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Georg Maier

17.11.2021 Sitzungen 7/63

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Zehn Jahre NSU-Aufklärung in Thüringen – Kein Schlussstrich!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, von 1998 bis 2011 beging der NSU unentdeckt von den deutschen Sicherheitsbehörden schwerste Gewalttaten. Er wies ein bis dahin nicht vorstellbares Maß an rassistischrechtsterroristischer Gewalt auf. Die Straftaten des rechtsterroristischen NSU zeigen deutlich, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus und des alltäglichen Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus, jeder anderen Form der Menschenfeindlichkeit für die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern eine Daueraufgabe von hoher Priorität ist und auch weiterhin sein muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wurde im Februar 2012 eine Bund-Länder-Expertenkommission Rechtsterrorismus eingesetzt. Sie hatte das Ziel, im Sinne eines Gesamtbildes die Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder mit den Bundesbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus, zu analysieren, zu bewerten sowie Vorschläge für eine weitere Optimierung ihrer Zusammenarbeit zu erarbeiten. Die Kommission gab daraufhin Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Einem der wesentlichen Kritikpunkte hinsichtlich des Informationsaustauschs zu Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wurde mit der Einrichtung von Informations- und Kommunikationsplattformen der verschiedenen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern begegnet. So wurde das bereits am 16. Dezember 2011 eingerichtete gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus als Modul in das am 15. November 2012 eröffnete gemeinsame Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum integriert. Thüringen ist an dieser Informations- und Kommunikationsplattform mit Vertretern des Amts für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamts Thüringen beteiligt. Unter Wahrung des Trennungsgebots wird hier ein verbesserter Informationsfluss auf der Basis bestehender Rechtsgrundlagen und die Bündelung von Fachexpertisen innerhalb der föderalen Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenso führten Erkenntnisse der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU, unter anderem des Deutschen Bundestags und auch des Thüringer Landtags, zu Empfehlungen für die Sicherheitsbehörden. Beispielhaft möchte ich auf einige weitere Schwerpunkte eingehen. Für die Sicherheitsbehörden, insbesondere für den Bereich der Polizei, wurde festgestellt, dass eine neue Arbeitskultur notwendig ist, die anerkennt, dass zum Beispiel selbstkritisches Denken kein Zeichen von Schwäche ist, sondern nur derjenige bessere Arbeitsergebnisse erbringt, der aus Fehlern lernt und lernen will. Zentral ist dabei die Diskurs- und Kritikfähigkeit, das heißt, es muss eine Fehlerkultur in den Dienststellen entwickelt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist es ein besonderes Anliegen, die Ansätze zum Umgang mit Fehlern und Regelverstößen weiterzuentwickeln. Dabei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Der Beschluss des Thüringer Landtags „Thüringer Polizei stärken, Fehlerkultur weiter befördern“ reiht sich in diesen Vorgang ein. Damit sollen nicht nur die Aufarbeitung und Konfliktbewältigung im Einzelfall in den Blick genommen werden, sondern auch Erfahrungen aus Vorkommnissen, die Anlass für Beschwerden waren. Ziel ist die Etablierung einer professionellen Beschwerdebearbeitung als Element einer modernen Fehlerkultur in der Thüringer Polizei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits anmerkte, bestand eine erhebliche Kritik am Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden. Defizite im Informationsmanagement der Polizeien von Bund und Ländern werden durch die Einführung des polizeilichen Informations- und Analyseverbundes PIAV aufgefangen. Der polizeiliche Informationsfluss wird verbessert und eine jederzeitige Verfügbarkeit sichergestellt. Auf der Grundlage eines einheitlichen technischen Austauschstandards wird eine phänomenübergreifende Abfrageund Recherchemöglichkeit im Verbundsystem möglich sein. Der polizeiliche Informations- und Analyseverbund erleichtert es wesentlich, Tatmuster auch länderübergreifend zu erkennen. Die Polizeien in Bund und Ländern arbeiten intensiv an der Realisierung dieses komplexen Verbunds von Informationen zu Straftaten und Straftätern. Die erste Stufe von PIAV-Operativ mit der Datei „Waffen- und Sprengstoffkriminalität“ ging bereits im Mai 2016 in den Wirkbetrieb und wurde ab Juni 2018 durch die Deliktsbereiche Gewaltdelikte, gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität ergänzt. Die einheitliche tagesaktuelle und zentrale Datenbasis erlaubt es den Polizeien der Länder und des Bundes ebenso, länderübergreifende und bundesweite strategische Auswertung unter Einbeziehung der Daten der anderen PIAV-Teilnehmer zu betreiben. Damit wird ein Instrument bereitgestellt, das einerseits die unmittelbare Generierung von Führungs- und Entscheidungswissen ermöglicht und darüber hinaus eine zeitnahe polizeiliche Reaktion auf Kriminalitätsentwicklung und -trends fördert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Freistaat Thüringen wurde die gemeinsame Dienstanweisung der Landespolizeidirektion und des Landeskriminalamts Thüringen zur Pflichtprüfung einer möglichen politischen Tatmotivation in allen Fällen von Gewaltkriminalität in Kraft gesetzt. Damit ist gewährleistet, dass alle Straftaten auf eine mögliche politische Tatmotivation geprüft werden und bei Gewaltdelikten diese Prüfung mit besonderer Intensität und anschließender Dokumentation zu führen ist. Ebenso stellt die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität einen Schwerpunkt in der Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdiensts im Bereich der Grundlagenausbildung dar. Unbenommen hiervon werden insbesondere in Fortbildungsveranstaltungen die Möglichkeiten zur Intervention gegen Rechtsextremismus thematisiert. Die Inhalte dieser Veranstaltungen werden laufend aktualisiert. Die Fortbildung der Führungskräfte erfolgt vorrangig an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup. Thematisch werden aktuelle polizeiliche Geschehnisse berücksichtigt. Bei der Fortbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes werden gemeinsame Seminare mit dem Verfassungsschutz angeboten. Neben den Fortbildungsaspekten soll damit auch der dienststellenübergreifende Blickwinkel forciert werden, um ein spartenbezogenes Denken zu verhindern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits eingangs erwähnte, ist die Bekämpfung von Rechtsextremismus ein ständiger Prozess, der heute und in Zukunft unentwegt vorangetrieben werden muss. Im Verbund der Behörden des Bundes und der anderen Länder stellen sich die Thüringer Sicherheitsbehörden dieser Aufgabe und werden diese auch erfüllen. Die vor zehn Jahren aufgedeckte Mordserie mahnt uns und bleibt weiterhin Auftrag an alle Demokratinnen und Demokraten, sich Rechtsextremismus – egal wo – entschieden entgegenzustellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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