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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 26.04.2023 Sitzungen 7/107

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „‚Workers Memorial Day‘ am 28. April 2023 – Arbeitsschutz in der Baubranche in Thüringen ernst nehmen und nachhaltig absichern“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier und am Livestream, Vertreter der Gewerkschaften und Branchen des Baubereichs, unsere Fraktion unterstützt uneingeschränkt das Anliegen des Workers‘ Memorial Day. Für uns als Fraktion steht fest, dass alles dafür getan werden muss, Risiken am Arbeitsplatz maximal zu minimieren und einen ordentlichen Arbeitsschutz zu gewährleisten, wenngleich zur Ehrlichkeit dazugehört, dass es selbst bei umfassendem Arbeitsschutz weiterhin zu Unfällen kommen kann. Dafür ist der Mensch, wie er ist. Den menschlichen Fehler kann auch der beste Arbeitsschutz nicht verhindern. Trotzdem ist gerade seit der Wiedervereinigung in Sachen Arbeitsschutz viel passiert. Blicken wir beispielsweise auf den Arbeitsschutz in der DDR zurück: Ich will jetzt nur Schornsteinfeger, die Industrieschornsteine mit einem Tuch vor dem Mund gekehrt haben, Tischler, die ohne großen Arbeitsschutz mit Beize gearbeitet haben oder auch unsere Feuerwehrleute, die bei der Brandbekämpfung teilweise gar keine Masken aufgehabt haben, nennen. Also da ist wirklich in den letzten 30 Jahren sehr viel passiert hier bei uns in Thüringen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Aber nicht nur in Ostdeutschland!) In diesem Zusammenhang würden mich ein aktueller Vergleich und eine Diskussion zu den Arbeitsschutzregelungen in Großbritannien beispielsweise, Deutschland und anderen Staaten sowie deren Auswirkungen auf die Rate an Unfällen von Arbeitnehmern interessieren. Das wäre, glaube ich, auch ein gutes Thema heute in der Aktuelle Stunde gewesen. Die Linke hingegen nimmt den Gedenktag zum Anlass, leider recht undifferenziert die gesamte Baubranche in Verdacht zu stellen, den Arbeitsschutz zu vernachlässigen. So heißt es in der Begründung: „Volle Auftragsbücher und das Arbeiten unter Zeitdruck führen allzu oft dazu, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Arbeitsschutzmaßnahmen vernachlässigen.“ Schon die Wörter „allzu oft“ suggerieren dem Leser, dass hier etwas schwer im Argen liegt. Ich halte es an dieser Stelle für wichtig, dass nicht undifferenziert der Verdacht einer strafbewehrten Fehlhandlung über die ganze Branche ausgeschüttet wird, wie das hier von Linken und auch in den Ausführungen von Frau Güngör passiert, sondern dass keine Pauschalisierungen stattfinden. Dabei sage ich deutlich, wenn es konkrete Belege für Verstöße gibt, dann müssen die natürlich konsequent verfolgt und auch konsequent bestraft werden. Dafür ist aber nicht der Thüringer Landtag zuständig, sondern die Judikative und die Behörden, die kontrollieren. Deswegen rate ich den Antragstellern dazu, (Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Die müssen aber auch ausgestattet sein!) demnächst nur Anschuldigungen zu formulieren, die sich auch konkret belegen lassen. Aus meiner Sicht sprechen zwei Punkte vor allem gegen die von der Linksfraktion vorgetragenen Lesart. Zum einen scheint die Situation der Baubranche der Antragstellerin nicht vollständig präsent zu sein. In der Begründung wird lediglich von einem gegenwärtigen Bauboom gesprochen. Dies mag sicherlich bis ins vergangene Jahr der Fall gewesen sein, tatsächlich ist die Situation aktuell differenzierter zu betrachten, gerade im Hochbau herrscht große Unsicherheit aufgrund steigender Zinsen, sinkender Investitionstätigkeit, steigender Baukosten und Lieferengpässe. Das heißt, hier sind auch die ersten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich Sorgen um ihren Job machen und Angst vor Kurzarbeit oder auch vor Arbeitslosigkeit haben. Teilweise kommen diese Arbeitnehmer auch aus einer Zeit, wo im Winter noch entlassen wurde. Die letzten Jahre haben dazu geführt, dass auch in der Baubranche durchgängig gearbeitet werden kann. Das darf man alles an dieser Stelle nicht vergessen. Auch die Zahl der Arbeitsunfälle in Thüringen spricht insgesamt eher gegen die von der Fraktion Die Linke vertretene These und ist ausweislich der Jahresberichte der Thüringer Arbeitsschutzbehör ­ den stetig rückläufig. Im Jahr 1994 gab es noch ins ­ gesamt 20.000 Arbeitsunfälle in Thüringen, 2000 waren es nur noch 11.645 und im Jahr 2021 ist die Zahl auf 6.867 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als 65 Prozent. Über diese Punkte hinaus gelten natürlich bundeseinheitliche Standards und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und die Unfallverhütung der Berufsgenossenschaft ist auch bundeseinheitlich. Sie sind durch den Thüringer Landtag nicht beeinflussbar. Was der Freistaat Thüringen machen kann, das hat Frau Güngör auch genannt, ist, die Durchsetzung der beste ­ henden Vorschriften zu stärken. Und, sehr geehrte Mitglieder der Fraktion der Linken, dafür ist seit 2014 Ihre Landesregierung zuständig, der Sie mit solchen Aktuellen Stunden ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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