argument von der Angst vor Mehrkosten ist da wenig entkräftend. Dass der Herr Präsident von Haus & Grund Deutschland die Grundsteuer als verkappte Vermögensteuer bezeichnet, zeigt auch, wes Geistes Kind man ist. Herr Kemmerich, Sie haben vorhin gesagt, wir zwingen den Bürger in ein ungeübtes Verfahren. Das lasse ich nicht gelten. Auch die Einkommensteuer muss jeder von uns und jede andere Bürgerin und jeder andere Bürger auch jährlich abgeben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Übung macht den Meister, sage ich dazu, aber auch gerade bei der Grundsteuer: Eigentum verpflichtet. Wir entlassen eben die Eigentümer nicht aus der Pflicht, ihre Pflicht zu tun. Sollte tatsächlich vor Gericht die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells festgestellt werden, würde das Urteil für alle Bescheide gelten und nicht nur für diejenigen Eigentümer, die Einspruch beim Finanzamt eingelegt haben. Das wissen Sie aber selbst viel besser.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Nicht in jedem Fall!) Weiterhin müssten das Gesetz geändert und gegebenenfalls neue Bescheide erlassen werden. Ich denke nicht, dass dafür hier der große Aufschlag der Gruppe der FDP als Sprachrohr der Immobienlobby abermals notwendig ist. Vielen Dank. li
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
