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Prof. Dr. Hoff

09.11.2022 Sitzungen 7/93

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Das Bürgergeld schafft mehr Respekt und Anerkennung im Sozialsystem – Zustimmung Thüringens im Bundesrat zur Einführung“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist deutlich geworden, bei diesem Tagesordnungspunkt oder bei diesem Thema, es sind gleich zwei Orte, an denen das intensiv diskutiert wird, heute in der Aktuellen Stunde und morgen bei der Frage, ob der Landtag die Thüringer Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat gegen dieses Gesetz zu stellen. Es wird Sie nicht überraschen – ohne der Debatte morgen vorzugreifen –, dass die Thüringer Landesregierung sich nicht gemeinsam mit den unionsregierten Ländern für eine Rolle rückwärts zu Hartz IV entscheiden wird, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern dass wir bei den Unterschieden, die wir in der Koalition haben, natürlich dieses Bürgergeldgesetz als eine wichtige Weiterentwicklung unseres Sozialstaats verstehen und es gleichzeitig innerhalb der Koalition viele Überlegungen gibt, wie man dieses Bürgergeld weiterentwickeln müsste und wie auch konsequentere Entscheidungen getroffen werden können. Dies wird bei dem Vermittlungsausschussantrag der unionsregierten Länder ersichtlich nicht der Fall sein. Dort wird es, wie gesagt, vor allem darum gehen – in der Art, wie das auch hier diskutiert worden ist –, eine Vielzahl von Bemerkungen und Titulierungen zu diesem Gesetz vorzunehmen, die im Kern darauf hinauslaufen, den Eindruck zu erwecken, als ob sich Arbeit mit diesem Gesetz in Deutschland nicht mehr lohnen würde. Ich glaube, dass das sehr weit an den Realitäten vorbeigeht, die unter anderem Gegenstand der Verfassungsgerichtsentscheidungen gewesen sind, die hier in der Debatte bereits zitiert worden sind. Und es ist richtig: Klar greift dieses Gesetz Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen auf, die in diesem hoch umstrittenen und hoch problematischen Hartz-IV-Prozess nach langen Jahren und unendlichen Klagen endlich beim Bundesverfassungsgericht erstritten worden sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Entscheidungen haben für die Betroffenen eine Vielzahl von Verbesserungen gebracht, die unbedingt notwendig waren. Unter dem Gesichtspunkt kann man sagen, das ist auf der einen Seite die Umsetzung von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, aber für die Betroffenen ist es so unendlich wichtig, dass aus dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung dann auch tatsächlich materielles Recht wird. Das ist der Gegenstand dessen, was wirklich für Hunderttausende Menschen in diesem Land, die über viele Jahre hinweg in Generationen Hartz-IV-Realität erlebt haben. Das Thema „Sanktionen“, über das hier in der Debatte so ein bisschen salopp hinweggegangen wird, sage ich, das hat Realitäten von Diskriminierungserfahrung, von Ausgrenzung, von Exklusion gebracht, die man sich in jedem Einzelschicksal vergegenwärtigen muss, um die historische Dimension dieser Veränderung für diese Bevölkerungsgruppen tatsächlich zu verstehen. Insofern ist das vorrangige Ziel, in der Grundsicherung mehr Respekt und mehr soziale Sicherheit zu verankern. Das ist das Wesentliche, worum es bei diesem Gesetz geht, und das ist der Grund, warum wir als Landesregierung im Bundesrat kein Interesse an einem Vermittlungsausschussverfahren haben, das genau diesen Respekt, diese soziale Sicherheit wieder ein Stück weit zurückschrauben will. Der Bürokratieabbau, der mit diesem Gesetz verbunden ist, ist evident, gleichzeitig wird aus den Jobcentern tatsächlich die Kritik formuliert, dass das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Die Sozialsenatorin aus Berlin, Katja Kipping, hat im Bundesrat deutlich gemacht, dass tatsächlich ein Widerspruch darin besteht, auf der einen Seite dieses Bürgergeldgesetz in den Bundesrat einzubringen und auf der anderen Seite in den Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag bei der Bundesagentur für Arbeit in erheblichem Maße Mittel zu kürzen, die im Kern zu Arbeitsverdichtung und Schwierigkeiten führen, die aus den Jobcentern formuliert werden. In dem Sinne ist es so, dass wir hier in der Bundesagentur, tatsächlich auch in den Jobcentern die notwendigen Mittel brauchen, damit die Arbeit, die mit dem Gesetz verbunden ist, auch gemacht werden kann. Das war unter anderem auch Gegenstand eines Antrags, den wir als Freistaat Thüringen in Ausschussberatungen im Bundesrat eingebracht haben. Mir ist aber auch ein Punkt an der Stelle noch mal wichtig, denn das Gesetz geht davon aus, dass die Lebensleistung jedes Einzelnen mehr Anerkennung bekommen soll. Hierzu gehört, dass sich niemand, der in den Bürgergeldbezug eintritt, in den ersten zwei Jahren Sorge um das Ersparte oder die Wohnung machen soll, denn den Menschen soll es möglich sein, sich gleich stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche zu konzentrieren. Ich kann nicht verstehen, dass das infrage gestellt wird. Ich will hier noch mal darauf verweisen: Bis Mitte der 30er-Jahre werden 221.000 Beschäftigte in Thüringen aus dem Erwerbsleben ausscheiden und in Rente gehen. Wir werden einen massiven Bedarf an Arbeitskräften haben. Unser Ziel im sozialen Arbeitsmarkt besteht doch seit Jahren auch bei allen Unterschieden, die bestehen – auch fraktionsübergreifend, gruppenübergreifend –, darin, dass wir Menschen aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung bringen. Ihnen an dieser Stelle durch entsprechende Regelungen Druck zu machen, der sie in eine Lage versetzt, sich eben nicht genau auf diese Form von Qualifizierung, Eintritt in den Arbeitsmarkt fokussieren zu können, das ist ein Widerspruch, den die Union aus meiner Sicht nicht aufgelöst hat. Ich fürchte, dass das auch morgen in der Debatte nicht der Fall sein wird. Aber das ist auch ein Beispiel dafür, dass wir an dieser Stelle die Hand für ein solches Vermittlungsausschussverfahren nicht heben können und im Vermittlungsausschuss mit Sicherheit auch nicht in eine solche Debatte eintreten werden, die in diese Richtung hier vorhat, eine Rolle rückwärts zu machen. Insofern wird es morgen die Debatte geben, aber mir war es wichtig, heute schon auch als Minister für Bundesratsangelegenheiten deutlich zu machen, was in diesem Prozess unsere Haltung als Landesregierung ist. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗