Hoffmann
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO ) – –
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der Haushaltsplan zum Bereich Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gehört mit 1,4 Milliarden Euro zu den größten Einzelplänen. Unsere Fraktion hat verschiedene Initiativen in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. An dieser Stelle seien zwei genannt. Für die Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich des Sports – Investitionspakt Sportstätten – forderte die AfD im Ausschuss eine Erhöhung um 15 Millionen Euro, was im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Eingestellt bleiben also nur die 2,4 Millionen Euro. Im Rahmen unseres Änderungsantrags „Breitensport in Thüringen besser fördern – Integration durch Sport anregen“, der den entsprechenden Titel aus dem Kapitel 10 04 enthält und weitere Erhöhungen auch aus den Titeln des Einzelplans 04 zur Unterstützung von Sportstätten vorsieht, haben Sie, Kolleginnen und Kollegen, im Sinne der Sache jedoch noch einmal die Gelegenheit, einer von uns geforderten Erhöhung um zumindest 5 Millionen Euro zuzustimmen. Die Möglichkeit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag besteht ebenfalls für die Forderung der Rückführung von 20 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“, die damit dem Kernhaushalt zur Verfügung stehen würden.
(Beifall AfD)
Das Sondervermögen weist ausweislich der Drucksache 7/5473 auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion im Jahr 2021, Frau Dr. Lukin, liquide Mittel von 190 Millionen Euro und einen Vermögensbestand von 400 Millionen Euro auf. Daraus könnte man also sozialen Wohnungsbau finanzieren, wenn man es denn wollte. Der monatliche Zinsaufwand beträgt 78.000 Euro. Bei Rückführung in den Kernhaushalt fallen diese 78.000 Euro pro Monat nicht an. Die freien Mittel können im Liquiditätsmanagement des Kernhaushalts bessere Dienste leisten. Sie sind in den Kernhaushalt zurückzuführen und können im kommenden Jahr beim dargestellten Bedarf im Wirtschaftsplan des Sondervermögens wieder zugeführt werden. Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde unser Ansatz abgelehnt. Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag können Sie das noch ändern. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
