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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 15.03.2023 Sitzungen 7/103

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Existenzsichernde Kindergrundsicherung schnellstmöglich auf den Weg bringen – Sicherung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe von Kindern in Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Die Aktuelle Stunde der Linken greift das eigentliche Bundesthema „Kindergrundsicherung“ auf, das nach eigenen Aussagen der Ampelfraktionen eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode ist. An dieser Stelle sei mir der Kommentar gestattet: Wer einem Gesetzesvorhaben eine so hohe Bedeutung beimisst wie die Ampel der Kindergrundsicherung, der sollte bei diesem Thema auch mit einer Stimme sprechen, anstatt auf dem Rücken von bedürftigen Kindern Koalitionsstreitigkeiten auszutragen, wie aktuell zwischen der grünen Familienministerin Paus und FDP-Finanzminister Lindner. Frau Paus hat die Kosten für die Kindergrundsicherung auf 12 Milliarden Euro veranschlagt und Herr Lindner hat das von Paus vorgelegte Konzept zur Kindergrundsicherung als unausgereift und zu teuer einstuft; er spricht von einem einstelligen Milliardenbetrag. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Welskop-Deffaa, sagt im Zusammenhang mit diesem Koalitionsgebaren von Rot-Grün und Gelb: Die Kindergrundsicherung drohe im Kleinklein der Haushälter zu zerbröseln. Dem ist nichts hinzuzufügen. In diesem Zusammenhang will ich noch sagen: Jetzt immer die 100 Milliarden für die Bundeswehr anzuführen, wenn irgendwo Geld fehlt, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Wir müssen das eine tun, aber das andere nicht lassen und das nicht immer anführen. Wir müssen natürlich auch in unsere Sicherheit investieren, genauso wie wir etwas gegen Kinderarmut tun müssen. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als CDU-Fraktion darf kein Kind in Armut leben. Damit wir dieses Ziel erreichen, müssen wir Familien und Kinder passgenau, bedarfsorientiert und unbürokratisch fördern, anstatt mit der Gießkanne Geld zu verteilen. Deshalb halten wir den Begriff „Kindergrundsicherung“ für das geplante Gesetzesvorhaben nicht zielführend. Vielmehr müsste der Bund ein Kinderchancengesetz auf den Weg bringen, das auf der einen Seite materielle Armut bekämpft, aber zugleich den Kindern aus von Armut betroffenen Familien gleichwertige Chancen für ihr zukünftiges Leben eröffnet. Kindergrundsicherung hört sich an wie Grundrente usw., dass man in einem System ist, aus dem man schwer rauskommt. Wir wollen Kindern Chancen eröffnen, deshalb sollte man das auch als Kinderchancengesetz bezeichnen. Wichtig ist, zu verstehen, dass Kinderarmut nicht nur materielle Armut ist, sondern auch Bildungs-, Familien- und Teilhabearmut. Deswegen gilt es ebenso, Familien zu stärken, Eltern in Arbeit zu bringen und die Erwerbsmotivation zu fördern. Für die Kinder ist zudem eine qualitativ hochwertige Förderung in Kita und Schule wichtig. Wir haben heute gehört: Knapp 10 Prozent der Schüler in Thüringen verlassen die Schule ohne Abschluss – da hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben zu erledigen. Und wir müssen zielgenauer fördern, gerade im Kindergartenbereich. Da ist nicht die Beitragsfreiheit das Maßgebliche, denn von dieser Beitragsfreiheit profitieren alle, sondern wir müssen gezielt die fördern, die auch Hilfe benötigen. Da geht es darum, gerade in Bereichen, wo es schwierig ist, Personalschlüssel zu verbessern und auch mehr Elternarbeit zu ermöglichen, weil Eltern auch die Schlüssel sind, um Kindern Chancen zu eröffnen. Des Weiteren sind für Kinder eine gute gesundheitliche Versorgung – dazu zählen wir auch die Ernährung – und natürlich vielfältige Freizeitmöglichkeiten, zum Beispiel in Vereinen, wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren, wie an meinen Ausführungen deutlich geworden ist, unterstützen wir das Hauptziel der geplanten Kindergrundsicherung, nämlich Kinderarmut zu bekämpfen. Deswegen begrüßen wir, dass die Regelbedarfe für Familien neu berechnet werden. Gerade erwerbsfähige Familien sollen nicht auf Bürgergeld angewiesen sein, nur, weil sie Kinder haben. Auch begrüßen wir die im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung vorgesehene Bündelung von Leistungen, beispielsweise Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen von Bildung und Teilhabe oder Wohngeld, und den besseren einfachen Zugang zu Leistungen. Fakt ist – das wurde auch schon von Herrn Montag angesprochen –, dass viele anspruchsberechtigte Haushalte bisher auf kindbezogene Geldleistungen verzichten. 2018 waren das 44 Prozent im HartzIV-Bereich, 71 Prozent beim Kinderzuschlag und 78 Prozent beim Wohngeld. Die Gründe hierfür waren vielfältig, unter anderem das Stigma, etwas zu beantragen, hoher Antragsaufwand in Relation zur zu erwartenden Leistung, Unkenntnis und Komplexität. Kritisch sehen wir an dem Eckpunktepapier, dass Maßnahmen eher einer Verwaltungsreform als einer Leistungserweiterung im Bereich der Chancen entsprechen und fast ausschließlich auf materielle Leistungen abgezielt wird. Die Armutsrisikoquote sinkt dabei tatsächlich nur durch die Erhöhung der Inanspruchnahme. Des Weiteren sehen wir das Prinzip des Erwerbsanreizes für Eltern kritisch, gerade im Bereich des Bürgergeldbezugs gegenüber Familien mit geringem Einkommen. Das sehen wir als unzureichend an. Außerdem landet in der geplanten Abschmelzzone zwischen Regelbedarf und Garantiebetrag von jedem verdienten Euro weiterhin zu wenig auf dem Konto der Familien. Wir sehen mit den jetzt vorgesehenen Regelungen auch einen Aufwuchs eines Behördenstrangs, das heißt mehr Demokratie.

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