Stefan Möller
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreter der Presse, ich muss mich leider hier zu Wort melden, weil das Prozedere, was den Einlass der Abgeordneten betrifft, leider nicht ganz fehlerfrei war. Denn es ist natürlich einerseits richtig, dass Sie sagen, man muss darauf achten, dass, wenn der Schnelltest in seiner Wirksamkeit abgelaufen ist, die Abgeordneten dann hier hoch auf die Tribüne müssen. Aber dazu müssten sie zunächst erst mal in den Landtag hereingelassen werden. Das ist leider nicht geschehen. Es ist ganz offenkundig vonseiten eines leitenden Landtagsverwaltungsmitarbeiters eine falsche Anweisung an das Einlasspersonal ausgegeben worden. Es sind Schnelltestes nicht anerkannt worden, willkürlich nicht anerkannt worden, weil man gesagt hat, es werden nur die Tests anerkannt, die hier im Landtag gemacht wurden.
(Beifall DIE LINKE)
Damit befindet man sich aber explizit im Widerspruch zu Ihrem Schreiben vom 12. November 2021, nach dem durchaus auch die Tests von Leistungserbringern außerhalb des Landtags anerkannt werden. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin einigermaßen erstaunt, dass dieser leitende Mitarbeiter ganz offensichtlich Ihr Schreiben entweder nicht gelesen hat oder sich nicht mehr daran erinnern möchte. Ich denke, es muss im Ältestenrat geklärt werden, wie nun mit dieser Verfahrensweise umgegangen wird. Ich finde auch die Tatsache einigermaßen diskriminierend, dass ein Mitglied der Koalitionsfraktionen mit einem vergleichbaren Test durchaus Einlass bekommen hat und diese Verfahrensweise ganz offenkundig nur Mitglieder der AfD-Fraktion betrifft. Deswegen, denke ich, ist das durchaus ein Thema, das im Ältestenrat sofort besprochen werden muss. Danke.
(Beifall AfD)
