Janine Merz
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO ) – –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Haushaltsplan des Thüringer Finanzministeriums ist tatsächlich ein bisschen in den Haushaltsberatungen wie in einem kleinen Dornröschenschlaf wenig beachtet und kaum kritisiert worden und es lagen tatsächlich für diesen Einzelplan 06 gar keine Änderungsanträge vor. Dabei sind doch viele wichtige Ausgabeermächtigungen hier versteckt. Mit 151 Millionen Euro geht der größte Posten an die Steuerverwaltung, der Bereich, der dafür sorgt, dass wir an Tagen wie diesem überhaupt etwas zu verplanen haben. Die Beschäftigten dort machen ihren Job sehr gut, auch wenn sie immer wieder unsachliche Kritik von außen ertragen müssen, wie zum Beispiel derzeit mit der Grundsteuerdebatte. Zugegeben, der Einzelplan 06 bietet nicht die spannenden Gestaltungsmöglichkeiten wie die großen Pläne des Wirtschafts- oder Infrastrukturministeriums, aber er ist ein gut aufgestellter Verwaltungshaushalt, der das leistet, von dem andere Ressorts und nicht zuletzt der Haushaltsgesetzgeber profitieren. Im Einzelplan 17 sieht es auch in diesem Jahr etwas anders aus. Hier wurde beispielsweise für die Finanzierung der CDU-Wünsche die Personalkostenreserve für die Tarifsteigerungen um mehr als 60 Prozent gekürzt. Zum Beispiel für die Feuerwehrpauschale, das haben wir heute schon gehört, die der Feuerwehrverband sofort kritisiert hat, weil er befürchten muss, dass die Kommunen ihre Finanzierungsanteile zurückfahren. Dann sind da die Tilgungsausgaben – heute schon mehrfach angesprochen, deswegen will ich das hier auch noch einmal sagen –, auch sie sind de facto den Wünschen der CDU nach weniger Rücklagenentnahme, weniger Haushaltsvolumen, aber eben auch dem Mehr für die Kommunen auch im Sondervermögen zum Opfer gefallen. „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ – kann man das wieder mal nennen. Jetzt aber noch einen Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen, der die Landesregierung auffordert, diese Tilgung aus den Haushaltsresten zu erbringen, ist mindestens heuchlerisch. Er ist vor allem nicht bindend, denn die Anwendung des § 2 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz, der Haushaltsvollzug, steht ausschließlich im Ermessen der Finanzministerin. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Heike Taubert sehr eigenständig im Sinne zukunftssicherer Finanzen des Freistaats agieren wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
