Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie aus aktuellem Anlass um Ihre Aufmerksamkeit. Seit 21 Tagen ist Krieg in Europa. Seit 21 Tagen führt die russische Armee einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seit 21 Tagen wissen wir, dass Frieden in Europa nicht selbstverständlich ist. Wir sehen Bilder von Flucht, Leid, Zerstörung und Tod, die erschrecken, ja, die Angst machen. Wir hören Nachrichten von bombardierten Wohngebieten und von vielen Opfern in der Zivilbevölkerung. Menschen sterben, werden verletzt, traumatisiert und zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen. Sehr geehrte Damen und Herren, Nächstenliebe, Solidarität und Haltung sind jetzt gefragt. Wir verurteilen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine auf das Schärfste.
(Beifall im Hause)
Es müssen weiter Verhandlungen stattfinden mit dem Ziel, dass sich die russischen Truppen zurückziehen. Die Menschen in unserem Land organisieren Hilfslieferungen und unterstützen Geflüchtete an ganz unterschiedlichen Stellen. Wir danken allen Menschen und Institutionen, die mit hohem Engagement Hilfe leisten.
(Beifall im Hause)
Als Symbole unserer Solidarität – ja, als Symbole, die auch heute wichtig sind – hängt die Flagge der Ukraine vor dem Landtag und leuchtet heute Abend die Friedenstaube am Verwaltungshochhaus. Unsere Botschaft ist klar: Krieg ist niemals ein Weg, Frieden zu schaffen!
(Beifall im Hause)
Das ist eine Lehre aus der Geschichte, und dies soll Maßstab unseres Handelns sein: Stopp dem Krieg! Unser Mitgefühl gilt den vielen Menschen, die unermessliches Leid erfahren, die Angehörige verlieren und fliehen müssen. Ich bitte Sie, hier einen Moment der Stille zu zeigen. Ich bitte Sie, sich deshalb von Ihren Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Landesregierung wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2022 Herr Prof. Dr. Winfried Speitkamp als Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ernannt. Ich begrüße ihn sehr herzlich, wünsche ihm für die Amtsausübung zum Wohle unseres Freistaats alles Gute.
(Beifall im Hause)
Schriftführerin und Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Baum und Herr Abgeordneter Schubert. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordneten Schubert geführt. Die Bedienung der neuen und in diesen Plenarsitzungen erstmals eingesetzten Redezeitanlage übernimmt Frau Abgeordnete Baum. Die Plätze für die Schriftführer/-innen haben also gewechselt. Das heißt, wer die Redeliste führt, sitzt also jetzt am gegenüberliegenden Platz. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang ganz kurz ein paar Hinweise. Ja, ich sehe Lächeln, ich habe das auch getan, aber ich erläutere Ihnen mal ganz kurz, warum das tatsächlich notwendig ist. Die Implementierung einer neuen Redezeitanlage geht auf Bitten unseres Hauses zurück, aus der Mitte des Plenums. Sie zählt die Redezeit nicht mehr aufwärts, sondern vom für die Rednerin/den Redner zur Verfügung stehenden Redezeitkontingent rückwärts. Mit dieser neuen zeitlichen Orientierung soll es unter anderem gelingen, die Vorgaben des § 29 der Geschäftsordnung besser einzuhalten, da die Rednerinnen und Redner jederzeit im Blick haben, wie viel Redezeit ihnen noch verbleibt. Die Schriftführerinnen und Schriftführer hatten in der letzten Woche die Möglichkeit, hierzu an einer Schulung teilzunehmen. Zu Ihrer Orientierung möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit grün unterlegt ist, solange mehr als 1 Minute Restredezeit verbleibt. Leuchtet die Anzeige gelb, haben Sie also noch 1 Minute Redezeit. Nach Ablauf der Redezeit, also auch der 1 Minute, färbt sich dann das Redezeitdisplay im Rednerpult in die Farbe Rot. Und der Computer hier vorn errechnet auch Restredezeiten usw., die werden dann immer entsprechend für diejenigen, die hier oben sitzen, auch angezeigt, sodass das also etwas vereinfacht ist. Davon gehen wir zumindest aus. Wir werden heute also die Probezeit dafür haben. Aber ich gehe auch davon aus, dass es uns allen hilft, nun auch visuell dargestellte geschäftsordnungsrechtliche Redezeitvorgaben einzuhalten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Damen und Herren, für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Meißner, Frau Abgeordnete Merz, Herr Abgeordneter Montag, Herr Abgeordneter Worm, Frau Ministerin Siegesmund und Frau Ministerin Taubert. Die Hinweise für die Tagesordnung: Für diese Plenarsitzung hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen beizubehalten. Das heißt, dass die 1G-Regelung Anwendung findet, dass eine FFP2-Maske verpflichtend und bestimmungsgemäß dauerhaft über Mund und Nase getragen wird, wobei sie für einen Redebeitrag abgenommen werden kann, und dass die Plenarsitzungen nach jeweils zwei Stunden für jeweils 20 Minuten für eine Lüftungs- und Erholungspause unterbrochen werden. Ab 20. März 2022 tritt ein neuer Pandemiestufenplan in Kraft, der zunächst am 8. März im Ältestenrat beraten worden ist und seine Fortsetzung der Beratung finden wird. Der Ältestenrat hat für Frau Casey Sue Ziller und Herrn Max Guthannß, Technikerin bzw. Techniker der Media & Communication Systems (MCS) GmbH Thüringen für das MDR Fernsehen, Herrn Rico Schäge, Kameraassistent bei Stratos TV für das MDR Fernsehen, und Herrn Rainer Aschenbrenner, Redakteur bei „Oscar am Freitag“-TV bzw. Aschenbrenner Media, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Außerdem habe ich aufgrund der Eilbedürftigkeit für Frau Antonia Kellner, Redakteurin für das Wartburg-Radio Eisenach, und für Frau Rebecca Bück, Praktikantin beim Mitteldeutschen Rundfunk, für diese Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Die Hinweise zur Tagesordnung für diese Plenarsitzung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigung im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen teilweise mit konkreter Platzierung auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 23 bis 31 morgen nach der Mittagspause aufzurufen. Da jedoch zu Tagesordnungspunkt 25 kein Wahlvorschlag vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese Wahl in diesen Plenarsitzungen nicht durchgeführt werden soll. Die Wahlen werden auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt – so die Verständigung bisher. Die Auszählung der Stimmen findet während der Fragestunde statt. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/5104, zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/5078, zu Tagesordnungspunkt 26 die 7/5079, zu Tagesordnungspunkt 27 die 7/5048, zu Tagesordnungspunkt 28 die 7/5080, zu Tagesordnungspunkt 29 die 7/5081, zu Tagesordnungspunkt 30 die 7/5082 und Tagesordnungspunkt 31 die 7/5083. Im Zusammenhang mit der Wahl zu Tagesordnungspunkt 23 ist auch eine Ernennung vorgesehen. Vorbehaltlich der erfolgreichen Wahl beabsichtige ich, diese tatsächlich im Anschluss der Verkündung des Wahlergebnisses durchzuführen. Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes“ als Tagesordnungspunkt 1 auf die vorläufige Tagesordnung gesetzt. Der Gesetzentwurf wurde in der 64. Sitzung des Landtags am 18. November 2021 in zweiter Beratung angenommen und sodann vor der Schlussabstimmung gemäß § 60a Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Durchführung des Informationsverfahrens gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 vom 9. September 2015 überwiesen. Die im Rahmen des Informationsverfahrens abzuwartende dreimonatige Stillhaltefrist ist am 24. Februar 2022 abgelaufen, ohne dass Bedenken gegen den Gesetzentwurf oder sonstige Anmerkungen geäußert worden wären. Damit ist das Informationsverfahren abgeschlossen und der Gesetzentwurf ist entscheidungsreif. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, dass ich bei der Feststellung der Tagesordnung eine Abstimmung darüber herbeiführe, die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gemäß § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung zurückzunehmen, damit der Landtag gemäß § 60a Abs. 2 der Geschäftsordnung die dritte Beratung und die Schlussabstimmung durchführen kann. Wer für die Rücknahme der Ausschussüberweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, auch aus der Gruppe der FDP, und der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist diese Überweisung zurückgenommen, sodass also Tagesordnungspunkt 1 in diesen Plenarsitzungen aufgerufen werden kann. Der zu Tagesordnungspunkt 9 angekündigte Antrag wurde bislang nicht eingereicht. Jedoch liegen mir Signale vor, nach denen der Antrag im Laufe dieser Plenarsitzung noch eingereicht werden soll.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das auf alle Fälle!) Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass dieser Punkt nicht von der Tagesordnung abgesetzt werden soll. Die Fraktion der CDU hat im Vorfeld der heutigen Sitzung darum gebeten, die Beratung zum Antrag in Drucksache 7/2041 zu Tagesordnungspunkt 11 nicht in diesen, sondern in den nächsten Plenarsitzungen aufzurufen. Kann ich davon ausgehen, dass diesem Anliegen entsprochen wird? Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Verschiebung als beschlossen und der Antrag wird auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten Plenarsitzungen genommen. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 14 wurde von der Fraktion der CDU zurückgezogen. Zu Tagesordnungspunkt 17 wurde eine Neufassung des Antrags in Drucksache 7/3581 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 21 b wird ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/5114 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 37 hat die Drucksachennummer 7/5058. Die Fraktion der CDU hat eine Beratung zu der Unterrichtung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) mit dem Dokumentennamen KOM (2021) 802 endg. im Plenum gemäß § 54b Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung verlangt. Diese Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags wird als Drucksache 7/5123 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Dazu hat die Fraktion der CDU einen Antrag eingereicht, der als Drucksache 7/5125 elektronisch bereitgestellt und verteilt wird. Die Fraktion der CDU hat darum gebeten, die Beratung in der Plenarsitzung am Freitag als letzten Punkt vorzusehen. Mit Blick auf die Bedeutung dieses Beratungsverlangens, das in Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Satz 3 und § 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 der Geschäftsordnung zum Ausdruck kommt, und das nahende Ende des Fristablaufs für eine Stellungnahme des Landtags, gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, die Unterrichtung als neuen Tagesordnungspunkt 9 a in die Tagesordnung aufzunehmen und die Abarbeitung für die Plenarsitzung am Freitag als letzten Punkt vorzusehen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Wenn sich kein Widerspruch erhebt, ist die Unterrichtung in die Tagesordnung aufgenommen und wird in der Plenarsitzung am Freitag als letzter Punkt aufgerufen. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zum Alternativantrag in Tagesordnungspunkt 17, zum Antrag zu Tagesordnungspunkt 21 a sowie zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 49 a und 49 b von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
