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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 02.02.2022 Sitzungen 7/71

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Rechtsstaat sicherstellen: Strafprozesse nicht an fehlenden Räumlichkeiten und Versagen des Justizministeriums scheitern lassen“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Mitglied des Justizausschusses war das Thema für mich jetzt nicht ganz so neu, weil wir es in der letzten Sitzung – für meine Begriffe jedenfalls – sehr ausführlich besprochen haben. Wie gesagt, die CDU-Fraktion hatte dazu einen Antrag in der letzten Woche eingebracht zu den Prozessvertagungen am Landgericht Erfurt. Jetzt meinen Sie, dass da offenkundig noch einmal in einer Aktuellen Stunde nachgewaschen werden muss. Das kann man machen. Ich weiß nicht, ob der Mehrwert tatsächlich so gegeben ist, weil der Justizminister für unsere Begriffe sehr umfänglich berichtet hat. Die von der CDU in der Erklärung zur Aktuellen Stunde vorgebrachte Anschuldigung, das Justizministerium hätte die Anmietung eines größeren Saals untersagt, wurde übrigens auch schon im Ausschuss widerlegt – alle, die dabei waren, wissen das –. Es wurde vielmehr deutlich, dass es sich um eine – ich sage es hier mal so offen – gerichtsinterne Diskussion zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Landesgerichtspräsidentin handelte, und dabei ging es vor allem um die Frage, ob eine Verhandlung unter Bedingungen der Pandemie bei gleichzeitig hohen Sicherheitsanforderungen – das ist ja klargeworden, das ist schon ein recht bedeutender Prozess – tatsächlich durchgeführt werden kann. Die Vorsitzende Richterin hatte für sich entschieden, dass sie das nicht verantworten kann, und das ist prozessual auch so zulässig. Um es an der Stelle ganz klar zu sagen: Unsere Fraktion befürwortet grundsätzlich und in keiner Weise die Verschiebung von Prozessen. Ganz im Gegenteil haben wir auch aus guten Gründen nicht zuletzt in unserem Fraktionspapier zu einer Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit noch einmal sehr deutlich gemacht, dass gerade Strafverfahren, im Besonderen aus dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“, dringend beschleunigt werden müssen. Das hat ja auch im letzten Jahr der Ballstädt-Prozess wieder einmal gezeigt. Gerade für Opfer von Gewalttaten sind nämlich solche in die Länge gezogenen Prozessverfahren eine zusätzliche psychische Belastung, die unbedingt vermieden werden sollte. Man muss sich einfach klarmachen, dass diese Opfer immer wieder auch auf die Schläger, die Nazis, die Täter treffen, und das ist eine Zumutung in jeder Hinsicht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Der Vorwurf, den die CDU aber hier gegen das Justizministerium erhebt, ist unbegründet. Ich finde, die CDU sollte sich in ihrer Kritik ehrlich machen. Denn eine Verlagerung von Prozessen in andere entsprechend große Räumlichkeiten, die der Pandemie und den Sicherheitsvorkehrungen angepasst sind und die extra zu diesem Zweck angemietet werden müssen, hat eben auch ihren Preis. Eine Verlagerung aller derzeit bekannten Großprozesse beispielsweise in die Erfurter Messehalle würde – das konnten wir ja auch schon in der Presse lesen – in etwa 1 Million Euro kosten. Das hat Minister Adams im Justizausschuss auch ausgeführt. Und nun war es aber gerade die CDU – das muss ich an der Stelle sagen, wir werden ja morgen noch mal länger darüber diskutieren –, die in den Haushaltsverhandlungen unbedingt auf einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro bestanden hat. Das bedeutet – das wissen wir alle –, dass mit dem Rasenmäher mehr oder weniger in allen Bereichen, auch im Justizbereich, Kürzungen anstehen, also eigentlich ganz und gar nicht im Sinne des Erfinders, wenn einem das wichtig ist. Das Vorgehen widerspricht also auch der aufgemachten Forderung aus dieser Aktuellen Stunde. Und entgegen den Äußerungen – das muss ich jetzt auch noch sagen – in verschiedenen Pressemitteilungen Ihrer Fraktion war es eben nicht die CDU, die weitere Gelder für diese Prozesse in den Haushalt einstellen wollte. Ich wollte diesen Wettlauf eigentlich nicht mitmachen mit „wer hat’s erfunden“ oder „wer hat’s gemacht?“, weil ich hoffe, dass wir morgen, übermorgen hier einen guten Haushalt verabschieden. Aber es war unser Vorschlag, zumindest 500.000 Euro für die Anmietung von entsprechenden Räumlichkeiten während der Pandemie bereitzustellen. Der Antrag ist jetzt auch eingebracht, besprochen mit der CDU – richtig –, aber es war nicht Ihr Vorschlag. Sie haben keinen solchen Vorschlag gemacht. Da sollte man einfach bei der Wahrheit bleiben. Ich höre übrigens auch nichts von Ihnen darüber, wie in anderen Rechtsgebieten wie Familien- oder Sozialrecht Verfahren beschleunigt werden könnten. Auch das täte an vielen Stellen immer mal wieder not. Denn diese Art der Verzögerung hat vielmehr mit Personalmangel an den Gerichten zu tun, und auch den beheben wir nur, wenn wir entsprechend im Haushalt Mittel einstellen und eben nicht Mittel streichen. Vielleicht wäre es also zukünftig sinnvoller, im Zuge einer konstruktiven Oppositionsarbeit realistische Vorschläge zur Lösung dieser Probleme zu unterbreiten, statt haltlose und vor allem unbegründete Vorwürfe in den Raum zu stellen. Dann ließe sich auch gemeinsam daran arbeiten, Gerichtsverfahren insgesamt zu beschleunigen und so schnell für Rechtsicherheit zu sorgen und vielleicht auch wieder zu der Zusammenarbeit zurückzukommen, die Dorothea Marx eingangs schon mal beschrieben hat: Eigentlich war der Justizausschuss mal ein sehr sachlich und gut zusammenarbeitender Ausschuss. Wenn wir wieder dahin kämen, wäre schon sehr viel gewonnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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