Georg Maier
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Freiheitsspaziergänge in Thüringen – keine Diffamierung und Kriminalisierung friedlichen Protests“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte zunächst an dieser Stelle allen Polizistinnen und Polizisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Versammlungsbehörden für ihren unermüdlichen Einsatz in den letzten Wochen für die Demokratie in Thüringen danken.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Sie stehen jeden Tag an vorderster Front und verteidigen Recht und Gesetz. Den im Einsatz verletzten Kolleginnen und Kollegen wünsche ich schnelle und vollständige Genesung. Ich danke auch ganz ausdrücklich dem Ministerpräsidenten für seine Rückendeckung, die er am Montag mit mir zusammen oben auf dem Drachenberg in Meiningen bei den jungen Anwärterinnen und Anwärtern im Audimax gegeben hat. Das ist sehr gut angekommen und war ein wichtiges Signal. Auch und gerade, weil uns an diesem Tag mit der Ermordung der jungen Polizistin und des jungen Polizisten in RheinlandPfalz schmerzlich vor Augen geführt wurde, welche Risiken und Gefahren der Dienst an der Allgemeinheit mit sich bringt. Wie gefährlich auch die sogenannten Freiheitsspaziergänge für Polizistinnen und Polizisten sein können, zeigen die hohe Anzahl der verletzten Kolleginnen und Kollegen – über 50 – und auch die Verletzungsmuster bei Einsätzen in den letzten Wochen – Prellungen, Zerrungen, Stauchungen, Hämatome, Frakturen, Bisswunden, Knalltraumata, ich könnte die Liste noch fortsetzen. Dabei, liebe Abgeordnete, sind die psychischen Beeinträchtigungen durch Beschimpfungen und Bespucken noch nicht einmal erfasst.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Bei uns auch
nicht!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD spielt in Thüringen bei der Mobilisierung zu den in der Regel rechtswidrigen Versammlungen eine ganz zentrale Rolle. Ganz gezielt wird die Stimmung angeheizt, so wie es Frau Henfling eben geschildert hat. Wir haben es auch heute hier erleben dürfen bzw. müssen, wie der Fraktionsvorsitzende der AfD vom großen Reset fabuliert hat.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ist das auch
schon verboten?) Das sind genau die Narrative, die kombiniert mit Fake News über Telegram und andere sozialen Netzwerke massenhaft verbreitet werden und leider leichtgläubige Menschen gegen den Staat aufbringen. Aber nicht allein das – die AfD hat auch eine strukturelle Funktion als Bindeglied zwischen den bekannten, gewaltbereiten, neonazistischen Gruppierungen auf der einen Seite und den Querdenkern, Reichsbürgern und anderen Demokratieverächtern auf der anderen Seite.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und wo sind
jetzt die Nazis?)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die sitzen da drüben!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat mit Blick auf die hohen Ansteckungszahlen im letzten Quartal des Jahres 2021 die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen kontinuierlich angepasst und in § 19 auch Vorgaben für Versammlungen erlassen. Das ist richtig. Das ist aber kein statisches Vorgehen, die Vorgaben werden stets überprüft, um sowohl dem Schutz der Versammlungsfreiheit als auch dem Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren gerecht zu werden. Das ist eine immerwährende und stetige Abwägung. Und so haben wir zuletzt die zwischenzeitlich geltende Teilnehmerbegrenzung von 35 Personen aufgehoben. Weiterhin gilt aber die Vorgabe, Versammlungen mit einem Hygieneschutzkonzept anzumelden und ortsfest durchzuführen. Es versteht sich meines Erachtens von selbst, dass die Grundregeln des Infektionsschutzes wie das Tragen einer geeigneten Mund-NasenBedeckung und das Halten von Mindestabständen weiterhin Bestand haben und fortgelten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie im gesamten Bundesgebiet ist auch in Thüringen seit mehreren Monaten ein starker Anstieg des Versammlungsaufkommens mit Pandemiebezug zu verzeichnen. Dabei ist keine Region des Freistaats ausgenommen. Zeitliche Schwerpunkte sind die Wochenenden und der Montag. Gleichwohl können regional ortsbezogen auch andere Tage hervortreten. Der weit überwiegende Teil der Versammlungen – fast 90 Prozent – war nicht angemeldet. In den letzten Wochen lag der örtliche Schwerpunkt der Versammlungen in Ostthüringen, wo sich beispielsweise in Gera an mehreren Tagen jeweils bis zu 3.500 Personen einfanden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Aufgabe der Polizei bei den Demonstrationen ist die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hier im Speziellen die Einhaltung und Durchsetzung pandemiebedingter Hygieneschutzvorschriften. Dabei handelt die Thüringer Polizei stets verhältnismäßig, dem Einzelfall angemessen und bürgerfreundlich. Gegenüber Versammlungsteilnehmern verbotener Versammlungen oder rechtswidriger Versammlungen gilt jedoch ganz klar eine niedrige Eingriffsschwelle. Polizeiliche Maßnahmen werden konsequent durchgesetzt. Im besonderen Fokus steht für uns der Teil des Protestspektrums, der sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzt und gegebenenfalls strafrechtlich relevant handelt. Hier erfolgt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Justiz, um bei geeigneten Straftaten eine Verfahrensbeschleunigung anzustrengen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel der Polizei ist es darüber hinaus, Politikerinnen und Politiker aller staatlichen Ebenen und deren Privatsphäre zu schützen. Hier werden nach einer entsprechenden Gefährdungsbewertung geeignete Personen und Objektschutzmaßnahmen durchgeführt. So sollen Einschüchterungen, Bedrohungen oder gar Angriffe verhindert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit dem 1. November 2021 war die Thüringer Polizei beinahe täglich im Einsatz. Die enorme Vielzahl an Einsätzen hat eine erhebliche Mehrbelastung der Einsatzkräfte zur Folge. Dankenswerterweise erhielten wir in den letzten Wochen regelmäßig Unterstützung durch Kräfte anderer Länder und des Bundes, obwohl die Kräftesituation nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit äußerst angespannt ist. Ausgerichtet sind die Einsätze und die eingesetzten Kräfte an der jeweiligen Gefahrenprognose sowie der jeweiligen Rechts- und Kräftelage. Ich denke, es wird deutlich, dass hier ein sehr differenziertes und brennpunktorientiertes Vorgehen der Thüringer Polizei in Abstimmung mit den kommunalen Versammlungsbehörden erfolgt. Eine Diffamierung oder Kriminalisierung von Versammlungsteilnehmerinnen und ‑ teilnehmern findet an keiner Stelle statt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der sogenannten Spaziergänge kommen. Es ist natürlich legitim, gerade auch in Zeiten einer mit erheblichen Einschränkungen verbundenen Pandemie, Protest und Kritik zu äußern. Es ist das gute Recht eines jeden einzelnen, sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich innerhalb der rechtlichen Vorgaben und Grenzen. Nicht akzeptabel ist, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Aufrufen von rechtsextremistischen Initiatoren, wie zum Beispiel der AfD, anschließen und damit für deren verfassungsfeindliche Ziele instrumentalisiert werden.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Lasst ihn ein-
fach quatschen!) Es ist davon auszugehen, dass ca. 10 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demonstrationen als rechtsextremistisch einzustufen sind. Diese Personen, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen im besonderen Fokus der Behörden, insbesondere, wenn sie, wie das in den letzten Wochen der Fall war, als Organisatoren der unangemeldeten Versammlungen fungieren, das Protestgeschehen befeuern und zur Gewalt anstacheln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend noch ein paar Bemerkungen zum Versammlungsrecht: Es gelten auch außerhalb einer Pandemie grundsätzliche Regelungen in diesem Bereich. Dazu gehört die Anzeige der Versammlung und zum Beispiel die Benennung eines Versammlungsleiters, einer Versammlungsleiterin. Das verdeutlicht, dass die allermeisten Ihrer sogenannten Freiheitsspaziergänge nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts fallen, und Sie wissen das auch. Trotzdem rufen Sie die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf. Das macht doch mal sehr deutlich, was Sie von unserem Rechtsstaat halten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Herr Maier,
Sie fabulieren! Sie haben die Ostdeutschen nie verstanden!)
