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Dorothea Marx

16.12.2021 Sitzungen 7/68

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Vielen Dank. Es gibt jetzt auch keine weitere Wortmeldung mehr aus den Reihen der Abgeordneten und damit kann ich die erste Beratung beenden und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Möchte in der zweiten Beratung jemand das Wort nehmen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir auch hier schon zur Abstimmung kommen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/4519 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP und auch die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf erst einmal angenommen. Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung durch Aufstehen. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Auch das sind, soweit ich das sehen kann, alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Herzlichen Dank. Damit können wir tatsächlich noch einen weiteren Tagesordnungspunkt heute abarbeiten. Das ist – Überraschung – der Tagesordnungspunkt mit der Nummer 2. Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2286 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/4220 ZWEITE BERATUNG Der Herr Kollege Malsch hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Oder möchte sich jemand spontan die Drucksache zur Hand nehmen? Da steht das meistens alles drin. Ich kann das schlecht von hier oben machen. Das sieht doch gut aus. Herr Schard, bitte schön. (Beifall CDU)

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