Janine Merz
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wenn bundesweit nun knapp 36 Millionen Grundstücke, davon alleine 3,3 Millionen in Thüringen, neu bewertet werden müssen, geht das unbestritten nicht ohne großen Aufwand über die Bühne. Und es läuft auch nicht als normales Tagesgeschäft nebenbei mit. Es ist Verwaltungsaufwand, ja, das ist natürlich so, und dafür braucht man schlicht feste Verfahrenswege, damit am Ende nicht die gesamte Arbeit einer Grundsteuerreform aus formalen Gründen wieder vor Gericht landet. Ich will noch mal daran erinnern: Diese Reform ist keine nette Idee dieser Landesregierung oder wird aus reinem Selbstzweck durchgeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und eine grundsätzliche Neuregelung gefordert. Mit dem Richterspruch aus dem Jahr 2018 – das können Sie gern alle noch mal nachlesen – wird bereits eine feste Zeitschiene vorgegeben: Zum 1. Januar 2025 muss die Reform durch sein. Da gibt es keine aufschiebende Wirkung oder freundliche Kulanzzeiten. Die neuen Grundstückswerte müssen festgestellt sein, Steuermesszahlen müssen errechnet werden und die Grundsteuerbescheide durch die Kommunen erlassen werden – für 3,3 Millionen Grundstücke. Wenn nicht, darf diese Steuer praktisch nicht erhoben werden. Den Thüringer Kommunen würden schätzungsweise 250 Millionen Euro eigene Einnahmen verloren gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage von Fristen wird in diesem Zusammenhang ja immer wieder gern diskutiert. Um es noch mal hervorzuheben: Die Frist zur Erklärungsabgabe bis 31. Oktober dieses Jahres ist keine Thüringer Erfindung. Sie gilt bundesweit und wurde durch das Bundesfinanzministerium einheitlich vorgegeben. Auch dass grundsätzlich die elektronische Abgabe der Daten erfolgen soll, ist kein Thüringer Sonderweg. Wenn eine Herkulesaufgabe wie diese Reform im vorgegebenen Zeitplan effizient und möglichst kräftesparend bewältigt werden soll, müssen die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden. Denn ein vollständig automatisiertes Verfahren ist die maßgebliche Voraussetzung, um allen Beteiligten einen möglichst schnellen und reibungslosen Weg durch dieses Verfahren zu ebnen. Das ist auch für die Thüringer Kommunen, die essenziell – wie ich eingangs bereits sagte – auf diese Steuer maßgeblich angewiesen sind. Stellen Sie sich bitte vor, die Erklärungen gehen zuhauf schriftlich ein und müssen händisch durch die Steuerverwaltung eingegeben werden. Der Aufwand wäre immens, wir reden überall von Personalabbau und Personalersparnis. Gleichzeitig steigt aber damit die Gefahr von Erfassungs- und Übertragungsfehlern. Am Ende kommt der Zeitplan ins Wanken und die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist wieder mal weg. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass das Thüringer Finanzministerium alle notwendigen Schritte zur Umsetzung fristgerecht eingeleitet hat. Die Informationsschreiben einschließlich der Hilfe zum Ausfüllen der Feststellungserklärungen wurden versandt, eine TelefonHotline zur Unterstützung wurde geschaltet und die zuständigen Beschäftigten der Finanzverwaltung wurden extra mehrfach geschult. Darüber hinaus werden über das Bundesfinanzministerium zahlreiche Informationen angeboten. Es wird unter anderem ein vereinfachtes elektronisches Verfahren für die Erklärung für Privateigentum geben, an dem sich auch Thüringen beteiligt. Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist also transparent und so weit wie möglich schlank im Verfahren durch das TFM in Gang gesetzt worden. Wir als Parlament sollten bitte unnötige Angst- und Panikmache unterlassen. Und von einer XXL-Bürokratie kann hier nicht die Rede sein. Erst am 1. Juli werden wir alle wirklich sehen, wie die Bürgerinnen und Bürger damit umgehen können und wie auch Finanzverwaltung Hilfe leistet. Am Ende verbleibt es mir, auch darauf hinzuweisen, dass Eigentum verpflichtet, auch bei der Grundsteuererklärung, so wie sonst die Bürgerinnen und Bürger auch jedes Jahr ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen müssen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
