Dr. Vogel
a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Erweiterung des Kalksteintagebaus Deuna – keine Bereitstellung von Flächen des Staatsforsts für schwerwiegende Eingriffe in die Natur“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Schwerwiegende Eingriffe wie die, die wir hier diskutieren, Eingriffe in den Naturhaushalt, sind im Grunde genommen nur dann akzeptabel, wenn wirklich einerseits ein dringendes und unabweisbares gesellschaftliches Erfordernis besteht, die rechtlichen Ansprüche begründet sind und auch Kompensationsmaßnahmen tatsächlich zu einer Wiedergutmachung dieser Eingriffe führen. Die Frage ist: Ist das bei dem Vorhaben Deuna, wo es um den Eingriff auf 80 Hektar Fläche, um die Rodung von wertvollen naturnahen Waldflächen geht, der Fall? Die heutige Aktuelle Stunde reiht sich mit dieser Frage in den Prozess der kritischen öffentlichen Begleitung des Verfahrens zur Erweiterung dieses Kalksteintagebaus Deuna ein. Es geht eben auch um besondere Belange des Umwelt- und Klimaschutzes in diesem Fall. Ich möchte mal kurz vorstellen, wo wir überhaupt stehen. Zunächst mal: Um langfristig seine Rohstoffversorgung am Standort Deuna zu sichern, hat das Unternehmen eine flächenhafte Erweiterung seines Tagebaus in südlicher Richtung beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragt. Unter Zugrundelegung einer jährlichen Fördermenge von 2,2 Millionen Tonnen Kalkstein sollen so Lagerstätten für eine Vorhabenlaufzeit von ca. 45 Jahren erschlossen werden. Das Unternehmen – das ist hier schon gesagt worden – ist Inhaberin einer entsprechenden Bergbauberechtigung. Über die beabsichtigte Gewinnungsabsicht ist allerdings ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und darüber zu entscheiden. Dieses Verfahren befindet sich zurzeit in der Anhörungsphase. Es liegt beim TLUBN also noch keine Entscheidung vor. Die Planungsunterlagen wurden an verschiedenen Stellen ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Im bisherigen Verfahrensablauf war es möglich, Einwendungen zu dem Vorhaben bis zum 7. Juni 2022 zu erheben und an die verfahrensführende Behörde zu übermitteln. Im Verfahren selbst wird als Nächstes ein Erörterungstermin stattfinden. Der ist bisher zwar vorgesehen gewesen für den 21./22. Juni 2022, ist aber aufgrund der zahlreichen Einwendungen jetzt noch mal verschoben worden und auf den 7. und 8. September 2022 festgelegt worden. Verfahrensrechtlich kann eingeschätzt werden, dass das Vorhaben korrekt eingestuft wurde. Die Frage ist: Was hat das Vorhaben für Auswirkungen auf die Natur und Umwelt und auf die Landschaft? Aus rohstoffwirtschaftlicher Sicht stellt das Vorhaben die Fortführung des Unternehmensgegenstands dar. Es geht ja um die Kalksteingewinnung zum Zweck der Zementherstellung und es soll – wie schon gesagt – die Planungssicherheit für das Unternehmen für die nächsten Dekaden gesichert werden. Für den betroffenen Standort, insbesondere für den Wald und die Forstwirtschaft, stellt die Erweiterung allerdings einen erheblichen Eingriff dar. Allein die enorme Flächengröße 80 Hektar wertvoller Waldstrukturen, es handelt sich hier um sogenannten Plenterwald, erfordern eine sehr genaue, dezidierte Betrachtung des Vorhabens. Hinsichtlich der Auswirkungen aus naturschutzfachlicher Sicht ist festzustellen, dass die Biotope innerhalb des geplanten Erweiterungsfeldes überwiegend aus Buchenmischwäldern bestehen. Es handelt sich dabei um sehr naturnahe Waldgesellschaften. Wie gesagt, es handelt sich überwiegend um Plenterbewirtschaftung. Kennzeichnend für diese Form der forstlichen Bewirtschaftung ist ein sehr heterogenes Standortmosaik verschiedener Altersund Stärkeklassen der Bäume und sind standortheimische Baumarten – Baumarten, die auch wirklich an den Standort dort vor Ort gehören. Insofern ist diese Waldfläche als besonders hochwertig einzustufen. Diese Wälder erfüllen im besonderen Maße vielfältige Funktionen im Naturhaushalt, darunter Bodenschutz und klimatische Ausgleichsfunktionen. Sie sind Lebensraum für viele besonders geschützte Arten und haben – nicht zu unterschätzen – Erholungsfunktion. Sie sind wichtig für den Gebietswasserhaushalt und prägen natürlich auch – ich glaube, das darf man ebenfalls nicht unterschätzen – den regionalen Landschaftscharakter. Durch die geplante Abbauerweiterung ist mit einem vollständigen Verlust dieser Waldfunktion zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen: Von den 80 Hektar, die hier in Anspruch genommen werden sollen, sind etwa zehn Hektar im Eigentum von ThüringenForst. Meine Damen und Herren, ich werde mich, da ich ja selbst Mitglied des Aufsichtsrats von ThüringenForst bin bzw. des Verwaltungsrats, werde ich mich bei ThüringenForst dafür einsetzen, kritisch zu prüfen, ob tatsächlich ThüringenForst seine eigenen Flächen hier dem Abbau preisgeben muss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unabhängig davon gehe ich aber davon aus, dass in dem Rahmen der anstehenden Erörterungen ausführlich alle Aspekte geprüft werden. Dazu gehören auch Betrachtungen möglicher Auswirkungen auf verschiedene gefährdete Tiergruppen, zum Beispiel Fledermausarten, um nur mal einen dieser Diskussionspunkte aufzugreifen. Letztlich, und das ist natürlich das Ziel dieser Prüfung, geht es darum, eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können. Über die avisierte Laufzeit des Rahmenbetriebsplans soll die Rodung entsprechend des Abbaufortschrittes abschnittsweise erfolgen. Als Kompensation dafür sollen sowohl forstliche als auch naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. Die eingehende Prüfung und die Entscheidung darüber ist Teil des laufenden Prüfungsverfahrens. Die Landesregierung wird dem eingeleiteten Planfeststellungsverfahren weiterhin vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses eine besonders hohe Aufmerksamkeit zukommen lassen. Unabhängig davon werden die Belange des Umwelt-, Naturund auch des Klimaschutzes insbesondere im Sinne der Wahrung öffentlicher Interessen ihren Niederschlag im laufenden Zulassungsverfahren finden und – davon bin ich überzeugt – auch hinreichend gewürdigt werden. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
