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Keller

08.06.2022 Sitzungen 7/82

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer weiteren Sitzung des Thüringer Landtags am heutigen Tag, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße erneut die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – Ihnen ein herzliches Willkommen, dass Sie hier im Thüringer Landtag sind; ja, es wird zurückgewinkt; also schön, Sie begrüßen zu können –, außerdem die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream sind uns willkommen. Schriftführer zu Beginn dieser Sitzung sind Herr Abgeordneter Tiesler und Herr Abgeordneter Daniel Reinhardt. Für diese Sitzung hat sich Herr Abgeordneter Worm entschuldigt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen teilweise mit konkreter Platzierung auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Danach wird der Tagesordnungspunkt 1 morgen als erster Punkt aufgerufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14 und 17 bis 21 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 14 die 7/5626, zu 17 die 7/5627, zu 18 die 7/5628, zu 19 die 7/5537, die 7/5565 und die 7/5566, zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/5629 und zu 21 die 7/5630. Zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16 hat die wahlvorschlagsberechtigte Fraktion der AfD keine Wahlvorschläge eingereicht, sodass ich davon ausgehe, dass diese beiden Tagesordnungspunkte in diesen Plenarsitzungen nicht zum Aufruf kommen sollen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/5637, zu Tagesordnungspunkt 11 a die 7/5584 und zu Tagesordnungspunkt 11 b die 7/5585, zu Tagesordnungspunkt 25 die 7/5588, zu 28 die 7/5602, zu 30 die 7/5603 und zu 41 die 7/5586. Die Tagesordnungspunkte 2, 26 a und b, 36, 39, 40 und 42 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben. Der Tagesordnungspunkt 3 wird in diesen Plenarsitzungen nicht in zweiter Beratung aufgerufen, da der Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde. Zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 möchte ich folgende Hinweise geben: Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde eine korrigierte Fassung des Gesetzentwurfs verteilt. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 5 wurde letzte Woche Freitag eingebracht und hat die Drucksachennummer 7/5625. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Lesung zu verhandeln und zu beschließen. Zwischenzeitlich hat die Parlamentarische Gruppe der FDP als Einbringerin des Gesetzentwurfs zu Tagesordnungspunkt 6 jedoch signalisiert, dass in diesen Plenarsitzungen nur die erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf stattfinden soll. Hintergrund ist die Verfahrensvorschrift des Artikels 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Deshalb sind nunmehr folgende Abstimmungen durchzuführen: erstens bezüglich Tagesordnungspunkt 4 eine Abstimmung darüber, im Anschluss an die erste Beratung unmittelbar die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Und zweitens bezüglich Tagesordnungspunkt 5 eine Abstimmung über die Fristverkürzung und danach eine Abstimmung darüber, im Anschluss an die erste Beratung unmittelbar die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Ich rufe also zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4 auf. Notwendig für die Durchführung der zweiten Beratung unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung ist gemäß § 66 Abs. 1 in Verbindung mit § 56 Satz 4 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit. Wird diese nicht erreicht, kann die zweite Beratung erst in der Plenarsitzung am Freitag stattfinden. Wer also an der Stelle für die zweite Beratung stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe im Plenum alle Jastimmen. Gibt es Neinstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist hier einstimmig beschlossen, dass sich an die erste Beratung unter Vorbehalt einer möglichen Ausschussüberweisung die zweite Beratung anschließt. Damit stimmen wir über den Tagesordnungspunkt 5 ab, hier zunächst die Abstimmung über die Fristverkürzung. Da der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, ist gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Fristverkürzung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Das sehe ich nicht. Es gibt keinen Widerspruch. Dann reicht die einfache Mehrheit. Wer dafür ist, die Fristverkürzung zu akzeptieren, den bitte ich um das Handzeichen. Da sehe ich wiederum alle Stimmen. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen und der Gesetzentwurf kann in der morgigen Plenarsitzung aufgerufen werden. Zu b), die Abstimmung über die Durchführung der zweiten Beratung unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung: Auch hier ist gemäß § 66 Abs. 1 in Verbindung mit § 56 Satz 4 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Wer hier seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die Fraktion der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die anschließende Beratung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die zweite Beratung kann damit erst am Freitag stattfinden. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Frau Präsidentin!) Ja? Herr Montag, bitte schön.

Protokoll ↗