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Dirk Bergner

FDP 22.12.2022 Sitzungen 7/98

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO ) – –

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in 3 Minuten Redezeit, die mir jetzt zur Verfügung stehen, ist es sicherlich nicht möglich, auf all die Probleme einzugehen, die wir Liberalen im Einzelplan 03 und auch im Kommunalen Finanzausgleich sehen. Da wir aber als konstruktive Opposition nicht alles schlechtreden, will ich durchaus sagen, dass es Dinge gibt, die Charme haben könnten, etwa die Erhöhung des Anwärterzuschlags von 10 auf 15 Prozent, mit der man potenziellen Polizeianwärterinnen und ‑ anwärtern den Schritt zum Polizeidienst interessanter machen will. Ein richtiger Schritt freilich nur dann, wenn man es – anders als bei den bisherigen 10 Prozent – nicht nur ins Schaufenster legt, sondern auch auszahlt, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) 1,5 Millionen Euro für die Verbesserung des Katastrophenschutzes, 0,5 Millionen Euro für die Digitalisierung bei der Feuerwehrschule, 10 Millionen Euro Pauschalen an die Kommunen für Feuerwehren: Das sind einige Schritte in die richtige Richtung, aber es sind auch zu wenige Tropfen auf zu viele heiße Steine, meine Damen und Herren. Es wäre jetzt auch noch viel zu sagen zum Stand der Digitalisierung bei der Polizei, nur reicht dafür die Redezeit nicht. Deswegen fasse ich zusammen. Fakt ist: Die Digitalisierung bei der Polizei bleibt ein Sorgenkind, dem wir uns weiter widmen werden, meine Damen und Herren. Wo wir überhaupt nicht zufrieden sein können, ist, wenn Kommunen für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nicht vollumfänglich vergütet werden. Beispiel Versammlungsbehörden, zu denen die Antwort von Minister Maier auf meine Nachfrage in keiner Weise befriedigen konnte, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Was bleibt, ist der große Webfehler des Kommunalen Finanzausgleichs. Nach wie vor wird bei der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs der Investitionsstau nicht ermittelt. Um das denen zu sagen, die damit nicht ganz so vertraut sind: Es wird geschaut, welches Geld wurde ausgegeben, und das wird als Finanzbedarf definiert. Das trifft nicht nur Straßen, Kindergärten, Schulen, Turnhallen, Brücken usw., es trifft vor allem auch die Barrierefreiheit, meine Damen und Herren. Deswegen fordern wir dort nach wie vor, dass beim Kommunalen Finanzausgleich das Modell umgestrickt werden muss und der Investitionsstau zu erfassen ist, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Höhere Zuweisungen an Kommunen freuen mich zwar, die freuen mich grundsätzlich immer. Aber man muss natürlich an dieser Stelle feststellen, dass dort die Inflation auch über den Ausgleich hin zugeschlagen hat. Die Finanzministerin war in der gleichen Kreistagssitzung wie ich, wo wir gehört haben, dass die Energiekosten von 500.000 Euro auf 5 Millionen Euro steigen, weil der bisherige Versorger pleitegegangen war und kein entsprechender Vertrag mehr zu bekommen war. Da ist also sehr viel von dem Geld schon wieder verbraten, das durch Kreisumlagen bei den Kommunen wieder rausgeholt wird. Ich hätte noch einiges zu sagen, aber meine Redezeit ist hier zu Ende. Ich will nur sagen: Wir müssen auch an das Thema „Kosten“ ran. Standardabbau, Standardvereinfachung, sodass wir nicht immer nur Haushalte aufblähen, sondern uns Gedanken machen, wie wir mit dem vorhandenen Geld besser auskommen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP)

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