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Dorothea Marx

SPD 16.12.2021 Sitzungen 7/68

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, auch ich habe mich gefragt, was der tiefere Sinn dieses Gesetzentwurfs sein soll, denn in der Tat ist der Kern Ihres Vorschlags die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung auf 18 Monate, damit erst, wenn zweifelsfrei feststeht, dass jemand auch wirklich ein Bleiberecht hat und auch seine Identität geklärt wird, er dann sozusagen in die zivile Umgebung entlassen werden soll. Darin liegt doch eine gewisse Unrechtszuschreibung von Menschen, die auf der Suche und auf der Flucht vor Zuständen, wie wir sie zuletzt in Afghanistan wirklich alle deutlich auch sehen konnten, hierher zu uns geflüchtet sind. Da liegt eine Unterstellung, dass die meisten eben den Aufenthalt in Deutschland bei uns nicht – in Anführungszeichen – verdient hätten. Das finde ich einfach doch sehr schade. Wie eine bessere Verteilung durch eine Höchstverweildauer erreicht werden kann, was Sie dann in Ihrer Begründung noch ausgeführt haben, bleibt schleierhaft und es funktioniert ja auch nicht, denn am Verteilungsschlüssel selbst ändert es nichts. Wie dadurch dann eine bessere Ausweisdokumentation erreicht werden soll, erschließt sich ebenfalls nicht. Es bleibt doch sehr stark der Verdacht, dass es eigentlich nur um eines geht: dass man die Aufnahme von Flüchtlingen erschweren will, dass man sie verhindern möchte und dass man eben deswegen auch keine humanere Verteilung oder keine schnelle Verteilung in zivile Gesellschaften möchte. Schon deswegen ist diese vorgeschlagene Gesetzesänderung abzulehnen. Kollege Beier hat eben auch schon darauf hingewiesen, dass in der Anhörung wirklich fast alle Stellungnahmen sehr negativ ausgefallen sind. Der Beauftragte der Evangelischen Kirche schrieb zum Beispiel: „Aus meiner Sicht erscheint zweifelhaft, ob die Zahl von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch Asylsuchende signifikant verringert werden kann, wenn diese Menschen länger in der Erstaufnahmeeinrichtung verblieben. Im Gegenteil: Es ist wahrscheinlich, dass räumliche Isolierung, beengte Wohnverhältnisse, Perspektivlosigkeit und fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten ein Klima schaffen, welches Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begünstigt.“ Die Stellungnahme des Katholischen Büros Erfurt spricht sich gegen die Verweildauer von 18 Monaten aus und hat ausdrücklich die derzeitige Politik Thüringens begrüßt. Auch der Thüringische Landkreistag hat geschrieben: „Ob sich eine [schnellere Abschiebung] […] [auch bei einer Verlängerung] von 18 Monaten [besser] realisieren lässt, scheint zweifelhaft. Somit würden die oben genannten Personen letztlich wohl nur zeitverzögert auf die Kommunen verteilt werden. Zudem dürfte die Regelung zur Folge haben, dass die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes durch den weiterhin unverminderten Zuzug innerhalb überschaubarer Zeit an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen würde.“ Und dann haben wir wieder wie so oft die Situation in unserem Ausschuss, dass Sie dann die angeblich schlimmen Zustände in der Erstaufnahmeeinrichtung beklagen. Es bestehen schon jetzt umfangreiche Regelungen hinsichtlich der Mitwirkungsverpflichtung von Migranten und der Identitätsfeststellung, die sich bewährt haben. Ihre Vorschläge stellen auch aus unserer Sicht keine Verbesserung dar. Im Gegenteil gehen sie an der Realität vorbei, wie zum Beispiel auch Frau Dr. Tabea Scharrer in ihrer Stellungnahme für das MaxPlanck-Institut für ethnologische Forschung erarbeitet hat. Gerade zum Punkt der besseren Identitätsfeststellung wollen Sie ein Anreizsystem setzen, doch verkennen Sie, dass es in den wenigsten Fällen die Schuld der hierher geflüchteten Migranten ist, dass Dokumente nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden. Vom Asylgesetz wird ausdrücklich schon eine Mitwirkungspflicht normiert. § 15 Asylgesetz sagt eindeutig: „Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.“ Und zweitens haben doch die Betroffenen auch selbst ein großes Eigeninteresse an einer schnellen Identitätsfeststellung. Drittens werden auch Dokumente, wenn sie vorliegen, in vielen Fällen selbst nach Jahren nicht anerkannt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Regelung bedeutet doch nur, dass eine Integration nicht möglich bzw. enorm erschwert wird, und das kann uns eigentlich nur zu dem Schluss führen, dass es aus Ihrer Sicht eben auch nicht gewollt ist. Hierher geflüchtete Menschen sollen in einem Ankerzentrum – das ist ein Lager, Sie nennen es nur nicht so – eingesperrt werden, bis der Daumen nach oben oder nach unten geht. Als Ihre Partei einstmals dieses Wort „Ankerzentrum“ ersonnen hat, hat mir das sofort ein historisches Bild im Kopf aufploppen lassen, das ist dieses Schiff der St. Louis. Sie kennen vielleicht diese schreckliche Geschichte, das waren Flüchtlinge aus Nazideutschland, die dann vor Südamerika ankerten und obwohl sie alles bezahlt hatten und man ihnen Aufnahme zugesichert hatte und es eigentlich auch schon Visa gegeben hat, wurde das dann widerrufen und es gab eine Odyssee durch mehrere Welthäfen und nirgendwo konnte man an Land gehen. Das Wort „Anker“, was ja normalerweise einen Hafen bedeuten sollte, hat eben keinen Hafen bedeutet, sondern ankern hieß, dass man nicht reingelassen wird. Und das ist mit dem Ankerzentrum, das Sie sich vorstellen, genauso, und das möchten auch wir nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sollten sich vielleicht wirklich auch mal ein Herz fassen und mal verstehen, dass wir in Deutschland besondere Verpflichtungen haben; nicht nur gegenüber Menschen, die hier Schutz suchen oder in Aussicht auf ein besseres Leben zu uns kommen, sondern auch – da können Sie jetzt schmunzeln oder den Kopf schütteln – selbst gegenüber Leuten, die aus den Gründen, dass ihre Länder unter dem Klimawandel verdorren, zu uns streben. Wenn Sie sich mal mit den Hintergründen der Fluchtbewegung beschäftigen würden, dann würden Sie sehen, dass auch die Bürgerkriege aufgrund einer schlechten Versorgungslage wegen Dürre oder Überschwemmung das Leben in vielen Regionen dieser Erde mittlerweile unmöglich machen; Verteilungskämpfe, die erst im Land beginnen und wo sich auch dort Gruppen gegeneinanderstellen. Der Klimawandel wirkt als zusätzlicher Risikomultiplikator. Unser Ausschuss hat zu Recht empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen und ich bitte um eine Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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