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Jörg Kellner

CDU 09.11.2022 Sitzungen 7/93

d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Umsetzung eines Archivs zu NSU und Rechtsterrorismus in Thüringen“

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde beschäftigt sich heute wieder mit der „Umsetzung eines Archivs zu NSU und Rechtsterrorismus in Thüringen“. Ich weiß, das überrascht. Als ich das erste Mal „NSU-Archiv“ gelesen habe, habe ich gedacht, wir sind hier schon einen Schritt weiter, wir haben es bis 2024 verlängert, eigentlich müsste es doch jetzt an der Zeit sein, dass man auch in die Gänge kommt und das Archiv letztendlich organisiert und auch die Akten dahin verlagert, so wie wir es festgelegt haben, auch in unserem Untersuchungsausschuss im Abschlussbericht, in dem wir uns dafür eingesetzt haben, dass dies erfolgen soll, jetzt die Verlängerung der Aufbewahrungspflicht und dass es dann auch eine entsprechende Überführung gibt. Ich denke, das ist auch richtig so, es war ja im Haus große Einstimmigkeit, alle haben das unterstützt. Ich denke, das ist auch ein Zeichen nach draußen gewesen, dass man die Aufarbeitung sehr ernst nimmt, also nicht, dass man nach den Untersuchungsausschüssen Schluss gemacht hat, sondern dass es weitergehen muss. Das ist meiner Ansicht nach ein deutliches Zeichen auch aus diesem Haus heraus gewesen. Ich denke, da haben wir auf jeden Fall den Ernst der Lage erkannt und auch, dass wir da weiter forschen müssen. Was mich jetzt etwas überrascht, ist, dass jetzt noch die zweite Schiene kommen soll, nämlich Rechtsterrorismus da noch angedockt wird, und das über alle Bundesländer hinweg. Mich hat es auch überrascht, dass man nur von 13 Bundesländern spricht und nicht von 16 Bundesländern. Das hat mich etwas überrascht. Wenn man jetzt nicht nur über NSU spricht, sondern wenn man das erweitern will, so wie es auch aus dem Antrag hervorgeht, dann gehören meiner Ansicht nach erst mal alle Bundesländer rein und nicht nur 13, sondern 16. Das Problem haben ja alle Bundesländer, das ist kein spezifisch thüringisches oder sächsisches Problem, wie es in den Medien oft auch dargestellt wird, sondern es ist ein generelles Problem. Deswegen habe ich an der Stelle ein Fragezeichen gesetzt, warum nur 13. Aber unabhängig davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass man in Thüringen beginnt, die Struktur so herzustellen und herzurichten, dass man mit der Erforschung dieser Unterlagen und parallel dazu der Sichtung beginnen kann. Wenn der Bund das erweitern möchte, spricht nichts dagegen, überhaupt nicht. Aber dann sollte auch klar sein, wie man sich das vorstellt. Einfach so einen Begriff in die Welt zu setzen und zu sagen, wir wollen das machen, das reicht meiner Ansicht nach noch nicht. Das ist ein recht diffiziler Bereich. Wenn ich da über den Verfassungsschutz gehe, wenn ich über den MAD gehe und andere Einrichtungen, die damit vertraut sind, ist es meiner Ansicht nach nicht trivial, dass man sagt, wir machen jetzt mal ein Haus, wo sich alle Akten sammeln, und dann ist es gut. Das wird natürlich eine Riesenaufgabe. Das muss man auch mit im Blick haben und wir sollten uns aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht erst einmal darauf konzentrieren, hier die Bedingungen für die Archivierung der NSU-Akten zu schaffen, sodass man die der Forschung zur Verfügung stellt und auch entsprechende Bedingungen schafft, damit hier begonnen werden kann, und nicht erst das wieder zu erweitern und dann irgendwann mal an die Stelle zu kommen: Wo machen wir das Archiv hin? Aus meiner Sicht, wenn so was eingerichtet werden sollte, gehört das nach Berlin, nach Berlin in die Bundeshauptstadt – auch das, denke ich mir, ist ein Zeichen, das man damit setzt – und nicht nach Thüringen. Thüringen ist zwar schön, alles gut, aber wie gesagt, die Dimension ist doch riesig. Wenn sich alle Bundesländer beteiligen, ist meiner Ansicht nach Berlin der einzig richtige Standort. In diesem Sinne haben wir nichts dagegen, dass so was gemacht wird. Wenn die Bundesregierung das in ihrem Koalitionsvertrag aufgenommen hat und jetzt auch Initiative entwickeln will, spricht nichts dagegen. Aber wir sollten in erster Linie erst mal unsere Akten in Thüringen auf den Weg bringen, unser Archiv so ertüchtigen bzw. die Unterlagen einlagern, damit sie für die Forschung auch zugänglich sind. Ansonsten, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir uns dessen sehr bewusst, dass es weitergehen muss, dass jetzt nicht Schluss ist mit der Aufarbeitung des NSU. Es kommen auch hinreichend Informationen – jetzt Hessen wieder –, dass es entsprechende Verbindungen gibt, dass wir das natürlich auch weiter im Blick behalten. Aber wir sollten das in erster Linie jetzt in Thüringen auf den Weg bringen, damit die Unterlagen gesichtet werden können und ordentlich verwahrt werden. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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