Dorothea Marx
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen
Verehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nahtlos an die Kollegin Henfling anknüpfen. Wir haben uns die Entscheidung hier wirklich auch nicht leicht gemacht. Wir haben uns sehr viele Regelungen angeschaut, auch die in anderen Ländern. Da kann ich vielleicht auch noch mal an die Adresse der FDP sagen, dass wir hier mit unserer vorgesehenen Ausstattung für die Gruppe wirklich eine gute Regelung gefunden haben. Es ist mitnichten so, dass Ihnen nur eine Wassersuppe zuteilwerden sollte oder zuteilwerden wird, sondern es ist durchaus auskömmlich gemacht. Mit den 50 Prozent der Grundentschädigung liegen wir dort sehr richtig, auch wenn man es mit anderen Ländern vergleicht. Dass wir jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen auch mal angleichen, das ist wirklich eine längst überfällige Angelegenheit. Bisher hat man die Arbeit der Parlamentarischen Geschäftsführer/ -innen gleich bewertet it einem Ausschussvorsitz. m Das ist wirklich nicht miteinander zu vergleichen. Ich hatte auch schon das Vergnügen und die große Ehre, Parlamentarische Geschäftsführerin in der letzten Legislaturperiode gewesen zu sein. Das ist ein Vielfaches der Arbeit, die ein Ausschussvorsitz mit sich bringt. Auch im Vergleich zu der Arbeit eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin ist es durchaus angemessen, hier einen gleichen Zuschlag vorzusehen. Wichtig ist uns auch, dass wir hier mit dieser Gesetzesänderung die Vergütungsmöglichkeit für die Abgeordnetenmitarbeiter von einer E9 auf eine E11 anpassen. Das ist ein Vorhaben, was wir schon sehr lange miteinander besprochen hatten und was uns eine angemessene Unterstützung möglich macht. Ich weiß, die Kollegen von der Gruppe der FDP waren noch nicht dran, Sie finden, dass das zu wenig ist. Aber – mit Verlaub – wenn man sich, wie gesagt, das bei anderen Ländern anschaut, dann hält sich das wirklich in einem guten Rahmen. Und Ihre 80-Prozent-Rechnung, ich meine, das haben wir schon bei der ersten Lesung mal gehört. Wenn Ihnen mit vier Leuten 80 Prozent zustehen, wie ist das dann, wenn wir ...
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Bei fünf Leuten …) Ja, bei fünf sind es 100 Prozent. Und was ist denn jetzt mit meiner Fraktion? Wir sind acht. Haben wir da nicht ein bisschen wenig gehabt bisher? Schnelles Kopfrechnen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Frau Marx, ich erkläre es Ihnen gern!) Ja, aber ich meine, wir haben ja schon im Spaß bei uns gerechnet, nach ihrem Dreisatzansatz, wenn wir uns als SPD in zwei Gruppen spalten würden, dann hätten wir dann 160 Prozent, statt 100,
(Unruhe Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Es ist geregelt, dass das nicht geht!) Na ja, wieso gleichbleibende politische Inhalte mit weiblicher Ausrichtung. Aber gut, ich möchte jetzt hier nicht ins Kalauern abgleiten, das ist der Frage nicht angemessen. Eine Gruppe ist keine Fraktion, deswegen sollen Sie aber natürlich trotzdem – und haben auch ein Recht darauf – angemessene Zuschüsse bekommen. Die haben wir jetzt, denke ich, in hoher Verantwortung miteinander in einer ausführlichen Debatte festgelegt. Man kann das eben nicht mit einem einfachen Dreisatz machen, denn wie gesagt, wenn wir den Dreisatz anwenden würden, müssten die größeren Fraktionen auch weitaus mehr bekommen als die bisherige FDP-Fraktion. So einfach ist das also nicht. Deswegen kann ich die Kolleginnen und Kollegen nur bitten, dieser, denke ich, wirklich gerechten Lösung jetzt hier ihre Zustimmung zu geben. Wir werden es auf jeden Fall tun und sehen auch einer möglichen Klage vor dem Verfassungsgericht immer mit Spannung, weil man immer was dazulernen kann im Leben, aber auch mit einer gewissen Gelassenheit entgegen. Denn wie gesagt, wenn man den bundesweiten Vergleich mit Gruppenregelung anderer Länder vornimmt, dann kann sich diese Regelung sehen lassen und zahlt auch genügend bei Ihrer Gruppe ein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
