Prof. Dr. Hoff
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Umsetzung eines Archivs zu NSU und Rechtsterrorismus in Thüringen“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist durch die vor mir sprechenden Abgeordneten darauf hingewiesen worden, dass es wichtig ist, zu klären, über welches Archiv, welches Portal wir eigentlich sprechen. Die Differenzierung ist notwendig, weil wir auf der einen Seite einen Bundeskoalitionsvertrag haben, aus dem dann auch Regierungshandeln wird, und auf der anderen Seite eine Beschlusslage des Thüringer Landtags. Im Koalitionsvertrag haben sich die im Bund regierenden Parteien zur weiteren Aufarbeitung des NSU-Komplexes und der Einrichtung eines Archivs zu Rechtsterrorismus wie folgt verständigt. Ich zitiere: „Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg.“ Diese Initiative auf der Bundesebene wird aus Thüringen ausdrücklich begrüßt sowohl von der Landesregierung als auch dem Landtag, der hier auch entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Letztlich würde ich auch, glaube ich, formulieren können, dass das, was da auf Bundesebene im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, auf Thüringer Initiativen, auch der rotrot-grünen Landesregierung, aber auch Abgeordneten aus den Parteien dieser Koalition zurückgeht. Und ich möchte hier die drei Rednerinnen nennen, die heute hier auch gesprochen haben: Kollegin Henfling, Kollegin Marx und obwohl ja die Linke nicht Teil der Bundesregierung ist, gehört aber, glaube ich, zu dem Trio auch die Abgeordnete König-Preuss. Mit einem solchen Archiv wäre es dann möglich und soll es auch möglich sein, alle vorhandenen behördlichen und zivilgesellschaftlich gesammelten Archive zusammenzuführen, um in dem Sinne, wie es hier schon dargestellt wurde – ich will das nicht in der Ausführlichkeit noch mal darstellen – auch ein vernetztes Suchen, Agieren, Arbeiten mit diesen Akten zu ermöglichen, es sowohl der wissenschaftlichen als auch der politischen Debatte und nicht zuletzt diesen NSU-Komplex auch weiterhin der politischen Bildungsarbeit in den unterschiedlichsten Facetten zugänglich zu machen. Zur Umsetzung dieser Beschlusslage hat es am 3. November dieses Jahres eine Auftaktbesprechung in Berlin gegeben, initiiert von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. An dieser haben Vertreterinnen und Vertreter von beteiligten Bundesbehörden des Bundesarchivs und Landesressorts teilgenommen, auch der Thüringer Landesregierung, hier der Staatskanzlei. Alle Beteiligten der Auftaktbesprechung haben sich dafür ausgesprochen, dieses Archiv, das auf Bundesebene initiiert werden soll, als ein digitales Portal zu entwickeln, und zwar mit der Motivation, dass durch ein solches digitales Portal zivilgesellschaftliche Archive und Dokumentationszentren unproblematisch einbezogen werden können, auch die Forschungsergebnisse und journalistischen Rechercheergebnisse in diesem Portal zusammengeführt werden können. Ich betone das deshalb, weil wir in der Diskussion bislang davon ausgegangen sind, dass das ein physisches Dokumentationsarchiv sein soll. Diese Diskussion wird zu führen sein, auch weil es letztlich darum geht, wie die archivwissenschaftlich begründeten Grundsätze eingehalten und umgesetzt werden. Und weil dahinter auch so viele Archivfragen, technische und rechtliche Fragen stehen, ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die unter Federführung des Bundesarchivs genau die von mir aufgeworfenen Fragen thematisieren soll. Thüringen wird sich – das haben wir deutlich gemacht – auf diesem Weg aktiv in den bundesweiten Entstehungsprozess einbringen, weil wir selbst ein großes Interesse daran haben, nicht zuletzt weil unser Interesse besteht, das Thüringer NSU-Archiv, zu dem es eine Beschlusslage gibt, mit einem solchen digitalen Portal zu vernetzen. Der Aufbau dieses Portals, darauf hat Kollegin König-Preuss hingewiesen, wird Ressourcen binden – auf der Bundesebene genauso wie hier auf der Landesebene. Unterlagen müssen in Archiven und Dokumentationszentren ermittelt und digitalisiert, für das Portal aufbereitet und als vorbereitende Tätigkeit für eine digitale Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das alles ist mit Aufwand verbunden. Wir können darauf verweisen, dass wir bezogen auf die digitalen Kompetenzen auch mit den Erfahrungen, die wir im Bereich der Kulturgutdigitalisierung gesammelt haben, ein wirkliches Asset einbringen. Gleichzeitig haben wir mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse in der 5., 6. und jetzt auch in der 7. Wahlperiode inhaltlich viel in diesen Prozess einzubringen und einen Tiefgang, bei dem andere Bundesländer sagen, dass hier Thüringen durchaus beispielgebend ist, auch für die archivpolitische Diskussion, die sich damit verbindet. Insofern bin ich dankbar für diese Aktuelle Stunde heute und sage gleichzeitig, dass all das, was ich hier dargestellt habe, in einen Erinnerungsprozess eingebettet ist, zu dem – daran möchte ich auch erinnern – auch der Erinnerungsort des NSU gehört, der dankenswerterweise auch unter der aktiven Federführung der Präsidentin des Thüringer Landtags einem großen, wesentlichen Schritt zugeführt wurde und bei dem ich hoffe, dass wir in dieser Wahlperiode noch auf Ergebnisse schauen können, die auch haptisch erfahrbar sind. Ich möchte allen, die daran mitwirken, insbesondere den Abgeordneten des Thüringer Landtags, ganz herzlichen Dank aussprechen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
