Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher insbesondere auf der Tribüne. Es handelt sich überwiegend um Schülerinnen und Schüler. Herzlich willkommen bei uns hier im Plenarsaal!
(Beifall im Hause)
Wir freuen uns, dass Sie wieder die Möglichkeit haben, hier bei uns zu sein. Darüber sind wir alle sehr froh. Ich begrüße auch ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegen ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD und eines der Fraktion der CDU. Die diesbezüglichen Unterrichtungen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/5517 und 7/5525 vor. Schriftführerin bzw. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Schubert und Herr Abgeordneter Gottweiss. Für die heutige Sitzung hat sich Herr Abgeordneter Worm entschuldigt. Gestatten Sie mir einige Hinweise im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus: Wir haben am 26. Mai 2022 die Maßnahmen aufgehoben. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dafür bedanken, dass Sie die Maßnahmen stets mitgetragen und – wie ich auch finde – sehr vorbildlich beachtet haben. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Funktionsfähigkeit des Landtags zu jeder Zeit sicherzustellen, und das war immer die Fokussierung dieser Maßnahmen. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil der Landtag im Bereich der Gesetzgebung, im Bereich der Regierungskontrolle, im Bereich von Wahlen und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wesentliche Funktionen im parlamentarischen Regierungssystem wahrnimmt. Lassen Sie uns bitte auch weiterhin achtsam und respektvoll miteinander umgehen. Das haben die Menschen, die uns gewählt haben, sicher auch verdient. Beachten Sie bitte, dass wir aus der Pandemie noch nicht gänzlich heraus sind. Ich bitte deshalb weiterhin um gegenseitige Rücksichtnahme. Dessen eingedenk ist auch für künftige Plenarsitzungen bis auf Widerruf geplant – so hat das der Ältestenrat abgestimmt –, die Sitzung für Lüftungs- und Erholungspausen des Landtags einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag für jeweils 20 Minuten zu unterbrechen. Die Sitzungen sollen am Vormittag um 11.00 Uhr und am Nachmittag gegen 16.00 Uhr unterbrochen werden. Im Rahmen der Sitzungsleitung wird darauf geachtet, dass Redebeiträge natürlich nicht unterbrochen werden. Die Wahlverfahren, die vom Landtag durchgeführt werden, sind grundsätzlich am Donnerstag bzw. am Freitag nach der jeweiligen Mittagspause geheim und im Block durchzuführen. Während der Auszählung der Stimmen kann die Fragestunde stattfinden, soweit Mündliche Anfragen vorliegen und Wahlen nach der Mittagspause durchgeführt werden. Zur Drucksachenverteilung: Sitzungsbezogene Drucksachen werden im Abgeordneteninformationssystem elektronisch bereitgestellt und grundsätzlich auf zwei Tischen im Plenarsaal in Papierform zur Abholung bereitgelegt. Über die Auslegung werden die Sitzungsteilnehmerinnen und ‑ teilnehmer durch das sitzungsleitende Mitglied des Vorstands informiert. Ist eine – am Beratungsverlauf orientierte – rechtzeitige elektronische Bereitstellung im Abgeordneteninformationssystem nicht möglich, werden die Drucksachen ausnahmsweise auf den Plätzen der Abgeordneten, der Beschäftigten der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe sowie der Landesregierung ausgelegt. Der Ältestenrat ist weiterhin übereingekommen, dass wir die derzeitige Sitzordnung im Plenarsaal bis auf Weiteres beibehalten; wir werden uns im Herbst noch einmal mit dem Thema befassen. Abweichend von der aktuellen Praxis zur Auslegung der Anwesenheitslisten wird eine zentrale Anwesenheitsliste in einfacher Ausfertigung auf dem Tresen am Übergang zum Foyer des Landtags ausgelegt. Der Ältestenrat hat für Frau Emily Thümmler, Lokalredakteurin bei Wartburg-Radio 96.5, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Ricarda Lehle, Redakteurin beim Landesstudio Thüringen des Zweiten Deutschen Fernsehens, und Herrn Pascale Kanew, Technischer Assistent beim Mitteldeutschen Rundfunk, für diese Plenarsitzung sowie für die 82., 83. und 84. Plenarsitzung am heutigen Tage sowie am 9. und am 10. Juni 2022 eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Hinweis zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Sehr geehrte Damen und Herren, soweit die Hinweise von meiner Seite. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt. Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt , das heißt also am Ende zwei Anträge Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5524 ERSTE BERATUNG Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5516 Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht? Das ist nicht der Fall.
(Zuruf aus dem Hause)
Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen und ich habe auch gerade erst die Darreichung bekommen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. König, Sie haben das Wort.
