Astrid Rothe-Beinlich
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die meisten von uns können in der Tat gar nicht so perfide denken wie Herr Möller. Herr Möller von der AfD, die Rede, die Sie hier eben gehalten haben, war – ich muss es so deutlich sagen – reinster Nazisprech. Die hätten Sie auch beim „Dritten Weg“ oder bei der „Neuen Stärke“ genauso halten können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ihre perfiden Fantasien, Menschen irgendwo wegzusperren, am besten noch in Ländern, wo es billiger ist, die zeigen ein koloniales Denken. Das kann sich eigentlich heute kaum noch einer vorstellen, aber Sie haben es gelernt oder bei Göbbels geklaut oder wie auch immer.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben
den Kolonialismus nicht verstanden, Frau Rothe-Beinlich!) Ich glaube, Sie haben Menschlichkeit nicht verstanden und einen fairen Umgang. Und wenn Sie so feixend schon wieder da sitzen –
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ihre Häme ist wirklich erschreckend, ich hoffe nur …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich weiß auch
nicht, woher das kommt!) Sie wissen auch nicht, woher es kommt? Ja, ich frage mich auch, was bei Ihnen schiefgelaufen ist. Da muss so ziemlich alles schiefgelaufen sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber jetzt zum Gesetzentwurf der CDU. Wir haben damals auch schon in der ersten Beratung dazu gesprochen. In der Tat kam er ein Stück weit als Begleitprogramm zum AfD-Gesetzentwurf, der eben noch ein Stückchen perfider war. Und die Idee, in Thüringen Ankerzentren zu schaffen, haben wir schon immer konsequent und aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Manche nennen es ideologisch – so Sie von der AfD, leider auch Herr Schard von der CDU –, ich sage, es ist einfach nur eine Frage, ob man für eine menschenrechtsorientierte Politik eintritt oder ob man andere Menschen abwerten möchte. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Menschenrecht. Das gilt es anzuerkennen.
(Beifall DIE LINKE)
Dorothea Marx hat dazu alles gesagt, mit welchem Verständnis Sie ganz offenkundig an die Sache gegangen sind. Interessanterweise fordern Sie ja mit Ihrem Gesetz etwas, was Sie sonst angeblich immer ablehnen. Sie wollen die Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung verlängern – wir haben es hier schon gesagt. Sie machen dann ein paar Ausnahmen. Aber wenn man sich überlegt, dass es um bis zu 18 Monate geht in einem – ich nenne es wieder – Zentrum der Hoffnungslosigkeit, denn das sind Ankerzentren, dann kann man nur sagen, zum Glück war der Ausschuss in seiner Mehrheit so weise, Ihr Gesetzesvorhaben zurückzuweisen. Das waren aber auch die Migrationsexpertinnen und -experten, die diese Idee seit Langem ablehnen. In der ersten Lesung habe ich sehr deutlich auf das extrem belastende Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen, das Fehlen an Privatsphäre, das Zusammenleben in engen Räumen und auch darauf, dass eine lange Unterbringung gerade von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen ganz klar im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention steht. Auch die schriftliche Anhörung – ich will es noch mal sagen – hat ganz eindeutig belegt, dass niemand den Gesetzentwurf der CDU wirklich befürwortet. Während die Flüchtlingsverbände und die Wissenschaft sich in ihrer Ablehnung von Ankerzentren schon lange einig sind, verweist selbst der rot-rot-grün unverdächtige Landkreistag darauf, dass das Gesetz seine selbstgesteckten Ziele nicht erreichen würde, beispielsweise keine erhöhte Bereitschaft zur Identitätsfeststellung bringen wird, stattdessen aber Kinder bestraft und keinerlei Auswirkung auf Dauer und Erfolg des Asylverfahrens hat. Auch der Gemeindeund Städtebund sieht übrigens wenig Positives am Gesetzentwurf und verweist auf die Überforderung örtlicher Strukturen, würde man die Ankerzentrenfantasien der CDU umsetzen. Die Wohlfahrtsverbände wie die LIGA, aber auch die evangelische Kirche haben sich sehr deutlich gegen Maßnahmen gewandt, die zu einer Verlängerung der Verweildauer in der Erstaufnahme führen, da diese lediglich zu einer Verlängerung von Isolation, der Verhinderung schnellerer Integration und damit der Verursachung von weiteren Folgekosten der Kommunen führt. Im Übrigen lehnte auch die katholische Kirche den CDU-Gesetzentwurf ab, weil sie sagte, Geflüchtete sollten nicht länger als notwendig in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in Sammelunterkünften verbleiben. Dagegen wird die schnellstmögliche Verteilung und bisherige Linie der Landesregierung unterstützt. Es ist daher gut und richtig, dass die neue Koalition im Bund sich darauf verständigt hat, eben nicht mehr am Konzept der Ankerzentren festzuhalten. Daher hat der federführende Ausschuss den Gesetzentwurf der CDU völlig zu Recht abgelehnt, und das tun wir heute hier im Landtag hoffentlich auch. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
