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Keller

08.06.2022 Sitzungen 7/82

Ja, wir waren aber jetzt bei TOP 5. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: TOP 5 hatten wir schon. Wir waren schon bei TOP 6!) Wir waren noch bei TOP 5 und dazu gab es zwei Abstimmungen. Ich wiederhole: Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5. Abstimmung über die Fristverkürzung zu Tagesordnungspunkt 5. Jetzt wiederhole ich: Da der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, kann diese Frist mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspruch gab es nicht, jetzt auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer also hier der Fristverkürzung zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen und der Gesetzentwurf kann in der morgigen Plenarsitzung aufgerufen werden. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Durchführung der zweiten Beratung unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung. Auch hier ist gemäß § 66 Abs. 1 in Verbindung mit § 56 Satz 4 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Wer dafür ist, die Durchführung der zweiten Beratung unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung durchzuführen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Stimmen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das einstimmig beschlossen. Die Zweidrittelmehrheit ist also erreicht und damit die zweite Beratung im Anschluss an die erste Beratung unter dem Vorbehalt einer möglichen Ausschussüberweisung beschlossen. Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 1: Dazu wird ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5654 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 10 wurde eine Neufassung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5563 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 11 a wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5641 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 13 wird eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/4262 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu dem Gesetzentwurf der AfD zu Tagesordnungspunkt 24 a, der eine Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen zum Gegenstand hat, ist vorgesehen, diesen in zweiter und gegebenenfalls dritter Beratung zu verhandeln. Kann ich davon ausgehen, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die zweite Beratung die dritte Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird? Es wird nicht widersprochen. Dann verfahren wir so. Damit ist die dritte Beratung im Anschluss an die zweite Beratung unter dem Vorbehalt einer möglichen Ausschussüberweisung abzustimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit, dritte Beratung. – Es ist nicht widersprochen worden, damit ist die dritte Beratung bestätigt. Zu Tagesordnungspunkt 48 wurde eine korrigierte Fassung des Antrags in der Drucksache 7/5518 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Die Fraktion der CDU hat eine Beratung zur Unterrichtung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien, KOM (2022) 156 endgültig, im Plenum gemäß § 54 b Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung verlangt. Diese Unterrichtung wurde als Drucksache 7/5636 veröffentlicht. Die Unterrichtung hinsichtlich des Beratungsverlangens der Fraktion der CDU wurde als Drucksache 7/5651 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Dazu hat die Fraktion der CDU einen Antrag eingereicht, der als Drucksache 7/5652 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde. Die Fraktion der CDU hat darum gebeten, die Beratung in der morgigen Plenarsitzung als zweiten Punkt vorzusehen. Mit Blick auf die Bedeutung dieses Beratungsverlangens, das in Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 54 b Abs. 3 Satz 3 und § 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 der Geschäftsordnung zum Ausdruck kommt, und das nahende Ende des Fristablaufs für eine Stellungnahme des Landtags gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, die Unterrichtung als neuen Tagesordnungspunkt 8 a in die Tagesordnung aufzunehmen und die Abarbeitung für die morgige Plenarsitzung als zweiten Punkt vorzusehen. Gibt es Widerspruch? Herr Abgeordneter Blechschmidt. Widerspruch. Gut. Aufgrund des Widerspruchs müssen wir über die Aufnahme der Unterrichtung in die Tagesordnung und die Platzierung abstimmen. Wer dafür ist, die Unterrichtung in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und der vier fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt gegen die Aufnahme in die Tagesordnung? Das sind die Stimmen aus den Faktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung beschlossen. Wir müssen aber noch über die Platzierung abstimmen. Es gibt den Antrag, den Punkt am morgigen Tag als zweiten Tagesordnungspunkt abzuarbeiten. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gab keine Zweidrittelmehrheit!)

Protokoll ↗