Karawanskij
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Erst mal vielen Dank für die Frage. Wenn Sie sich die Flächen und die Versuchsflächen der TLPVG anschauen werden, dann sehen Sie, dass nicht alle an einem Ort konzentriert sind, sondern tatsächlich auch unterschiedliche Bodenlagen und auch Bearbeitungsformen dort dargestellt werden. Natürlich haben wir unterschiedliche Böden in Thüringen, aber wir haben darüber hinaus jetzt mit der Übertragung bzw. mit der TLPVG tatsächlich die Zusammenführung von zwei Ebenen: Wir haben zum einen die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die dann in einem Freiflächenversuch tatsächlich unsere Landwirtinnen und Landwirte anschauen können. Da existieren auch Kooperationen. Aber was nicht vorhanden ist, ist, dass nur allein mit einer Kooperation das Risiko, was Landwirtinnen und Landwirte dann auch erproben müssen, abgedeckt werden kann. Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Ich habe es gerade ausgeführt, wenn Sie dem gefolgt sind, dass es ja auch fiskalische, strategische Unternehmensentscheidungen sind, das dann in die eigenen Böden auszubringen. Diese Versuchsflächen zeigen ganz praktisch den Landwirten, was unterschiedliche Bodenbearbeitungssysteme, unterschiedliche Sortenversuchsanordnungen hier für Möglichkeiten bieten und das dann tatsächlich auch den Landwirtinnen und Landwirten zeigen bzw. auch hier die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren, im Übrigen auch auf die Veränderungen durch die Wetterereignisse. Die Möglichkeiten, die wir sehen, in der Übertragung der TLPVG in das TLLLR sind natürlich auch verbunden mit dem Gedanken, dass tatsächlich auch Synergieeffekte hergestellt werden können, sowohl was das Personal betrifft als auch natürlich, was die Zusammenarbeit von Erkenntnissen zwischen Politik oder zwischen Verwaltung und dann der tatsächlich praktischen Anwendung betrifft. Das schließt natürlich eine Kooperation mit den Unternehmen, mit den Landwirten überhaupt nicht aus, so möchte ich auch nicht missverstanden werden. Es haben einige Abgeordnete tatsächlich auch von der Dokumenteneinsicht Gebrauch gemacht, die gezeigt hat, wie das Gutachten seiner Herleitung entsprechend vorgenommen wurde. Auch haben einige Abgeordnete von der Einladung Gebrauch gemacht, sich im Rahmen des Hoffestes bei der TLPVG in Buttelstedt einen persönlichen Eindruck von den Verhältnissen vor Ort zu verschaffen. Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch mal die Gelegenheit nutzen, um für Ihre Unterstützung für den Beschlussvorschlag zu werben, denn mit der Zustimmung kann auch die Zukunft des Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsguts sichergestellt werden und damit noch was ganz anderes, nämlich auch die Zukunft gesichert werden für die jungen Menschen, für junge Landwirtinnen und Landwirte in der Ausbildung für die grünen Berufe, die unsere Ernährung am Ende des Tages und auch in Zukunft sichern werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
LINKE GRÜNEN)
