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Franziska Baum

FDP 16.12.2021 Sitzungen 7/68

Fragestunde

Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin, auch für das Schieben. Elektronischer Schriftverkehr mit der Thüringer Justiz Ab dem 1. Januar 2022 soll der elektronische Rechtsverkehr einziger zugelassener Kommunikationsweg für Anwälte, Behördenvertreter und Vertreter öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit den Gerichten in ganz Deutschland sein und alleinig die verfahrensrechtliche Schriftform erfüllen. Darüber hinaus soll ab diesem Zeitpunkt auch für Privatpersonen und weitere Verfahrensbeteiligte ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach zur Kommunikation mit Gerichten zur Verfügung stehen. Es ist daher von Interesse, welche Vorkehrungen für die Thüringer Gerichte getroffen wurden, um den technischen, kapazitativen und formellen Anforderungen ab dem 1. Januar 2022 Genüge zu tun. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Nutzer mit wie viel Datenaufkommen nutzen aktuell die Möglichkeit, Dokumente elektronisch an die Thüringer Gerichte zu übermitteln? 2. Mit welcher Steigerung wird ab dem 1. Januar 2022 für Thüringen gerechnet? 3. Mit welcher Kapazität zum Datenaufkommen wird das Thüringer System ab dem 1. Januar 2022 betrieben? 4. Gibt es für Bürger oder andere Anwender bei Fragen und Problemen einen Support/Service Desk und wie ist dieser besetzt und erreichbar? Danke.

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