Dorothea Marx
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Auf der Tribüne werden wir gleich auch den journalistischen Nachwuchs des MDR zu Gast haben, die heute als Volontärinnen und Volontäre des Landesfunkhauses aus Leipzig ein Interviewtraining in unserem Haus absolvieren. Wir wünschen ihnen dafür viel Erfolg.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der CDU. Die diesbezügliche Unterrichtung hatten Sie in der Drucksache 7/6407 erhalten. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Neben Frau Präsidentin Pommer haben sich für diese Sitzung Herr Abgeordneter Czuppon, Herr Abgeordneter Kemmerich, Herr Abgeordneter Wolf, Herr Abgeordneter Worm, Herr Ministerpräsident Ramelow, Herr Minister Adams und Herr Minister Prof. Dr. Hoff entschuldigt. Zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 1 a wurde von den einbringenden Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen. Die Beschlussempfehlung zum nunmehr einzigen Tagesordnungspunkt, vormals Tagesordnungspunkt 1 b, hat die Drucksachennummer 7/6453. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6454 gestern Nachmittag elektronisch bereitgestellt bzw. inzwischen auch verteilt. Da der Haushalts- und Finanzausschuss erst gestern zu dem Gesetzentwurf abschließend beraten hat, konnte die Beschlussempfehlung erst im Laufe des gestrigen Tages elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt werden. Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Fristenregelung des § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt ein Aufruf in der heutigen Sitzung eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraus. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Bevor wir dann weitermachen, lasse ich sinnvollerweise gleich darüber abstimmen, ob diese Fristverkürzung gewährt wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppen und die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Enthaltungen? Stimmenthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen und der Tagesordnungspunkt kann in der heutigen Sitzung auch aufgerufen werden. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es Hinweise zur Tagesordnung? Da gab es einen Wunsch der Bürger für Thüringen, der hat sich aber wahrscheinlich erledigt. Frau Dr. Bergner.
