Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Thüringer Landespolizei führt keine statistische Übersicht hinsichtlich der angefragten Angaben zu polizeilichen Einsätzen bei einer bestimmten Art von Versammlungslagen. Zur Beantwortung der Fragestellung müssten in dem Fall mit erheblichem zeitlichen und personellen Aufwand Einzelrecherchen zu allen infrage kommenden Delikten mit Polizeibeamtinnen und -beamten im Opferstatus durchgeführt werden. Zu Frage 2: Ausweislich der bis gestern in der LPD vorliegenden und bearbeiteten Dienstunfallmeldungen wurden seit dem 1. August 2021 insgesamt 15 Polizeivollzugsbeamte im Rahmen rechtswidriger bzw. durch rechtswidrige Angriffe, also zum Beispiel Widerstandshandlungen, Körperverletzungsdelikte, verletzt. Diese 15 Fälle lassen sich jedoch nicht zweifelsfrei komplett dem Versammlungsgeschehen zuordnen. Dazu müssten die einzelnen Vorgänge händisch ausgewertet werden. Wir wissen jedoch auch, dass bei Einsätzen der vergangenen Woche weitere 21 Bedienstete verletzt wurden, was ich an dieser Stelle ausdrücklich verurteilen möchte. Zu Frage 3: Zum jetzigen Zeitpunkt ist mir keine präzise Beantwortung der Frage möglich, da dies mit erheblichem zeitlichen und personellen Aufwand aufgrund dazu notwendiger Einzelrecherchen zur Anzahl der jeweiligen Tatverdächtigen verbunden ist. Wie bereits in den Ausführungen zur Aktuellen Stunde „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“ genannt, laufen derzeit allein aus den Ereignissen der vergangenen Tage eine Zahl an Ermittlungsverfahren im hohen zweistelligen Bereich. Mit Wirkung vom 1. November 2021 wird in der LPD eine Gesamtübersicht zu polizeilich festgestellten Versammlungslagen mit Pandemiebezug geführt, in welcher die hierzu vorliegenden Einsatzberichte ausgewertet werden. Diese werde ich im Ausschuss für Inneres und Kommunales nach Fertigstellung gern vorstellen. Zu Frage 4: Aus Sicht der Thüringer Landesregierung ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung die staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz bzw. zur Pandemiebekämpfung grundsätzlich akzeptiert und mitträgt. Darüber hinaus ist jedoch auch zu erkennen, dass zurzeit vielerorts Ansammlungen oder Versammlungen stattfinden, bei denen offensichtlich gerade die verordneten Schutzmaßnahmen selbst kritisiert werden. Mit Blick darauf ist bereits erkennbar, dass die Versammlungsbehörden und die Polizei unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit konsequent auf die Einhaltung der gegenwärtigen Rechtslage hinwirken und Verstöße gegen die Hygieneschutzmaßnahmen oder das Versammlungsgesetz entschieden verfolgen. Ziel ist es dabei, die pandemische Situation durch das Versammlungsgeschehen nicht noch weiter zu befeuern, den einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch so weit wie möglich zu gewähren sowie einen friedlichen und reibungslosen Verlauf zu sichern. Dazu wurde im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eine Handreichung für Versammlungsbehörden erarbeitet und am 10. Dezember 2021 an diese versendet. Sie soll eine rechtliche Bewertung anhand konkreter Standards und Kriterien der im Einzelfall vorliegenden Versammlungen oder Veranstaltungen unterstützen bzw. ermöglichen. Gleichermaßen dient sie als feste Orientierung für polizeiliches Handeln. Die aktuellen Beispiele zeigen, dass bei einem Teil der Demonstrationsteilnehmerinnen und ‑ teilnehmer ein hohes Gewaltpotenzial vorhanden ist und eine Radikalisierung bereits eingesetzt hat. Weil auch für die nächste Zukunft mit einer Vielzahl von coronaskeptischen bzw. ‑ kritischen Versammlungen zu rechnen ist, muss sich die Polizei weiterhin auf eine hohe Einsatzbelastung einstellen. Die strategische Ausrichtung der Polizei zur Bewältigung derartiger Versammlungslagen wird auch zukünftig zum Ziel haben, auf sich abzeichnende Lageschwerpunkte mit entsprechendem Kräfteeinsatz zu reagieren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit auf die konsequente Durchsetzung der Rechtslage und die Sanktionierung von Verstößen hinzuwirken. Jegliche Anfeindung gegenüber und Angriffe auf Einsatzkräfte der Polizei sind entschieden abzulehnen und werden durch die Landesregierung aufs Schärfste verurteilt. Das gilt ebenso für kommunale Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versammlungsbehörden, der Gesundheits- und Ordnungsämter. Alle vorgenannten Personen nehmen derzeit eine besonders große Verantwortung für unseren Freistaat wahr und verdienen unseren Respekt und unseren Dank. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
