Bergner
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“
Also, meine Herrschaften, Frau Ministerin hat das Wort. Alles klar, ich bin ja gern gesprächsbereit. Aber die Briefe sind verschickt worden, damit eine frühzeitige Information da ist. Und das will ich auch sagen, eine oder zwei Personen haben es erwähnt. Wann haben wir denn angefangen? Wie gesagt: Herr Voß hatte schon ein Grundsteuermodell, das hat er Thüringen ‑ Modell genannt. Das ist in die Vielzahl der Modelle eingespeist worden – vom bayerischen Modell über das Baden-Württemberger Modell, das saarländische Modell usw. Und jeder hat ein bisschen daran rumgeschraubt und hat gesagt: Nach unserem Geschmack müsste es so oder so sein. Jetzt haben wir uns auf das Bundesmodell geeinigt und zehn Bundesländer – es ist angesprochen worden – haben das umgesetzt. Und jetzt muss es das erste Mal erhoben werden. Sie haben völlig recht: Natürlich wissen wir aus den Katasterdaten Flur, Flurstücksnummer, wir wissen den Bodenrichtwert, wir machen ihn ja, also jeder, der elektronisch reingeht oder reingehen kann oder sich helfen kann, kann ab 1. Juli 2022 eine Datei aufrufen, in der all die Daten drin sind. Aber Sie müssen das das erste Mal mit Ihrer elektronischen Datei bestätigen, dass das tatsächlich stimmt, was wir herausgesucht haben. Diese Bestätigung, die machen Sie bei der Krankenkasse mit dem Haken und die machen Sie jetzt bei dieser Erhebung mit dieser Zugangsdatei, die Sie sich abholen können oder die Sie auch bereits schon haben. Das muss das erste Mal sein und das Ziel ist natürlich auch, ganz in dem Sinne, wie Sie gesprochen haben, dass wir dann bei einer nächsten Überprüfung, die ja in sieben Jahren kommt, alle Daten elektronisch vom Bürger, also vom Eigentümer bestätigt haben und das dann relativ einfach berechnen können. Dass Bayern jetzt kein Formular hat, Herr Kowalleck, stimmt ja auch nicht. Sie gehen auf die Bayern-Seite und da steht: „bequem und einfach über ELSTER – Ihr Online ‑ Finanzamt“. Das ist der erste Satz bei der Grundsteuer in Bayern. Und dann haben die halt nur 10 Seiten, das ist schon klar, das gebe ich unumwunden zu, es sind nicht 15, es sind 10 Seiten. Wir werden selbst auch, wenn der 1. Juli dann losgeht und die Leute sich noch intensiver informieren, noch weitere Daten, Informationen in das Internet einstellen, weil das eine Gemeinschaftsaktion unter diesen zehn Bundesländern ist. Das bestimmen wir nicht allein. Man muss ja auch wissen: Die gesamte Steuerprogrammierung läuft in Bayern. Mein Wunsch war mal, die Schriftart zu ändern. Da hat man gesagt: Das können die Bayern nicht, geht halt nicht. Also, es ist schon etwas komplizierter, als Sie das hier dargestellt haben. Insofern haben wir auch gesagt, es ist angesprochen worden: Die Abgabenordnung und nichts anderes gilt hier. Die sieht natürlich auch vor, dass jemand, der nicht in der Lage ist, diese Dinge elektronisch abzuarbeiten, dass er die auch mit einem Formular erledigen kann. Aber was ich gemerkt habe bei den vielen Gesprächen – und ich lege es auch darauf an, über die Grundsteuer vor Ort zu sprechen, bei Ihnen interessiert es ja niemanden weiter, Herr Zippel, es sind ja nur vier Leute da, also so sehr interessant ist es für die CDU offensichtlich nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Aber wenn ich da rede, dann habe ich unterschiedliche Menschen vor mir. Das eine ist der Bürger, der schon alt, aber noch pfiffig im Kopf ist und sagt: Ich kann halt den Computer nicht bedienen, was mache ich denn da? Der muss dann leider zum Steuerberater gehen, wenn die Familie nicht hilft oder die Nachbarn nicht mal sagen: Komm, wir schauen mal rein. Der kann sich aber das Formular natürlich auch dann zuschicken lassen. Dann gibt es Menschen, die sagen: Ich habe hier einen Brief vom Finanzamt gekriegt, die haben mich jetzt 30 Jahre in Ruhe gelassen, was wollen die denn von mir? Die größte Steuerreform seit 60 Jahren und Sie reden so darüber. Und dieser Mensch sagt: Wenn die was von mir wollen, dann müssen die halt kommen. Und da sage ich ganz deutlich, sage ich hier öffentlich: Wir werden natürlich die Menschen noch mal bitten, das abzugeben. Wenn sie der Meinung sind, sie wollen es nicht abgeben; sie werden auch ein zweites Mal gebeten und ein drittes Mal gibt es einen Bußgeldbescheid. Ich mache das nicht gern, mir wäre es lieber, wir würden das anders hinbekommen, nämlich in diesen drei Monaten. Diese drei Monate sind der Tatsache geschuldet, dass die Kommunen Zeit brauchen, nicht, dass wir Zeit brauchen, dass die Kommunen Zeit brauchen. Sie haben die Kommunen selbst angesprochen. Ich bin, gleich nachdem der Beschluss gefasst wurde, in dieser Form das Bundesgesetz so auszufertigen, mit den Kommunen ins Gespräch gekommen, habe mich an den Gemeinde- und Städtebund gewandt – das sind ja diejenigen, die das hauptsächlich betrifft – und habe gesagt: Wir müssen unbedingt was machen, um die Kommunen aufzuklären, weil – es ist auch hier schon angesprochen worden – man reagiert erst, wenn es kurz vor knapp ist, und nicht vorher. Da sagte ein Bürgermeister zu mir, den ich nicht benennen möchte: Na glauben Sie, Frau Taubert, ich lese alle E-Mails? So weit, Herr Kemmerich, dann dazu. Sie können nichts dazu, aber so ist es eben. Dann haben wir vereinbart, dass wir in die gelben Blättchen, die der Gemeinde- und Städtebund herausgibt, etwas reinschreiben, weil das die Bürgermeister, die sich nicht so um die E-Mails kümmern, sondern lieber etwas in der Hand haben, lesen können. Der Gemeinde- und Städtebund hat dankenswerterweise in seinem geschützten Bereich, den die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufrufen können, unsere gesamten Informationsblätter abgedruckt. Sie stehen also zur Verfügung. Auch hier ist ja der Zungenschlag gekommen, man lässt den Kommunen keine Zeit. Das ist mehrfach hier aus der Opposition gesagt worden. Drei Jahre, glaube ich, sind eine gewisse Zeit, da könnte man darauf reagieren. Drei Jahre genervt sein, dann könnte man auch eventuell anfangen, sich mal Gedanken zu machen. Und was ist denn tatsächlich der Aufwand? Der Aufwand geht doch nicht über das Gesundheitsamt. Also ich bin wirklich erstaunt – ich sage das jetzt hier so mit allem Anstand gegenüber dem Parlament, aber ich bin wirklich erstaunt. Die Gesundheitsämter haben Corona gemacht, es sind auch mal Leute hin- und hergezogen worden. Aber in einer ganz kleinen Gemeinde zwei Stunden zu investieren, um sich anzumelden – wenn Sie sagen, dass das die Mitarbeiter überfordert, dann frage ich mich, ob das, was Sie sagen, tatsächlich stimmt. Weil Sie müssen sich einmal anmelden – Herr Kemmerich hat von dem Zugang geredet, also der Zugangsdatei, die Sie beantragen müssen. Wir haben beizeiten Schulungen mit den Mitarbeiterinnen gemacht. Es waren auch Leute da. Also es ist nicht so, dass alle Gemeinden sagen, das interessiert uns nicht, sondern viele Gemeinden haben sich tatsächlich auf den Weg gemacht und haben das gemacht. Sie müssen also mindestens eine Zugangsdatei machen. Und wenn Sie diese eine Zugangsdatei machen – die hätten Sie vor zwei Jahren schon machen können –, braucht es ca. zwei Wochen – auch für den Bürger –, bis das eingerichtet ist. Dann bekommen Sie einen Brief mit einem Passwort zugeschickt – das merken Sie sich oder schreiben es irgendwo hin – und damit können Sie sich bei ELSTER-Transfer anmelden. Das war für viele Kommunen unterschiedlich schwierig, sage ich mal. Es dauert ungefähr eine Viertelstunde, sich da anzumelden, da ist nicht viel dazu. Aber – und das will ich auch bedenken, deswegen rufe ich jetzt alle Gemeinden auf: Teilen Sie es bitte auch allen mit! Sie dürfen auch sagen, es ist Ihre Idee gewesen, das ist mir egal, Herr Kowalleck, weil es ist doch so: Ich hänge jetzt wirklich bei jedem Bürgermeister am Ohr, wo es irgendwo geht. Die Verwaltungsgemeinschaften können das für alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft machen. Wenn die sich nicht anmelden, passiert Folgendes: Die Daten werden generiert – also Frau Taubert wird jetzt aufgenommen mit ihrem Haus, die Daten werden generiert und die Daten sind nur dann zuordenbar zur Gemeinde Ronneburg, wenn dort die Gemeinde bei ELSTER-Transfer angemeldet ist. Das dauert eine Viertelstunde. Wenn das nicht so ist, dann sind die Daten irgendwo im Nirwana, also sie sind da, aber sie können nicht zugeordnet werden, sie können auch nicht aus Versehen nach Saalfeld zugeordnet werden, sie sind einfach nur da und können nicht zugeordnet werden. Und das bedeutet, für dieses Grundstück wird es keine Grundsteuererhebung geben. Deswegen sage ich: Ich kann viele Argumente verstehen, dass man viel Arbeit auf dem Tisch hat, dass man sich nicht darum kümmern will, dass es lästig ist, aber es ist für die Gemeinden außerordentlich wichtig. Meine große Bitte ist – wir haben heute den 08.06., es sind noch 14 Tage Zeit –: Die Gemeinden sollen sich bitte, bitte, bitte bei ELSTER-Transfer anmelden, ansonsten wird dort das Chaos entstehen. Alle Daten, die dann bis zur Anmeldung generiert worden sind, sind einfach weg. Nun können Sie sagen, na ja, Frau Taubert, melden Sie sich mal zuerst an, aber meine Gemeinde hat sich angemeldet. Es ist wirklich wichtig und es ist wirklich nicht das Thema, um einer Landesregierung – weil Sie glauben ja, dass Sie mir jetzt den Vorwurf machen, Sie machen mir den Vorwurf nicht. Ja klar, politisch geht er an mich als Finanzministerin. Sie behaupten dann, wir haben jetzt diesen schweren Weg gewählt und die Bayern sind ja so ganz einfach. Das ist es nicht, es sind genau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verpflichtet fühlen. Das ist die Basis für unser Gemeinwesen, zumindest finanziell. Deswegen ist das schon ein starkes Stück, einfach hier zu sagen, das ist schlimm. Ich will ein abschließendes Wort sagen, weil das auch angesprochen wurde: Natürlich dürfen die Verwandten helfen – der Sohn, die Tochter, Enkel sind erwähnt worden –, die das können, und die Steuerberater. Die Lohnsteuerhilfevereine – das ist ein Bundesgesetz, das gibt es schon lange, es hat auch Gründe, warum es das gibt, das will ich nicht ausführen – dürfen diese Beratung und Ausfüllung nicht vornehmen. Ich kann das nicht ändern. Das ist bei allen Bundesländern so. Das ist natürlich schwierig, auch weil die Steuerberater natürlich Unterkante Oberlippe haben. Sie wissen das selbst. Wir würden es gern anders machen. Aber das eigene Standesgesetz, wenn man so will, verhindert das letztlich, dass andere helfen können. Bitte, wen Sie treffen – ich appelliere noch mal an Sie –, fragen Sie ihn, ob sie sich bei ELSTERTransfer angemeldet haben, die Gemeinden, und wenn nicht, sagen Sie, ich rufe jeden Tag an, bis das passiert ist. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
