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Dorothea Marx

16.12.2021 Sitzungen 7/68

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Frau Ministerin Taubert, bitte. Herzlichen Dank. Meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling wie folgt: Zu Frage 1: Die Rechtsgrundlage für die Prüfung der Anerkennung der Laufbahnbefähigung ergibt sich aus dem Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit der am 30. November 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 28/2021 verkündeten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen informationstechnischen Dienstes. Konkretisierend möchte ich dazu Folgendes ausführen: Gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 12 Laufbahngesetz ist das Thüringer Finanzministerium als das für IT und E-Government zuständige Ministerium die für die Laufbahn des informationstechnischen Dienstes zuständige oberste Landesbehörde. Mit der rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft getretenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurden die inhaltlichen Anforderungen des fachspezifischen Vorbereitungsdienstes für diese Laufbahn durch das Thüringer Finanzministerium definiert. Voraussetzung für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung ist gemäß § 22 Abs. 2 Laufbahngesetz, dass der erworbene Abschluss den inhaltlichen Anforderungen des in der Ausbildungsund Prüfungsordnung definierten fachspezifischen Vorbereitungsdienstes der Laufbahn des gehobenen informationstechnischen Dienstes entspricht. Der Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik/E-Government“ an der Hochschule Schmalkalden wurde zum Wintersemester 2021/2022 neu eingerichtet und hat eine Regelstudiendauer von drei Jahren. Eine Prüfung der Anerkennung des Abschlusses dieses Studiengangs als Laufbahnbefähigung für den gehobenen informationstechnischen Dienst hat gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Laufbahngesetz jeweils bei Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber durch diejenige oberste Dienstbehörde, in deren Geschäftsbereich die Einstellung erfolgen soll, zu erfolgen. Das Einvernehmen mit der für die Laufbahn zuständigen obersten Landesbehörde, mithin dem Thüringer Finanzministerium, ist im Rahmen der jeweiligen Anerkennung durch die einstellende Landesbehörde einzuholen. Letztlich handelt es sich gemäß den vorgenannten Regelungen im Laufbahngesetz immer um Einzelvorgänge. Zu Frage 2: Nachdem die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen informationstechnischen Dienstes vom Thüringer Finanzministerium final erarbeitet und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. November 2021 verkündet wurde, ist beabsichtigt, nunmehr Festlegungen bezüglich der Voraussetzungen für die Laufbahnen des mittleren und höheren informationstechnischen Dienstes im I. Quartal 2022 mit den anderen Ressorts abzustimmen und voraussichtlich im II. Quartal 2022 bekannt zu geben. Die benannte Planung steht ebenfalls unter dem Vorbehalt, dass keine, insbesondere keine pandemiebedingt gegebenenfalls notwendige, abweichende Priorisierung in der Aufgabenerfüllung erforderlich wird. Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung wird die Koexistenz der Verwaltungsinformationsstudiengänge an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach und an der Hochschule Schmalkalden als sehr sinnvoll erachtet. Schließlich unterscheiden sich beide Studiengänge in ihrer Studienform. Während bei der dualen Studienform die Berufspraxis und das Studium organisatorisch und curricular miteinander verzahnt sind, erfolgt beim praxisintegrierten Studium an der Hochschule Schmalkalden die Ausbildung an der Hochschule, die mit berufspraktischen Einheiten in den Behörden einhergeht. Aus Arbeitgeber- und Praxispartnersicht liegt der Vorteil der dualen Studienform darin begründet, dass die Personalverwendung der dual ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen ohne nennenswerte Einarbeitungszeit direkt nach dem Studium erfolgen kann. Der Vorteil des praxisintegrierten Studiums gegenüber der dualen Ausbildungsform ergibt sich insbesondere für Behörden der Landes- und Kommunalverwaltungen, die nicht über die notwendigen Ausbildungskapazitäten personeller und infrastrukturell-technischer Art verfügen, da diese Art der Ausbildung keine diesbezüglichen Kapazitäten in den Behörden voraussetzt. Deshalb profitieren insbesondere kleinere Kommunalverwaltungen, aber auch Behörden im nachgeordneten Bereich der Landesverwaltung von dem Ausbildungsangebot an der Hochschule Schmalkalden davon, dass sie trotz der vorherrschenden Kapazität und Ressourcenengpässe den dringend benötigten Nachwuchs für IT-nahe Verwaltungstätigkeiten ausbilden können. Zu Frage 4: Um Bedienstete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Kommunalverwaltungen auf die digitale Transformation vorzubereiten, sind ausreichende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Für den Bereich der Ausbildung verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. Das Ausbildungsangebot der Hochschule Gera-Eisenach und der Hochschule Schmalkalden wurde den kommunalen Spitzenverbänden im April dieses Jahres über den Beirat „Kommunales E-Government“ mitgeteilt. Ferner wurden die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, dass das für E-Government und IT zuständige Ministerium Schulungen in begrenztem Umfang einschließlich Coaching vor Ort zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes für Kommunalbehörden anbietet. Des Weiteren bietet die Hochschule Gera-Eisenach den 15-tägigen Zertifikatsstudiengang „Digitallotse E-Government“ an. Danke.

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