Jörg Kellner
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute – erste und zweite Beratung – das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Die Kulturstiftung wurde 2005 durch die damalige CDU-Regierung ins Leben gerufen. Der Stiftungszweck war die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Thüringen, insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen und Künstler mit Stipendien und Projekten zu unterstützen. Die Stipendien können von der Stiftung für zwölf Monate vergeben werden. Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz des Künstlers auch in Thüringen befindet oder ein Bezug zum Land Thüringen besteht. Wie im Jahr 2021 übernimmt die Kulturstiftung neben den Fördermitteln aus eigenen Erträgen auch die Ausreichung der Landeskulturförderung für zeitgenössische Kunst und Kultur der Thüringer Staatskanzlei. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich bis zum 1. Oktober 2021 zu bewerben. Seit 2019 übernimmt die Stiftung neben der Kulturförderung aus eigenen Erträgen auch die Ausreichung der Landesförderung für zeitgenössische Kunst. Ich denke, damit hat man vor allem in der Zeit der Pandemie unheimlich viel für die Künstlerinnen und Künstler getan, was sich nicht zuletzt auch an den Projekten und den Anträgen widerspiegelt, die sich in 2020 auf 300 und in 2021 auf über 500 Anträge belaufen. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen für die Stiftung, dass sie auch wirklich gute Arbeit macht und auch erforderlich ist. Heute soll die Novellierung durchgeführt werden. Drei wesentliche Punkte sind es, zum einen die Verlegung des Rechtssitzes von Erfurt nach Gotha.
(Beifall SPD)
Auf den Einsatz habe ich schon gewartet, dass der Kollege Hey bei dem Stichwort „Gotha“ wie elektrisiert auf den Tisch klopft, das hat mich also nicht überrascht. Also, der Rechtssitz wird von Erfurt nach Gotha verlegt. Hintergrund war, dass man in Erfurt nicht die entsprechenden Räumlichkeiten gefunden hat, sodass die Stiftung sich nicht so entfalten konnte, wie sie das vorhatte, und der Oberbürgermeister Knut Kreuch hat damals das Angebot gemacht, was dankbar angenommen wurde. Ich konnte mich auch selber überzeugen, die Räumlichkeiten sind wirklich hervorragend und man fühlt sich dort auch wohl, wurde mir von den Mitarbeitern gesagt.
(Beifall SPD)
Also man hat die richtigen Räume angeboten und die wurden auch dankbar angenommen. Die zweite Änderung ist erforderlich, um die Möglichkeit zu schaffen, dass der für Kunst zuständige Minister nicht selbst den Sitz als Mitglied des Stiftungsrats und den Vorsitz wahrnimmt, sondern an seiner Stelle einen anderen Vertreter des für Kunst zuständigen Ministeriums benennen kann. Das haben wir ja auch bei der Klassik Stiftung und haben wir auch bei der Stiftung Schlösser und Gärten, also auch nichts Ungewöhnliches. Ich denke, das macht auch Sinn. Eine dritte Änderung wird vorgeschlagen, dass wir das Kuratorium von bisher zwölf Mitgliedern auf nunmehr fünfzehn Kuratoren erhöhen. Auch das macht Sinn. Ich habe gerade gesagt, dass die Antragsflut – kann man wirklich so sagen – in den letzten Jahren oder letzten anderthalb Jahren doch erheblich angewachsen ist, und da es sich vorwiegend um Ehrenamtliche handelt, die das bewerten und auch empfehlen oder nicht empfehlen, sollte hier auf jeden Fall eine deutliche Entlastung erfolgen. Deswegen finde ich auch den Vorschlag richtig, dass man dieses Kuratorium auf 15 erweitert. Was natürlich auch wichtig ist, wenn ich noch mal kurz zurückgehen darf auf die Anträge, die sich ja doch auf über 500 mittlerweile belaufen – Tendenz steigend –, da ist es aus unserer Sicht auch erforderlich, wo wir jetzt gerade vor den Haushaltsberatungen oder in der Haushaltsberatung sind, auch eine Stellenerhöhung mit ins Auge zu fassen – eine Stelle.
(Beifall CDU)
Bis jetzt besteht das ja nur aus drei Stellen und da kann man sich vorstellen, bei drei Stellen, was da an Arbeit aufläuft bei so vielen Anträgen. Deswegen wäre es gar nicht so schlecht und dafür würden wir uns auch einsetzen, eine Stelle mehr zu schaffen, damit man das auch in der Qualität, wie man das bisher gewohnt ist, auch abarbeiten kann. Die CDU-Fraktion wird diesem Änderungsantrag bzw. dieser Änderung des Gesetzes zustimmen und ich bitte auch um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, SPD)
