Dr. Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Die gestern im Haushalts- und Finanzausschuss mit Mehrheit von RotRot-Grün, CDU und FDP beschlossene Beschlussempfehlung enthält leider einige Mogelpackungen. So wird in § 1 die Geltungsdauer bis 2025 ausgedehnt. Mir erschließt sich nicht, was das mit kurzfristiger und schneller Hilfe zu tun hat. Offensichtlich geht man von einer Dauerkrise aus. Für diese Krise nur Präsident Putin allein verantwortlich zu machen, ist zu kurz gesprungen. Inflation und unsichere Energieversorgung sind die Folgen einer langjährigen verfehlten Politik, vor der Finanz- und Energiefachleute seit Jahren warnen.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Es fehlt ganz offensichtlich am politischen Willen, diesen Irrweg zu beenden, nicht nur hier in Thüringen, sondern vor allem auch im Bund und in der EU. Natürlich haben wir über den Bundesrat nur begrenzte Einflussmöglichkeiten, aber es ist an der Zeit, das ganze Gewicht Thüringens in die Waagschale zu werfen und mit anderen Bundesländern gemeinsam nach Wegen zu suchen, um nicht die Symptome dieser Krise zu kaschieren, sondern die Ursachen zu beseitigen. Ja, die Menschen in unserem Land leiden und wir brauchen kurzfristige Hilfe, aber begleitet durch wirksame Ursachenbekämpfung, um nachhaltig zu handeln.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Genau deshalb brauchen wir strenge Kriterien. So wird die Haushaltsausgleichslücke gemäß der Stellungnahme des Landesrechnungshofs originär zum Ausgleich von externen Schocks geführt und soll gerade nicht zur Finanzierung von neuen Ausgabenwünschen in künftigen Haushaltsjahren eingesetzt werden. § 2 Abs. 6 Punkt 6 im Gesetzentwurf ist ganz klar ein Thema für den Kernhaushalt, und darin besteht die Mogelpackung; damit werden die Hilfen zum Feigenblatt gemacht. Was der Landesrechnungshof zu den Finanzen des Landes sagt, sollten wir Abgeordnete sehr ernst nehmen. Einige Hinweise sind erfreulicherweise in den überarbeiteten Gesetzentwurf eingeflossen. Nur leider verschließt man sich der Feststellung des Landesrechnungshofs, der genügend finanzielle Spielräume für den Haushaltsgesetzgeber und die Landesregierung sieht, um auf die aktuelle Krise auch innerhalb des Kernhaushalts zu reagieren. Ich vermisse den konsequenten Einsatz Thüringens für die Aufbereitung und energetische Nutzung des Atommülls anstatt Endlagersuche,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In
Thüringen?) den Umbau von Kohle- und Gaskraftwerken zu CCS-Kraftwerken – und „S“ steht hier für Seque s tration, das heißt Zwangsführung und Wiederverwendung, und nicht für Storage, gleich der Speicherung, denn CO ist auch ein Rohstoff. Mir fehlen 2 die Weiterentwicklung und die Nutzung von llen a technisch verfügbaren Speichertechnologien, zu denen neben Wasserstoff- auch Natriumspeicher und Wasserspeicher gehören. Mir fehlt die Nut zung von synthetischen Kraftstoffen für den Auto verkehr, die aus CO hergestellt werden. Und mir 2 fehlt die Wiedernutzung brachliegender heimischer Ressourcen. Mir fehlt die Abschaffung des MeritOrder-Prinzips an der Strombörse, die Abschaffung der zwingenden Zwischenschaltung von Direktvertrieb bei der Überschreitung von bestimmten Strommengen bei erneuerbaren Energien. Mir fehlt die Senkung der Strom- und Energiesteuer auf europäische Mindestsätze. Mir fehlt die Abschaffung der Doppelnutzungsentgelte für Pumpspeicherwerke. Genau deshalb können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns hier enthalten.
(Beifall Gruppe der BfTh)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
sind doch Ausreden!)
