Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, wir beginnen mit der Sitzung. Ich darf Sie zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags willkommen heißen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Beier, Frau Abgeordnete Lukin und Herr Abgeordneter Worm entschuldigt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen teilweise mit konkreter Platzierung auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Die Tagesordnungspunkte 1 a bis d werden morgen und am Freitag jeweils als erste Punkte aufgerufen. Die Generalaussprache, die Aussprache zu den Einzelplänen und die Schlussrunde finden morgen und die Abstimmungen am Freitag statt. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 12 bis 21 werden, soweit Wahlvorschläge vorliegen, am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen, der Aufruf der Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 und der Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Meinungsbildung und Entscheidungsfindung durch den Landtag. Die Wahlen sollen auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt werden. Die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 24 wird am Freitag während der Auszählung der Stimmen zu den Tagesordnungspunkten 12 bis 21 aufgerufen. Für die Fragestunde sind bis zu zwei Stunden vorgesehen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 a die 7/4778, zu 1 b die 7/4769, zu 1 c die 7/4779, 1 d die 7/4780 und zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/4768. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 13 die 7/4762, zu 14 die 7/4817, zu 18 die 7/4818, zu 19 die 7/4819, zu 20 die 7/4820 und zu 21 die 7/4821. Zu den Tagesordnungspunkten 12, 15, 16 und 17 sind keine Wahlvorschläge eingegangen, sodass ich davon ausgehe, dass diese Wahlen in diesen Plenarsitzungen nicht durchgeführt werden sollen. Im Zusammenhang mit der Wahl zu Tagesordnungspunkt 13 ist auch die Ernennung vorgesehen. Vorbehaltlich der erfolgreichen Wahl beabsichtige ich, im Anschluss an die Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei Erfolg die Ernennung durchzuführen. Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4804 verteilt. Außerdem hat die Landesregierung mitgeteilt, zu den Anträgen in den Tagesordnungspunkten 46 a und b von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Tagesordnung zuzüglich der genannten Hinweise von Ihrer Seite widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, Herr Abgeordneter Montag. Bitte, Herr Bühl.
