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Bergner

08.06.2022 Sitzungen 7/82

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“

Vielen Dank, Herr Müller. Jetzt schaue ich in Richtung der Ministerin. Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kowalleck, mit dem Antrag, den die CDU gestellt hat, beleidigen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzbehörden, denn die haben maßgeblich dazu beigetragen, dass das System Grundsteuer erhalten bleibt. Ich will Ihnen gleich die Geschichte erzählen, inwieweit die CDU da auch eine aktive Rolle mitgespielt hat. Sie unterstellen diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie das nur machen – Sie sagen ja XXL-Bürokratie –, um ihre Arbeitsplätze zu behalten. Das, finde ich, ist schon schwierig. Ich bitte Sie einfach mal, mit der Steuergewerkschaft zu reden, ob die das schick finden, was Sie da tun. Als ich Stadtkämmerin war – ich habe es hier schon einmal erzählt –, habe ich angenommen, dass die Kohl-Regierung – in Klammern CDU – die Neubewertung vornimmt, weil wir 1935 Bewertung hatten – die Kohl-Regierung war bis 1998. Nichts ist passiert. Man hat es ausgesessen. Gerade die Bundesländer, die jetzt erwähnt wurden wie Bayern und Baden-Württemberg, hatten natürlich überhaupt kein Interesse an dieser Grundsteuerreform. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung wollen manche nicht. Menschen, die reich sind, wollen das nicht. Finanzminister, die in solchen Ländern arbeiten, haben Interessenlagen mit in diese Diskussion gebracht. Falls Sie sich in den vergangenen Jahren – es gibt ja genügend Abgeordnete, die auch mit Dr. Voß noch Kontakt hatten, als er Finanzminister war, sich darüber unterhalten haben, wie kompliziert der Aushandlungsprozess unter 16 Bundesländern ist. Dann können Sie nicht einfach sagen: Das ist jetzt einfach so und das ist alles schlimm und die Bayern machen es besser. Gerade die Bayern und natürlich auch Baden-Württemberg mit vielen Vermögenden haben ein völlig anderes Interesse, genau das, was Herr Kießling gesagt hat: am liebsten die Grundsteuer abschaffen. Die wichtigste Einnahme der Kommunen wollen sie einfach abschaffen, so nach dem Motto: Irgendwoher wird das Geld schon kommen. Das, finde ich, ist schon schwierig. Was Sie hier ansprechen und was auch an anderer Stelle hier erklärt wurde, Verlängerung – all das, was wir jetzt nicht zusammenbekommen, was uns Bürgerinnen und Bürger, die Eigentum haben, nicht liefern, am besten elektronisch, das geht zulasten der Kommunen, weil die Kommunen Zeit brauchen, um diese Grundsteuerreform umzusetzen. Wir machen – das ist schwierig genug – die Bewertung des Grundstücks und die Gemeinde macht die Grundsteuer. Das heißt, die Gemeinde muss rechtzeitig wissen, am besten übermorgen nach der Bewertung, wie viel ich denn jetzt an Vermögen in der Gemeinde habe und wie ich den Grundsteuerhebesatz festlegen muss, damit genau das passiert, was wir alle wollen, also alle 16 Bundesländer und der Bund: Es soll kein größeres Aufkommen entstehen. Das heißt, die Gemeinde X muss nicht mehr Grundsteuer erheben und damit wir in Thüringen auch nicht in den Länderfinanzausgleich abgeben. Das ist das Ziel. Herr Kemmerich, es ist schön, wie Sie die Vergleiche geführt haben, freut mich außerordentlich. Sie haben nur ein ganz kleines Detail außer Acht gelassen und das ist hier das Entscheidende. Wenn Sie sich bei der Krankenkasse anmelden, dann geben Sie Ihre Daten dort ab – alle Daten, die kriegen ja auch Ihre Nummer usw. Hier geht es darum, dass wir Briefe an Menschen versandt haben, von denen wir nicht ganz genau wissen, ob sie im Zweifel Grundstückseigentümer sind. Bei Frau Taubert wissen wir das, bei Ihnen wissen wir es vielleicht auch. Aber es gibt Menschen – mich hat letztens eine Frau angerufen und hat gesagt, sie hat hier so einen Brief bekommen, was soll sie denn jetzt machen. Dann habe ich gesagt: Sie haben bestimmt das Informationsschreiben des Finanzamts bekommen und es geht um ein Grundstück in Thüringen. Sie sind doch Thüringer Grundstückseigentümer – als Eigentümerin eines Grundstücks in Thüringen. Da sagte die Frau, das könnte mit dem Mädchennamen hinkommen. Das heißt, es ist womöglich eine Erbengemeinschaft. Vielleicht war sie auch mal Eigentümerin, hat das im Grundbuch nicht geändert, sie hat es niemandem mitgeteilt oder es ist ein landwirtschaftliches Grundstück, das über eine Erbengemeinschaft verteilt ist. Manches finden wir ja nicht. Und auch die Gemeinden … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Warum haben Sie und ich einen Brief bekommen?) Ja, sage ich Ihnen: Damit Sie aufgeklärt sind. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ich hätte es auch elektronisch bekommen können. Ich kommuniziere elektronisch!) Nein, Sie haben ja mit dem Finanzamt … (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Eben haben Sie noch die Papierfassung verlangt!)

Protokoll ↗