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Raymond Walk

CDU 05.09.2022 Sitzungen 7/88

b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, mit der Einbringung des Haushaltsgesetzentwurfs für das Jahr 2023 erfolgt ja traditionell auch die Einbringung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Mich überrascht ehrlicherweise, dass sich niemand von den Kolleginnen oder Kollegen aus den anderen Fraktionen explizit zu diesem Thema zu Wort gemeldet hat. Ich mache das gern, aus verschiedenen Gründen. Sie alle wissen, dass wir seit Jahren auch eine Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs fordern. Das ist eine Forderung, an der wir auch in diesem Jahr wieder festhalten, damit das deutlich wird und man sieht, dass wir damit richtigliegen. Das zeigt ja nicht zuletzt das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten zum Rechtsrahmen der Kommunalfinanzierung in Thüringen von Prof. Dr. Winfried Kluth. Das Gutachten hat heute noch überhaupt keine Rolle gespielt, deswegen will ich dieses wenigstens erwähnt haben, weil ich denke, dass es uns in der zukünftigen Debatte helfen wird. Klar ist auch, der Freistaat Thüringen und seine Kommunen können nur dann erfolgreich sein, wenn sie die Herausforderungen, die vor ihnen stehen, gemeinsam angehen. Um dies zu garantieren, bedarf es aus unserer Sicht nach wie vor einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs. Dies gilt – und das erwähne ich ausdrücklich – gerade auch in Krisenzeiten von Corona, Energie oder dem Ukraine-Krieg. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, worum geht es eigentlich beim Kommunalen Finanzausgleich und warum braucht es dieses Instrumentarium? Es braucht deshalb dieses Instrumentarium, weil wir einen vernünftigen Kommunalen Finanzausgleich benötigen, weil die Kommunen mit ihren vielfältigen Aufgaben von der Daseinsvorsorge über den Nahverkehr bis hin zur Bildung und Kultur verlässlicher Aufgabenträger und vor allen Dingen Garant für die Menschen vor Ort sind. Das wissen wir doch alle, die meisten von uns sind ja kommunalpolitisch auch in Ämtern unterwegs: Nirgendwo sonst erleben wir Verwaltung unmittelbarer als bei uns in unseren Kommunen. Daher steht für uns die kommunale Selbstverwaltung an erster Stelle. Wir sind davon überzeugt, dass die Verantwortlichen vor Ort dabei auch am besten wissen, was für ihre Kommunen richtig ist und was dort benötigt wird. Deswegen ist unser Standpunkt auch so klar: Das Land muss den Thüringer Kreisen, Städten und Gemeinden diese dringend notwendigen Investitionen, die in der Heimat vor Ort vielen Bürgerinnen und Bürgern tagtäglich auch von praktischem Nutzen sind, durch einen fairen und verlässlichen Finanzausgleich ermöglichen. (Beifall CDU) Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich zum Sachstand. Bei den Kommunalfinanzen herrscht seit Längerem eine Schieflage zwischen dem Land und den Thüringer Kommunen. Die Thüringer Kommunen sind strukturell unterfinanziert, das bleibt so, und dies trotz steigender Landes- und Kommunalsteuereinnahmen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Bringen Sie doch mal Belege!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das hat der Rechnungshof gemacht!) Im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Flächenländern stehen den Thüringer Kommunen die geringsten Landeszuweisungen zur Verfügung, das ist zumindest die Evaluierung und das Ergebnis von Prof. Dr. Lenk. Das war allerdings, das muss man dazusagen, vor der Coronapandemie. Deswegen kann man die Zuweisungen in anderen Ländern jetzt nicht unmittelbar zum Vergleich heranziehen. In den vergangenen Jahren sind den Kommunen durch zahlreiche zusätzliche Aufgaben Kosten entstanden – ich will das nur erwähnen –, die eben gerade nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden. Ich denke an den ÖPNV, ich denke an die Flüchtlingskosten, an den öffentlichen Gesundheitsdienst, das kam heute hier auch schon teilweise zur Sprache. Realität ist auch, die Personalausgaben des Freistaats Thüringen liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt, und das bei 4.300 unbesetzten Stellen. Bei den Thüringer Kommunen ist das anders, dort herrscht dagegen ein Personalminderbestand, wenn man das zum Bundesdurchschnitt aller Kommunalverwaltungen ins Verhältnis setzt. Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Kommunalinvestitionen sagen. Die Thüringer Aufbaubank hat ja die zusätzlich benötigten Mittel im Invest-Bereich für die Kommunen für die nächsten drei Jahre mit 3 Milliarden Euro beziffert. Das ist eine Hausnummer, die man sich merken sollte. Damit komme ich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Gesetzentwurf. Ich möchte in der gebotenen Kürze auf acht Punkte eingehen. Zum ersten – Stärkung kreisangehöriger Gemeinden: Sie wissen, dass uns das Thema besonders wichtig ist, und das TMIK weist darauf hin, dass mit der Novelle des FAG zum Jahr 2023 der Reformauftrag aus dem bisherigen § 37 des Finanzausgleichsgesetzes als abgeschlossen angesehen wird. Da will ich hier gleich laut und deutlich sagen: Das sehen wir ausdrücklich anders, und deswegen passt es aus unserer Sicht auch nicht, dass das Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden in Höhe von 30 Millionen Euro laut Gesetzentwurf daher für 2023 nicht verlängert werden soll. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die kriegen 155 Millionen!) (Beifall CDU) Und, Kollege Dittes, da Sie sich gerade zu Wort melden, dazu komme ich noch. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: 155, das sind 125 mehr als die 30 Millionen, die Sie vergeblich suchen!) Dann komme ich zu Ihnen, Kollege Dittes. Dass Sie das Kleine-Kommunen-Programm betiteln als „ideologisch geprägt“ – also Zitat von Ihnen gerichtet an uns: Geben Sie dieses ideologische KleineGemeinde-Programm auf! –, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, die kriegen 155 Millionen!) Das sagen Sie bitte mal den Verantwortungsträgern vor Ort, den Bürgermeistern, (Beifall CDU) dass dieses Projekt ideologisch ist. Wir wissen, dass die Kommunen dieses Geld benötigen, und wenn Sie einem Bürgermeister erklären, dass, wenn er das Geld in Kindergärten, in Schulanlagen, in Spielplätze investieren kann, den Sportvereinen zur Verfügung stellt, das ideologisch ist, dann viel Spaß in der Diskussion. (Beifall CDU) Der zweite Punkt: Die Finanzausgleichsmasse soll in diesem Jahr steigen – jetzt kommen wir dazu, Herr Dittes, hören Sie zu – von 2,436 Milliarden um insgesamt 154 Millionen auf den neuen Wert 2,590 Milliarden Euro. Der Anstieg resultiert – das ist entscheidend – aus dem Partnerschaftsgrundsatz. (Beifall CDU) Das sind ja keine Almosen der Landesregierung. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Heißt auch Finanzausgleichsgesetz!) Das sagt der Partnerschaftsgrundsatz zwischen Land und Kommunen. (Unruhe DIE LINKE) Er basiert im Wesentlichen auf der Mai-Steuerschätzung mit 115 Millionen Euro und der Ausschüttung aus dem Stabilisierungsfonds von 23 Millionen Euro und der Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs von 16 Millionen Euro, in Summe also 154 Millionen Euro. Zu den Schlüsselzuweisungen will ich etwas sagen: Auch die steigen um 100 Millionen Euro an, von 1,522 auf 1,622 Milliarden Euro. (Unruhe DIE LINKE) Auch das war ja eine Forderung, die wir aufgestellt haben und das begrüßen wir natürlich ausdrücklich. Was neu ist – das muss man sich noch mal im Detail anschauen –, die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben werden 2023 in zwei Blöcke geteilt: 60 Prozent für soziale Kreisschlüsselzuweisungen – das ist neu – und 40 Prozent für allgemeine Kreisschlüsselzuweisungen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Dem haben Sie im Ausschuss zugestimmt, da ist das vorgestellt worden!) Da bin ich gespannt auf die Stellungnahmen in den Anhörungen. Die Spitzenverbände haben sich dazu schon geäußert, aber dazu dann mehr im Ausschuss. Der vierte Punkt: Der neue Soziallastenansatz bei Schlüsselzuweisungen für die Kreisaufgaben ist auch neu geregelt worden in drei sozusagen Aufgabenblöcken: SGB II, SGB IX und XII und im Bereich des SGB VIII „Jugendhilfe“. Auch das werden wir uns in der Anhörung noch mal genau anschauen. Aber, was nicht geht, und deswegen spreche ich es an: Der neue Soziallastenansatz führt zu erheblichen Verlusten bei insgesamt elf Landkreisen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nicht zu Verlusten! Sie kriegen ihre Soziallasten ausgeglichen!) Hören Sie doch erst mal zu, Herr Dittes! Also elf Landkreise haben insgesamt ein Minus von 34,7 Millionen Euro. Im Ergebnis erfolgt auf Basis der Modellrechnung eine Umverteilung von 35 Millionen Euro. Und jetzt im Detail: sechs Landkreise profitieren, sie bekommen 11 Millionen Euro mehr, elf Landkreise verlieren laut Modellrechnung – ich bin noch nicht am Ende – 35 Millionen Euro und die kreisfreien Städte profitieren dabei erheblich. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie kriegen Ihre Lasten ausgeglichen!) In Summe würden die Kommunen im Bereich der Soziallasten im Saldo nach dem neuen Berechnungsmodell also 24 Millionen Euro weniger erhalten. Um diese Verluste auszugleichen – das ist das, was Sie alles hier reinschreien –, erhalten die elf Landkreise die nach der neuen Rechnung geringeren Zuweisungen und hätten Kompensationszahlungen für die Jahre 2023 bis 2025, um die fiktiven Verluste auszugleichen. Entscheidend ist, dass der Verlustausgleich in Höhe von 34,8 Millionen Euro nun aus dem Landesausgleichsstock erfolgen soll, der wiederum aufgestockt wird aus Mitteln des Stabilisierungsfonds. Das bedeutet jetzt konkret: Der aufgestockte Landesausgleichsstock verfügt dann über 55 Millionen Euro Finanzmittel und von diesen 55 Millionen Euro sind allerdings 35 schon gebunden. Das heißt, der eigentliche Zweck des Landesausgleichsstocks wird damit nicht erreicht und für die anderen steht weniger Geld zur Verfügung und das ist Fakt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle stellt sich uns die Frage, warum man eine Neuregelung schafft, wenn diese sofort zu neuen Ungerechtigkeiten und damit einhergehenden Kompensationsleistungen führt. (Beifall CDU) Wir finden: ein systematischer Webfehler. (Beifall CDU) Zum Mehrbelastungsausgleich: Die Einwohnerpauschalen wurden auch neu gegliedert, die Streuung ist wirklich sehr breit, die Landkreise sollen 7 Euro pro Einwohner bekommen, die kreisfreien Städte – man höre – 30 Euro pro Einwohner, die kreisangehörigen Gemeinden 5 Euro und die großen Kreisstädte und großen kreisangehörigen Städte 3 Euro. Zur Fortschreibung des Mehrbelastungsausgleichs, der Pauschalen, soll eine Sonderregelung aufgenommen werden, die den aktuellen Anstieg der Verbraucherpreise berücksichtigen soll. Das ist ausdrücklich zu begrüßen, allerdings beträgt die Inflationsrate zurzeit knapp 8 Prozent und offensichtlich ist ja nur eine vollständige Anpassung im Bereich der FAG-Masse II geplant, Frau Ministerin, nicht aber in dem wesentlich größeren Teil der FAG-Masse I. Auch das müssen wir uns noch mal genau anschauen, denn das ist ja die größere Summe mit insgesamt etwa 83 Prozent der Gesamtsumme. Der Thüringische Landkreistag sagt jetzt schon, wir müssen die Pauschalen erhöhen, 7 Euro sind zu wenig, das müssen mindestens 20 sein laut Abfrage und Einschätzung des Landkreistags. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: 200 Mil- lionen!) Auch das werden wir uns im Ausschuss noch mal genau anschauen. Ich will noch darauf hinweisen, dass der Thüringer Rechnungshof im Mai dieses Jahres festgestellt hat, dass er zu geringe Ausgleichszahlungen durch ein ungenaues Berechnungsschema beim Mehrbelastungsausgleich attestiert. Der Rechnungshof moniert, es fehle ein vollständiger Katalog der auf die Kommunen übertragenen Aufgaben. Im Ergebnis, so der Rechnungshof, seien die Ausgleichszahlungen 2021 um 10 Millionen Euro zu gering bemessen gewesen. Auch das ist ein Punkt, Frau Ministerin, den müssen wir uns noch mal genauer anschauen. Die Sozialbeteiligungskompente 2024 ist zu begrüßen und die Integration des Stabilisierungsansatzes in die Schlüsselmasse ist grundsätzlich auch zumindest vorstellbar; weil andere Länder das auch machen, kann man das – denke ich – mittragen. Letzter Punkt: Die Kommunalberatung soll finanziert werden. Und auch das wird aufgenommen in die FAG-Masse. Auch das ist ein Punkt, den man nicht kritisieren kann. Ich will es nicht verhehlen, einige unserer Punkte aus dem Forderungspapier sind aufgenommen worden. Was wir nicht sehen, ist die fehlende Reformnotwendigkeit. Die sehen wir nach wie vor. Deswegen muss der § 37, der das vorgesehen hat, auch weiter Bestand behalten. Was wichtig ist, ist, dass wir im Unterausschuss KFA jetzt noch mal konkrete Fragen auf den Weg gebracht haben. Der Vorsitzende ist auch heute mit hier. Entscheidend ist, dass wir noch mal die Bedarfe ermitteln, weil das die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Fazit. Die ersten Stellungnahmen der Spitzenverbände sind eingegangen. Die sagen, die Mindestausstattung ist ausdrücklich nicht mit den tatsächlichen Bedarfen in Übereinstimmung zu bringen. Bestimmte Kostensteigerungen, COVID-Pandemie, Digitalisierung, Folgen des Ukraine-Kriegs finden sich auch nicht wieder. Da will ich aber nur sagen, dass wir das schon auch realistisch sehen. Das muss entkoppelt werden. Eine Antwort muss außerhalb des KFA gegeben werden auf die wichtige Frage, wie von Landesseite auf die steigenden Kosten und insbesondere auf den Ukraine-Krieg, die Auswirkungen davon, zu reagieren ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das alles macht noch mal deutlich, was ich schon angesprochen habe, dass aus unserer Sicht der Reformauftrag nach § 37 nicht in Gänze erfüllt sein kann. Alles Weitere, und das ist mein letzter Satz, gilt es nun gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im Innen- und Kommunalausschuss sowie im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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