von Ammon
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Thüringen wurden in den vergangenen zwölf Monaten durch das EASY-System wie folgt Personen zugewiesen: Im Dezember 2020 155, im Januar 2021 279, im Februar 205, im März 238, im April 133, im Mai 356, im Juni 290, im Juli 399, im August 268, im September 497, im Oktober 609, im November 633 und im Dezember bis zum 11. Dezember 59 Personen. Die Fragen 2 und 3 beantworte ich zusammengefasst wie folgt: Eine separate monatliche statistische Erfassung der Direktantragsteller wird vom Landesverwaltungsamt nicht vorgenommen. Angegeben werden kann jedoch die Zahl der tatsächlichen Aufnahmen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl. Diesbezüglich kann ich wie folgt berichten: Im Monat Dezember 2020 gab es 206 Ankünfte, im Januar 2021 289, im Februar 227, im März 286, im April 130, im Mai 379, im Juni 281, im Juli 405, im August 408, im September 464, im Oktober 805, im November 815 und bis zum 11. Dezember 2021 weitere 153 Ankünfte in der Erstaufnahmeeinrichtung. Bei diesen Ankünften handelt es sich einerseits um Asylsuchende, die erstmals mittels EASY-System verteilt wurden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass EASY-Buchungen 14 Tage gültig sind. Das heißt, die betreffenden Personen kommen innerhalb dieses Zeitraums oder gegebenenfalls auch noch später an, was zu monatlichen Überschneidungen in betreffenden statistischen Erfassungen führen kann. Darüber hinaus fallen in die genannten Zahlen auch die Direktantragsteller, also Personen, die nach Ankunft in Deutschland bisher in keiner anderen Erstaufnahmeeinrichtung registriert wurden, das heißt, sich erstmals in Thüringen in einer Erstaufnahmeeinrichtung melden. Diese werden nach ihrer Ankunft in das EASY-System aufgenommen, das dann automatisch eine Zuweisung auf die Bundesländer vornimmt. Sofern es sich dabei nicht um das Land handelt, in dem sich die betreffende Person gerade befindet, wird ihr eine entsprechende Fahrkarte ausgestellt und sie dort hingeschickt. Schließlich sind in den von mir soeben vorgelesenen Zahlen auch die Zugänge von Personen enthalten, die sich wegen einer Asylfolgeantragstellung wieder nach Thüringen begeben haben oder die nach unbekanntem Aufenthalt wieder in die Erstaufnahmeeinrichtung kamen. Antwort auf Frage 4: Im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung werden diese nicht gefragt, ob sie über Belarus nach Deutschland gekommen sind. Entsprechende statistische Angaben liegen dem Landesverwaltungsamt deswegen nicht vor. Aussagen der Landesregierung wären deswegen nicht belastbar und folglich auch nicht zielführend. Die Entwicklung an der belarussischen Grenze in den letzten Monaten lässt jedoch den Schluss zu, dass der Anstieg an Zugängen damit im Zusammenhang steht. Vielen Dank.
