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Robert-Martin Montag

FDP 14.10.2022 Sitzungen 7/92

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hey, ich schätze Sie sehr, das wissen Sie, aber Ihr Auftritt eben hat mich ein bisschen ratlos zurückgelassen, das muss ich Ihnen sagen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Dass die FDP ratlos ist, im Landtag – FDP ratlos im Landtag!) Ja, aber nicht inhaltlich ratlos. Herr Schubert, Sie sind hier nicht im Stadtrat in Gera, sondern halten Sie sich einfach mal kurz zurück und hören erst mal zu und dann können Sie gern Ihre Kritik … (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Montag, man hört Sie nicht! Sie müssen das Mikrofon einschalten!) Ich bin, glaube ich, trotzdem ganz gut zu hören. Das ist gelebte Solidarität am Rednerpult, genau, Mikro ist jetzt an. Noch mal, Herr Hey: Ich verstehe den Impetus Ihrer Wortmeldung uns gegenüber nicht, vor allen Dingen nicht auf die Frage des Verfahrens, denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass uns die Landeshaushaltsordnung verbietet, einen konkreten Antrag zu stellen, im Vorgriff auf das Haushaltsgesetz, also keine Mittel jetzt zu binden, die erst in Verhandlung des Haushalts 2023 zu binden sind. Deswegen ist es ein Entschließungsantrag. Und dieser Entschließungsantrag, so er denn eine Mehrheit finden sollte, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie meinen das aber trotzdem!) ist Ausdruck des politischen Willens des Parlaments und fließt, natürlich dann konkret untersetzt, in die Frage ein, wie sich die Haushaltsansätze 2023 unter dieser Maßgabe entwickeln müssen. Warum tun wir das? Ich will das gern noch mal erklären. Wir haben jetzt ein Volumen von round about 400 Millionen Euro. Wir wissen doch aber aus den Ausschussberatungen auch mit Ihren Ministern, dass die Häuser teilweise sagen, in ihrem Bereich lägen die Kapazitäten schon bei 300 Millionen Euro plus, also ist doch absehbar – wir wissen ja nicht, wie lange diese Krise tatsächlich anhält –, ist es doch nur vernünftig, jetzt schon zu erklären, dass sich an den Haushaltsansätzen 2023 etwas ändern muss, und zwar nicht, damit die Mittel im allgemeinen Haushalt eingesetzt, sondern Rücklagen gebildet und aus diesen Rücklagen 2023 Mittel diesem Sondervermögen zugeführt werden müssen. Deswegen wundere ich mich auch über manche Tweets, die ich eben noch mal habe lesen dürfen. Wer in Staatskunde nicht so ganz aufgepasst hat, das sei dann immer noch dahingestellt. Natürlich sind wir Haushaltsgesetzgeber. Aber ich habe eben die Landeshaushaltsordnung angesprochen und versucht darzulegen, warum es einen Entschließungsantrag gibt. Es ist der einzige gangbare Weg, das zu tun. Sie können sich darauf verlassen, dass wir diese Untersetzungen, wie wir sie auch schon in anderen Haushaltsjahren vorgenommen haben, auch 2023 werden leisten wollen. Da freue ich mich schon auf die Debatte, damit wir eben herunterkommen von den Ansätzen, die aus unserer Sicht schon lange zu hoch sind. Deswegen: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Richtig ist – und das unterstützen wir auch und deswegen stimmen wir auch zu –, bisher vermeiden wir die Aufnahme von Schulden. Genau das ist doch solide Haushaltspolitik. Das abzusichern im Jahr 2023, das ist Ziel und Auftrag unseres Antrags. Ich finde, er ist sehr unterstützenswert. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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