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Feierabend

15.03.2023 Sitzungen 7/103

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Existenzsichernde Kindergrundsicherung schnellstmöglich auf den Weg bringen – Sicherung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe von Kindern in Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörerinnen da oben und auch sehr geehrte Zuhörerinnen am Livestream natürlich! Grundsätzlich befürwortet die Landesregierung die zeitnahe Einführung der Kindergrundsicherung. Aus einer Vielzahl von Berichten und Studien und den dort gesammelten Fakten zur Armut in Deutschland wird die Dringlichkeit ihrer sozialpolitischen Bekämpfung deutlich. Die Einführung der Kindergrundsicherung würde für die betroffenen Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sofortige und nötige Verbesserung bedeuten. Durch die Bündelung von Sozialleistungen werden Betroffene viel besser erreicht als bisher, da sie derzeit die Vielzahl von Leistungen gar nicht durchblicken können. Viele wissen nicht, welche Leistungen es gibt und worauf sie einen Anspruch haben. Der hohen und verfestigten Kinder- und Jugendarmut würde durch die Bündelung der Leistungen entschieden entgegengewirkt werden können. Je schneller dies geschieht, umso besser. Es geht darum, Kindern Teilhabe zu ermöglichen, auch wenn sie in arme Familien hineingeboren werden; sei es beim Wohnen, der Ernährung, den Bildungsund digitalen Angeboten und der Freizeitgestaltung. Teilhabe ermöglichen, heißt Armut zu überwinden. Das müssen uns die Kinder wert sein. Armut ist für viele Kinder in Thüringen alltägliche Realität. Das ist hier auch gerade schon mit Zahlen belegt worden. Ich will das auch noch mal tun. Was die im Antrag genannten Zahlen angeht, so kann ich jedoch auch bestätigen, dass nach dem aktuellen Faktenblatt der Bertelsmann Stiftung im Januar 2023 in Thüringen im Jahr 2021 76.700 Kinder unter 18 Jahren, und damit fast jedes vierte Kind, von Armut bedroht waren. Am stärksten von Armut betroffen sind Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherungssysteme SGB II und XII leben und denen das gesetzliche Leistungssystem lediglich das soziokulturelle Existenzminimum gewährt. So fanden sich im November 2022 in Thüringen allein knapp 40.000 Minderjährige im SGB-II-Bezug und etwa 800 im Leistungsbezug nach SGB XII; 40.000 von insgesamt 320.000 unter 18-Jährigen, das ist mehr als jedes zehnte Kind in Hartz-IV-, inzwischen im Bürgergeld-Bezug. Mich stimmt vor diesem Hintergrund sorgenvoll, dass die Kindergrundsicherung aus haushälterischen Erwägungen gegebenenfalls stufenweise eingeführt werden soll, das heißt, in einem ersten Schritt eventuell nur die bisherigen Leistungen zusammengeführt und die Verfahren entbürokratisiert und digitalisiert werden, und erst in einem späteren Schritt, also perspektivisch in einer späteren Legislaturperiode, die angekündigte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums erfolgt. Als Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben wir uns bereits 2020 mit klarer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass bei der Neudefinition des bedarfsgerechten kindlichen soziokulturellen Existenzminimums eine Orientierung an den Ausgaben von Haushalten mit mittleren Einkommen für Kinder und Jugendliche erfolgen sollte, damit für die Kinder auch eine tatsächliche, spürbare Verbesserung erreicht wird. Das darf aus meiner Sicht auf gar keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden. Was wir im Bundesrat daher keinesfalls mittragen werden, ist eine bloße Fortführung bisheriger Konzepte unter neuer Etikettierung und ohne qualitative Verbesserung. Kriterium sollte daher insbesondere sein, dass tatsächlich mehr Familien mit Unterstützungsbedarf erreicht und somit die Chancen der Kinder und Jugendlichen auf gesellschaftliche Teilhabe und Wahrnehmung ihrer Bildungschancen erhöht werden. Dafür müssen wir übrigens auch die Verfahren unbürokratisch ausgestalten. Eltern sollten niedrigschwellig über das Antragsverfahren informiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, wir sind uns bewusst, dass das Problem der Kinderarmut durch eine Kindergrundsicherung allein nicht gelöst wird. Es braucht Anstrengungen in ganz vielen Bereichen. Aber die Kindergrundsicherung ist einer der wichtigsten und bedeutendsten Schritte bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Sie muss jetzt kommen, die Zeit dafür ist reif. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗