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Karawanskij

13.07.2022 Sitzungen 7/85

Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute noch zum ersten Tag der Abschlusswoche der Plenarwoche vor der Sommerpause wollen wir – oder es steht auf der Tagesordnung – hier die Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH entsprechend wieder in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum übertragen. Wir haben große Herausforderungen in der Landwirtschaft. Das sind nicht nur die Extremwetterereignisse, die zunehmen – Hitze, Starkregen aktuell –, sondern auch die veränderten Rahmenbedingungen, die wir haben, was beispielsweise Dünge-/Bekämpfungsmethoden betrifft, Unkrautbekämpfungsmethoden betrifft oder eben auch die Erprobung von neuen Pflanzenzuchtarten, um tatsächlich dann eine nachhaltige Erzeugung zu gewährleisten, wo dann auch unsere Thüringer Landwirtinnen und Landwirte vor der Herausforderung stehen: Welche Investition tue ich? Ganz aktuell haben wir es in der Agrarministerkonferenz vergangene Woche, der Amtschefs, auch miteinander besprochen. Wir haben Vertragsverletzungsverfahren beispielsweise zur Düngeverordnung gehabt und es steht genau die Frage: Wie drille ich, in was für Abständen, tue ich das mit erhöhtem Pflanzenschutzmitteleinsatz, tue ich es tief, tue ich es mit erhöhten Möglichkeiten, dass ich die Abstände verringere, bzw. mit einem anderen Bewässerungssystem, welche Sorten bringe ich aus? Und mit Verlaub – da nützen mir andere Regionen ziemlich wenig, sondern da ist es wichtig, dass wir über Versuchsflächen den Realfall erproben, wo ich das als Landwirt auch tatsächlich sehen kann, wo der Unterschied und auch der Ertragsunterschied sichtbar ist, dass wir das auf den Flächen, auf den Böden, auf den Thüringer Böden tun und dann auch in Augenschein nehmen können. Die Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH ist das einzige forschende Agrarunternehmen in Thüringen, das sich unter anderen mit diesen Themen befasst. Die Erkenntnisse, die dort getroffen werden, fließen unmittelbar in die Beratung auch der Landwirtschaftsbetriebe im Freistaat ein und damit natürlich ein Stück weit in die Überlegungen und strategischen Erwägungen auch der Agrarverwaltung und damit natürlich auch der Politik. Darüber hinaus – wenn man noch mal die Grundsatzfrage stellt, was Nutzen von einer TLPVG ist – führt sie auch die überbetriebliche landwirtschaftliche Ausbildung hier in Thüringen. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal. Insofern haben wir keine anderen Fakultäten im Freistaat, die das entsprechend abdecken können. Ja, die TLPVG ist in den vergangenen Jahren in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und würde auch beim Status quo durchaus nicht weiter in dieser Form überlebensfähig sein. Aber wenn man jetzt in die Gründe reinschaut, hat es die TLPVG wie andere Agrarbetriebe mit Ertragsausfällen zu tun aufgrund von Witterung und natürlich auch der Volatilität, die wir an den Agrarmärkten haben. Aber ein wesentlicher Grund bestand darin, dass natürlich aufgrund der mittelbaren Beteiligung des Freistaats die Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH von der Partizipation an den Beihilfeprogrammen ausgeschlossen ist. Jetzt gab es ein externes Gutachten, die entsprechende Vermögensübertragung auf dem Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf den Freistaat Thüringen zu vollziehen mit einer klaren Empfehlung und der wollen wir auch als Freistaat entsprechend folgen. Die Abstimmungen – wir haben es ja gerade noch gehört –, sowohl im Finanz- als auch im Infrastrukturausschuss, haben das bestätigt. Im Zuge dieser Vermögensübertragung sollen auch die landwirtschaftlichen Flächen, also in einem Umfang von etwa 1.250 Hektar, auf den Freistaat übertragen werden, um damit die Verbindlichkeiten mit zu übernehmen bzw. zu entschädigen. Das soll auf dem Wege der Übertragung von Grundstücken erfolgen. Insofern freut es mich, dass neben dem Kabinett auch der Haushalts- und Finanzausschuss dem zugestimmt hat, genauso wurde auch der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten informiert und damit auch hier eine grundsätzlich positive Bewertung signalisiert.

Protokoll ↗