Prof. Dr. Hoff
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO ) – –
Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will in den mir zur Verfügung stehenden 3 Minuten ein Panorama des Einzelplans 02 entfalten. Gestatten Sie, dass ich nicht auf jeden Haushaltstitel im Detail eingehen kann. Aber vielleicht ein paar Punkte, die mir doch wichtig erscheinen. Der Haushalt der Staatskanzlei umfasst den Bereich Bundes-, Europaangelegenheiten und die Kultur, gleichzeitig auch den Bereich der Antidiskriminierungsstelle, aber auch beispielsweise zentrale Aufgaben, die die Staatskanzlei koordinierend für die Ressorts und mit den Ressorts wahrnimmt, und dazu gehört beispielsweise eben auch, dass das Personalentwicklungskonzept 2025 fortgeschrieben werden soll. Hierfür sind Mittel vorgesehen. Ich weise aber gleichzeitig darauf hin, dass sich die Erstellung eines Personalbedarfskonzepts in die gesamten Anträge einbetten muss, die zu diesem Thema vom Landtag schon verabschiedet worden sind. Die Kollegin Henfling hat hier auf einen Sachverhalt, darauf hingewiesen, dass die Menge an Anträgen, insbesondere bei der CDU-Fraktion, nicht zwingend dafür spricht, dass auch jeder Antrag aufeinander bezogen ist, selbst wenn die Ursprungsanträge schon Anträge der CDU-Fraktion gewesen sind. Insofern macht es – glaube ich – Sinn, dass wir auch in einem gegenseitigen Beratungsprozess miteinander darüber diskutieren, welches Ziel an welcher Stelle auch in welcher Frist tatsächlich verfolgt werden soll und das, was beispielsweise zur Vereinfachung von Förderverfahren seitens der CDU-Fraktion beantragt worden ist, spricht von der Antragstellung her nicht in jedem Fall für die qualitative Umsetzung, die man sich dafür erhofft. Insofern haben die Haushaltsberatungen an der einen oder anderen Stelle auch dazu beigetragen, das Erwartungsmanagement wieder auf einen realistischen Punkt zurückzuführen. Das erscheint mir wichtig zu sein und gleichzeitig glaube ich, dass das Jahr 2023 davon geprägt sein wird, dass wir hier miteinander auch darüber diskutieren müssen, was die demografische Entwicklung auch für den öffentlichen Dienst bedeutet, wenn 49.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden werden. Tarife, Mindesthonorare sind die wesentlichen Treiber, mit denen wir uns im Kulturbereich auseinanderzusetzen haben. Wenn wir gute Arbeit im Kulturbereich wollen, heißt das eben auch, dass wir die Gehälter der Beschäftigten finanzieren, und dass wir dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die nicht in festen Arbeitsverhältnissen, sondern als freie selbstständige Kulturschaffende, tätig sind, mit Mindesthonoraren auch die Möglichkeit haben, von der Arbeit, die sie leisten, auch leben zu können. Und insofern werden wir in den nächsten Jahren, ohne dass der Kulturbereich als solcher ausgeweitet wird, gleichzeitig mehr auch in diese Mindesthonorare und die Tarife investieren müssen, und dafür müssen wir entsprechend Sorge tragen. Insbesondere dann, wenn wir die Kulturvielfalt in dem Rahmen, der hier beschrieben worden ist, auch miteinander erhalten wollen. Wir haben in den letzten Jahren dankenswerterweise eine Vielzahl von Bundesmitteln für Investitionen erhalten. Die zu steuern auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Rahmenbedingungen, die zwischen Bund und Ländern derzeit diskutiert werden, unter dem Begriff „Beschleunigung von Planungsund Genehmigungsverfahren“, heißt auch, dass wir die öffentlichen Genehmigungsverfahren miteinander beschleunigen müssen. Das Thema hat im letzten Kulturausschuss auch eine Rolle gespielt. Dem Denkmalschutz den Rahmen zu geben, den er braucht, ist wichtig. Gleichzeitig hat Kollege Urbach kritisiert, dass im ursprünglichen Haushaltsentwurf beim Denkmalschutz Mittel reduziert wurden. Man kann nicht auf der einen Seite 500 Millionen bzw. 250 Millionen weniger Ausgaben fordern, und auf der anderen Seite bei jedem Haushaltstitel, wo die Landesregierung konsolidierend den Rahmenbedingungen Rechnung trägt, dann kritisieren und sagen, dort soll man es nicht machen. Dieses Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ funktioniert in der Opposition, auf der Regierungsseite nicht. Gleichzeitig bin ich dankbar, dass hier entsprechend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kyffhäuser-Stiftung ist als ein Beispiel angesprochen worden. Ich verstehe die Mittel, die in den Haushalt hier eingestellt werden, ganz klar als die Durchleitung von Mitteln, um die Kofinanzierung von Bundesmitteln zu gewährleisten. Das macht tatsächlich Sinn. Hier waren wir im vergangenen Jahr sehr unbürokratisch und ich hoffe, dass uns das auch im nächsten Jahr gelingt, und sage gleichzeitig an dieser Stelle, auch in Richtung Bund, wir haben viel Aufwand damit, dass der Bund an der einen oder anderen Stelle Maßnahmen festlegt, ohne sich konkret mit den Ländern und den Kommunen abzustimmen, ob vor Ort tatsächlicher Bedarf oder die Umsetzungsmöglichkeit besteht. Dann werden Erwartungen geschaffen, die am Ende nicht erfüllt werden können. Der Frust ist groß, und da müssen wir – glaube ich – dafür sorgen, dass genau diese Schwierigkeiten reduziert werden, damit wir zu einem sinnvollen Mitteleinsatz und insbesondere bei weniger werdendem Personal auch zu den entsprechenden Ressourcensetzungen kommen. Vielen Dank.
