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Keller

20.10.2021 Sitzungen 7/60

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, herzlich willkommen zur Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Heute hat Herr Joachim Leibiger, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! (Beifall im Hause) Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Aust, Herr Abgeordneter Bühl, Herr Abgeordneter Czuppon, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow und Herr Minister Prof. Dr. Hoff entschuldigt. Gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Charlott Zerna, Reporterin bei Radio OKJ, für Herrn Jan Bräuer, Korrespondent für Thüringen beim Hörfunk von MDR Aktuell, und für Frau Laura Kingston, Reporterin für das Mittagsmagazin der ARD, sowie einem Kameramann, der ebenfalls für die ARD tätig ist, für diese Plenarsitzungen eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am gestrigen PCR-Testangebot hier im Landtag gegenüber dem Testangebot im September erfreulicherweise nahezu verdoppelt hat. Nach meiner Kenntnis sind alle Testergebnisse negativ. Die Testergebnisse waren jedoch aufgrund der Auslastung des beauftragten Labors nicht wie sonst von uns gewohnt am gestrigen Abend abrufbar. Das habe ich selbst auch feststellen müssen. Ich denke, Sie auch. Das liegt daran, dass Anfragen der Gesundheitsämter von dem Labor selbstverständlich vorrangig bearbeitet werden und der Landtag ausschließlich freie Kapazitäten nutzt. Inzwischen sollten alle Testergebnisse über die entsprechende App abgerufen werden können oder sind abgerufen worden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Sie alle, die an der Plenar- und Ausschussarbeit des Landtags beteiligt sind, ermuntern, das umfassende und freiwillige Testangebot des Landtags in Anspruch zu nehmen, um damit die Sicherheit bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben erheblich zu erhöhen. Gleichzeitig danke ich ganz ausdrücklich den Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes sowie den Beschäftigten des beauftragten Labors. (Beifall im Hause) Gleichzeitig möchte ich mich bei unserem Wachdienst hier im Haus bedanken, der auch das Testangebot ermöglicht und für einen reibungslosen Ablauf sorgt. Vielen Dank dafür! (Beifall im Hause) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Tagesordnung selbst: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/4221, zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/4224, zu Tagesordnungspunkt 40 a die 7/4236 und zu Tagesordnungspunkt 40 b die 7/4237. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 31 wird frühestens im Laufe des morgigen Tages bereitgestellt und verteilt werden können, da der Innen- und Kommunalausschuss erst morgen zu dem Gesetzentwurf beraten wird. Eine Beratung in diesen Plenarsitzungen würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Dies kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, es sei denn, es erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 31 frühestens am Freitag aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann werden wir so verfahren. Die Tagesordnungspunkte 26 a und b, 27 und 30 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 11 wurde in einer Neufassung verteilt. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 20 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Gemäß der Verständigung im Ältestenrat werden die Wahlen auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 und 22 werden am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen, gegebenenfalls gemeinsam mit den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17, 18 und 20. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 17 die 7/4232, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/4222, zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/4233 und zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/4234. Zu Tagesordnungspunkt 21 liegt nur ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4235 vor. Zu Tagesordnungspunkt 22 liegen bislang keine Wahlvorschläge vor. Ist davon auszugehen, dass noch Wahlvorschläge bzw. weitere Wahlvorschläge eingereicht werden, die unter der Voraussetzung einer Fristverkürzung am Freitag aufgerufen werden sollen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann sind das die Hinweise aus meiner Sicht zur Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen bzw. gibt es weitere Anträge? Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte schön.

Protokoll ↗