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Keller

17.11.2021 Sitzungen 7/63

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Möller, ich unterbreche die Sitzung für den Ältestenrat, weise aber darauf hin – da Sie auch öffentlich gesprochen haben –, dass hier niemandem von den Abgeordneten die Möglichkeit verwehrt wurde, an der Sitzung teilzunehmen, denn alle sind anwesend. Das einzige, was ich Ihnen gern zugestehe – das habe ich im Eingangsstatement auch deutlich gemacht – ist, dass wir das allererste Mal die Plenarsitzung unter diesen Rahmenbedingungen hier organisieren. Deshalb ist es natürlich erst mal zu Rückfragen gekommen. Wenn Sie die gern nutzen wollen, dass wir das im Ältestenrat beraten, dann tun wir das jetzt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung. Ich würde dafür 15 Minuten als Mindestzeit anberaumen. Vielen Dank. Wir treffen uns im Raum F 101. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf die Beratung unserer Plenarsitzung fortsetzen. Zunächst noch einige Hinweise auch unter dem Aspekt der Testungen für morgen bzw. übermorgen, auch da haben wir ja einen kleinen Testlauf gemacht, was die Abarbeitung durch das medizinische Personal betrifft. Aufgrund der Erfahrungen würde ich gern die Bitte an Sie richten, dass, wer morgen die Tests hier im Hause durchführen lassen möchte – die sind angezeigt von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr, um die Plenarsitzung einigermaßen pünktlich zu beginnen –, Sie als Abgeordnete die Tests in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr durchführen lassen, vorher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ab 7.30 Uhr stehen die Testungen zur Verfügung. Also von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr die Abgeordneten und die Landesregierung, also die Minister und die Staatssekretäre dann ab 9.00 Uhr, es sei denn, ein Ressort bestreitet den ersten Tagesordnungspunkt, da wird niemand verwehren, dass der Test vor 9.00 Uhr durchgeführt wird. Es geht nur darum, dass wir das vielleicht etwas entzerren können. Zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen, teilweise mit konkreter Platzierung, auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Die Tagesordnungspunkte 1, 30, 31 a und 31 b werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben. Der Ältestenrat war übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 22 sowie 23 b und 23 c morgen nach der Mittagspause aufzurufen. Nachdem zu dem Tagesordnungspunkt 14 von den Fraktionen und zu den Tagesordnungspunkten 17, 18 und 20 von den vorschlagsberechtigten Fraktionen der AfD und Die Linke keine Wahlvorschläge vorliegen, gehe ich davon aus, dass diese Wahlen in diesen Plenarsitzungen nicht durchgeführt werden. Die verbliebenen Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 15, 16, 19, 21, 22, 23 b und 23 c werden der Verständigung im Ältestenrat gemäß geheim und als Blockwahl durchgeführt. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der vorläufigen Tagesordnung genannt sind: zu Tagesordnungspunkt 15 die 7/4388, zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/4387, zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/4386, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/4384, zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/4383, zu Tagesordnungspunkt 23 b die 7/4380 und zu Tagesordnungspunkt 23 c die 7/4395. Der Tagesordnungspunkt 23 a wird morgen vor der Mittagspause aufgerufen. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat einen Antrag auf eine Aktuelle Stunde eingereicht, der als Drucksache 7/4363 ausgefertigt und veröffentlicht wurde. Wie Sie wissen, geht deren parlamentarische Rechte- und Pflichtenstellung auf den Statusbeschluss in der Drucksache 7/4042 zurück. Nach dessen Ziffer III. 6. ist es der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Abweichung von § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung gestattet, einmal im Quartal eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Nachdem in den Plenarsitzungen im Oktober eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP behandelt wurde, stellt sich mit Blick auf den neuerlichen Antrag in der Drucksache 7/4363 die Frage der Zulässigkeit. Die Zulässigkeit wäre gegeben, wenn sie der Landtag mit der in § 120 der Geschäftsordnung vorgesehenen Mehrheit beschließen würde. Ich hatte dem Ältestenrat bereits vorgetragen, dass diese Zulässigkeit aus meiner Sicht nicht vorhanden ist. Allerdings stellt die Geschäftsordnung in § 120 die Verfügung über die Zulässigkeit dem Plenum anheim. Deshalb frage ich: Wünscht jemand das Wort, um für die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen? Das ist nicht der Fall. Möchte jemand gegen die Zulässigkeit sprechen? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich weise darauf hin, dass nur zur Zulässigkeit gesprochen wird und nicht zum Inhalt. Bitte schön.

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