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Georg Maier

03.02.2022 Sitzungen 7/72

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Aufgabe des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist vornehmlich die Abwehr von Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen. Mir ist bewusst, dass wir einen Haushalt in angespannten Zeiten zu verabschieden haben. Dazu müssen alle Einzelpläne einen Beitrag leisten. Doch eines muss man im Auge behalten. Gerade in diesen angespannten Zeiten müssen wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Thüringens garantieren. Dazu ist auch eine angemessene Finanzierung der Polizei, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes und aller weiteren Akteurinnen und Akteure, die jeden Tag für unsere Sicherheit im Freistaat arbeiten, nötig. Dem wollen wir mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf Rechnung tragen. Sowohl die öffentliche Sicherheit und Ordnung als auch die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr im Freistaat Thüringen muss zukunftsfähig bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Gefahrenabwehr müssen wir langfristig und ganzheitlich denken. Die zu händelnden Gefahren reichen von Extremisten und Straftätern bis hin zu Bedrohungen infolge des Klimawandels. Wir haben aufgrund der Ereignisse wie die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021, bei der allein in Deutschland mehr als 180 Menschen starben und Sachschäden in Milliardenhöhe verursacht wurden, allen Grund, neben der polizeilichen auch die weitere Stärkung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr mit aller Entschiedenheit anzugehen. Kein Staat kann eine Rundumsicherheit gegen alle Eventualitäten garantieren. Aber wir haben die Verpflichtung, bestmöglich vorzusorgen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dafür sind im Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales insgesamt Ausgaben von über 673 Millionen Euro vorgesehen. Damit bleiben die Ausgaben meines Hauses trotz der notwendigen Ausgaben für die Coronakrise im Gesamthaushalt auf dem Niveau des Vorjahres. Die höchsten Ausgabenpunkte sind dabei die Löhne und Gehälter unserer Bediensteten mit über 453 Millionen Euro und die Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in der Hauptgruppe 8 mit über 110 Millionen Euro. Letzteres bedeutet zwar eine Minderung von 17 Millionen Euro, was aber auf die verminderten Ausgaben für die Erstattung von Beiträgen für die Wasser- und Abwasserentsorgung zurückzuführen ist. Der größte Anteil der Ausgaben im Einzelplan 03 mit insgesamt rund 440 Millionen Euro ist für die Thüringer Polizei vorgesehen. Ich möchte mich an dieser Stelle – so wie gestern Abend auch schon – noch einmal ganz herzlich für den Einsatz unserer Polizistinnen und Polizisten bedanken, gerade in den letzten zurückliegenden Wochen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD) Um unsere Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu unterstützen, ist eine gute sachliche und personelle Ausstattung der Polizei entscheidend. Wichtig dafür ist es zunächst, erneut 300 Polizeianwärterinnen und ‑ anwärter einzustellen, um so die Personalstärke der Polizei mindestens zu halten oder auch zu erhöhen. Die Gewinnung genügend qualifizierter Anwärterinnen und Anwärter hat für mich oberste Priorität. An dieser Stelle vielen Dank an die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses, die die Zahlung einer Zulage an die Anwärterinnen und Anwärter umgesetzt und unterstützt haben. Genauso garantieren wir weitere Verbesserungen hinsichtlich der materiellen Ausstattung der Polizei. Ein Grundpfeiler guter Polizeiarbeit ist zudem eine gute Aus- und Fortbildung. Dahin gehend seien exemplarisch unsere Planungen zur Ertüchtigung der Raumschießanlage und des Neubaus eines Unterkunftsgebäudes mit 300 Betten am Bildungszentrum Meiningen genannt. Mit dem Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie dem bundesweiten IT-Fonds „Polizei 2020“ sowie entsprechender Ausstattung der Polizei wird auch die Digitalisierung der Polizei weiter vorangetrieben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits eingangs erwähnt, spielt der Brand- und Katastrophenschutz eine immer wichtigere Rolle. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, den Thüringer Kräften, die bei der Bewältigung der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz eingesetzt waren, für ihr großes Engagement zu danken. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Bewältigung solcher Großschadensereignisse ohne die ehren- und hauptamtlich tätigen Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz gar nicht denkbar wäre – hierfür nochmals meinen Dank und meine ausdrückliche Anerkennung. Dies gilt auch für den alltäglichen Einsatz, nicht nur bei Katastrophen, von Feuerwehr und Rettungskräften. Die Landesregierung hat sich weiter zur Aufgabe gemacht, dieses notwendige Engagement, um die Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen, auch 2022 mit Mitteln in Höhe von 33 Millionen Euro zu unterstützen. Mit diesem Geld werden vor allem die freiwilligen Feuerwehren und der Digitalfunk der nicht polizeilichen Kräfte im Freistaat unterstützt, der Aufbau landkreisübergreifender zentraler Leitstellen vorangebracht und die Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz durch die Weiterentwicklung der Landesfeuerwehrschule in BadKöstritz gestärkt. Zwei weitere Dinge will ich nicht unerwähnt lassen. Zum einen schlägt sich der Beitrag des Landesamts für Statistik für den Zensus 2022 mit 15,8 Millionen Euro im Haushalt nieder, wobei sich der Bund hieran mit 5 Millionen Euro beteiligt. Zum anderen ist eine ausreichende Finanzierung des Landesverwaltungsamts nötig und sichergestellt. Das Landesverwaltungsamt hat auch und gerade in der Pandemie eine wichtige Rolle gespielt und zahllose Anträge für Hilfeleistungen bearbeitet und als Schnittstelle zwischen der Landesregierung und den Kommunen fungiert. An dieser Stelle möchte ich mich auch hier bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich bedanken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach intensiven Diskussionen auch mit der CDU liegt Ihnen nunmehr ein Haushaltsentwurf vor, der Grundlage dafür ist, die öffentliche Sicherheit in Thüringen zu stärken. Ich möchte Sie bitten, diesem Haushalt zuzustimmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meinen Ausführungen zum Einzelplan 03 möchte ich nun kurz zum Kommunalen Finanzausgleich ausführen. Bereits vor der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse infolge des Änderungsantrags von Rot-Rot-Grün und der CDU erreichte die Finanzausgleichsmasse im Jahre 2022 einen neuen Höchststand von 2,3 Milliarden Euro. Das liegt vor allem daran, dass die pandemiebedingte Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 110 Millionen Euro auch im Jahr 2022 an die Kommunen ausgereicht wird. Die konkreten vorgesehenen Änderungen des Thüringer Finanzausgleichs stärken die Kommunen auf Basis gutachterlicher Erkenntnisse sowie den Ergebnissen der großen Revision meines Hauses. Bei dieser gesetzlich vorgegebenen Untersuchung wird der kommunale Finanzbedarf für eigene und übertragene Aufgaben ermittelt. Um an dieser Stelle ganz ausdrücklich mit einer Legende aufzuräumen: Es wird bei Weitem nicht einfach auf die IstZahlen vergangener Jahre abgestellt und damit an der aktuellen Entwicklung vorbeigeplant. Um dies festzustellen, reicht ein Blick in den Revisionsbericht, der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügt ist. Im Rahmen der durchgeführten Revision werden selbstverständlich die aktuellen bzw. künftigen Bedarfe zugrunde gelegt. Die Revision kam zu dem Ergebnis einer leichten Umschichtung der Schlüsselmassen hin zu gemeindlichen Aufgaben, die durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU durch Erhöhung der Ausgleichsmasse nunmehr wieder ausgeglichen wird. Und ich sage es ganz offen: Als Kommunalminister habe ich nichts dagegen, ich begrüße das. (Beifall CDU) An dieser Stelle möchte ich Äußerungen dergestalt, das Land würde seine Finanzen auf Kosten seiner Kommunen sanieren oder an seinen Kommunen sparen, entschieden zurückweisen. Die Kommunen konnten trotz der pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Ergebnis ihre Schulden weiter abbauen sowie Investitionen und ihre Finanzierungsüberschüsse steigern. Hinsichtlich weitergehender Reformverlangen verweise ich auf die bereits laufenden Gespräche zwischen den betroffenen Häusern und den kommunalen Spitzenverbänden zur Reform des Soziallastenansatzes. In diesem Prozess sind sowohl die Kommunen über den Beirat für kommunale Finanzen als auch der Unterausschuss KFA des Thüringer Landtags eingebunden. Sollten durch die beteiligten Akteure noch weitere Reformvorschläge vorgebracht werden, wird das TMIK diese selbstverständlich prüfen und gegebenenfalls aufgreifen. Der Entwurf eines entsprechenden Änderungsgesetzes zum Thüringer FAG könnte dann zusammen mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 bzw. für die Jahre 2023/2024 dem Landtag zugeleitet werden. Sollte darüber hinaus ein umfassendes Gutachten gefordert werden, ist nach den Erfahrungen der letzten Ausschreibung für die Erarbeitung eines Gutachtens mindestens ein Jahr einzuplanen. Ergebnisse lägen dann frühestens im Sommer/Herbst 2023 vor und könnten damit erst im Jahr 2024 in ein zu erarbeitendes Änderungsgesetz zum Thüringer FAG einfließen, das dann ab 2025 gelten könnte. Diese Zeitschiene, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man bei der Reformdiskussion im Blick behalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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