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Prof. Dr. Schönig

16.12.2021 Sitzungen 7/68

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank für die Begrüßung. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ostthüringen ist bereits heute gut an die Fernverkehrsknoten Erfurt und Leipzig und somit an viele überregionale Ziele angebunden. Mit dem derzeit laufenden Vergabeverfahren Ostthüringennetz und Mitteldeutsches S-Bahn-Netz 2025+ wird das bewährte Angebotskonzept im Schienenpersonennahverkehr sowohl qualitativ, zum Beispiel mit zusätzlichen Direktverbindungen, als auch quantitativ, zum Beispiel mit zusätzlichen Fahrten in den Hauptverkehrszeiten, gezielt weiterentwickelt. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung den Infrastrukturausbau in Ostthüringen als Voraussetzung für einen langfristig attraktiven und wirtschaftlichen Schienenverkehr. Hier sind die Elektrifizierungsprojekte auf der Mitte-Deutschland-Verbindung und der Strecke Leipzig–Gera sowie die Verlängerung von Bahnsteigen entlang der MitteDeutschland-Verbindung zu nennen. Zu Frage 2: Die mit den beiden Verkehrsdurchführungsverträgen verbundenen Kosten tragen die beteiligten Aufgabenträger im Rahmen ihrer territorialen Zuständigkeit entsprechend ihres Anteils am Gesamtleistungsumfang. Die Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht benannt werden. Diese wird erst nach Vorliegen der Angebote der bietenden Eisenbahnverkehrsunternehmen bekannt sein. Zu Frage 3: In Thüringen ist im Zusammenhang mit den beiden Vergabeverfahren keine Wiederandienung ausgelassener Zugangsstellen geplant. Das grundsätzlich unveränderte Betriebsprogramm lässt aufgrund gegebener Fahrzeiten, Taktzeiten und Anschlüsse keine zusätzlichen Halte zu. Hinzu kommt, dass nach derzeitiger Einschätzung leider keine signifikant höhere Fahrgastnachfrage im Vergleich zum Zeitpunkt der Auflassung zu erwarten wäre. Überregional Reisende profitieren durch das Auslassen schwach nachgefragter Eisenbahnzugangsstellen von kürzeren Fahrzeiten und somit besonders bei Umsteigeverbindungen von kürzeren Reisezeiten. Bei Sicherung des ÖPNV im ländlichen Raum ist zudem das Zusammenwirken verschiedener Personennahverkehre zu berücksichtigen. Im genannten Beispiel verkehren Busse sowohl des örtlichen Aufgabenträgers Landkreis Greiz als auch solche in Trägerschaft des Freistaats Sachsen mit einer wesentlich höheren Erschließungsfunktion. Diese örtlichen straßengebundenen Verkehre übernehmen eine Sammlungs- und Verteilfunktion zum nächsten zentralen Ort, wo der Schienenpersonennahverkehr erreicht werden kann. Die Landesregierung arbeitet zugleich an einer Verbesserung des Angebots auch im ländlichen Raum. Aktuell beginnt eine vom Freistaat Thüringen initiierte landesweite Untersuchung, die sich speziell dem Thema „Erreichbarkeitsgarantie“ widmet und darauf abzielt, die Verkehrsströme im ländlichen Raum in Knotenpunkten abgestimmt zusammenzuführen. Hierbei sollen perspektivisch alle Verkehrsarten auf Schiene und Straße in hierarchisch gegliederten Netzen synchron zusammenwirken. Der Freistaat Thüringen setzt hier also auf die Verbesserung intermodaler Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehren, um insgesamt den ÖPNV zu stärken und seine Attraktivität zu erhöhen. Im Ergebnis des genannten Projekts wird der Freistaat Thüringen über einen landesweiten Leitfaden zur Bewältigung der angebotsgestalterischen Herausforderungen im ÖPNV des öffentlichen Raums verfügen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗