Prof. Dr. Hoff
Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, die wievielte Bürokratieentlastungsdebatte es ist, die ich schon begleitet habe. Nach dem Hören aller Redebeiträge wäre es aus meiner Sicht gut, wenn wir vielleicht mit einer Phrasenreduktionsoffensive und einer Faktenkenntnisoffensive
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) in der Bürokratieabbaudiskussion beginnen würden. Das würde uns allen helfen, auch bei dem Interesse des Zuhörens der anderen. Wer einen Blick in den Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats wirft – das wäre, glaube ich, vor der Anhörung des Gesetzentwurfs, der offenbar in den Ausschuss überwiesen wird, hilfreich –, würde möglicherweise dazu beitragen, dass das eine oder andere, was hier diskutiert wird, auch noch mal tatsächlich faktenbasiert angeschaut wird. Ich will mit zwei/drei Punkten dazu anfangen und das auch nutzen, es hier zu diskutieren. Hier wird seitens der antragstellenden Fraktion gesagt: Für jede gesetzliche Neuregelung sollen zwei außer Kraft treten. Das kann man – ganz ehrlich – nicht ernst meinen. Und Herr Ludewig, der Vorsitzende des Normenkontrollrats im Bund, der nun Ihrer Partei nähersteht als meiner, schüttelt erstaunt den Kopf über diese Regelung. Denn was ist das, was der Normenkontrollrat zugrunde legt und was tatsächlich Sinn macht? Er sagt: für jede neue Regelung, die Belastung schafft. Da hat der Fraktionsvorsitzende der Linken mit seinem Zwischenruf auch völlig recht gehabt. Der Normenkontrollrat des Bundes sagt nicht, dass jede neue Regelung als solche abzulehnen ist und durch zwei Abbauregelungen begleitet werden muss, sondern er sagt: Wenn eine Regelung eine Belastung bedeutet, dann muss in den gleichen Regelungskatalog oder an anderer Stelle im selben Umfang eine Entlastung vorgenommen werden. Das nennt er: „One in, one out“-Regelung. Das wiederum ist etwas, was man diskutieren kann. Ich frage mich nur, warum Sie als antragstellende Fraktion, die nun wirklich das Interesse daran hat – wie Sie so gern sagen –, die Wirtschaft aus dem Prokrustesbett der bürokratischen Regelungen zu befreien, über Regelungen sprechen und nicht über tatsächliche Belastungswirkung. Das ist einer der Punkte. Der zweite Punkt: Wir müssen zunächst erst mal festhalten: Es gibt in Deutschland exakt drei Normenkontrollräte bei 17 Gebietskörperschaften, der Bundesrepublik und 16 Ländern. Das heißt, es muss ja einen Grund haben, warum sich eine große Zahl von Ländern – nämlich 14 weitere – nicht für so eine Institution entschieden hat und warum zwischen Baden-Württemberg und Sachsen signifikante Unterschiede bestehen, die auch diskutiert wurden. Auch die Vorsitzende des Normenkontrollrats in Baden-Württemberg, Frau Meister-Scheufelen, hat ganz klar gesagt, sie möchte nicht, dass der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg so agiert, wie das gesetzlich in Sachsen geregelt ist, dass er sich nämlich vor allem auf die Standardkostenmessung bezieht, weil sie sagt, die Standardkostenmessung ist ein statistisches Instrument, das aber dem Interesse, das der Baden-Württemberger Normenkontrollrat hat – nämlich lebensweltliche Beratung zu bestimmten bürokratischen Hürden vorzunehmen –, nicht gerecht wird. Das heißt also, es geht nicht um die permanente Standardkostenmessung, sondern sie legen Berichte vor, in denen sie sich bestimmte gesellschaftliche Bereiche anschauen und dort Empfehlungen geben, beispielsweise zum Thema „Brandschutz und Baurecht“. Das Interessante ist aber, dass das in Baden-Württemberg auch deshalb gemacht wird, weil Baden-Württemberg ein Land ist, das sich – anders als Thüringen – entschieden hat, sich nicht der Musterbauordnung, die das Ziel hat, zu einer bundesweiten Angleichung der baurechtlichen Regelungen zu kommen, anzuschließen, sondern eine eigene Baurechtregelung hat und insofern also im eigenen Land selbst mehr Bürokratie schafft als zwingend notwendig wäre. Diese Entscheidung haben wir in dem Entwurf, den wir als Staatskanzlei in das Ressortabstimmungsverfahren eingebracht haben, insoweit getroffen, dass wir gesagt haben, die Baden-Württemberger Regelung – das habe ich mehrfach auch gegenüber den Abgeordneten unter anderem im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht – ist ein Instrument, über das man zumindest diskutieren kann. Die starre sächsische Standardkostenmessung überzeugt mich persönlich nicht und aus meiner Sicht auch nicht mehr alle im Freistaat Sachsen. Jetzt sind wir dabei, dass wir auch in dem Jahresbericht des Normenkontrollrats des Bundes mal schauen, wo wir eigentlich mit den Entlastungen stehen. Da sagt der Normenkontrollrat des Bundes, es ist das erste Mal im Jahr 2020 die Situation aufgetreten, dass die Verwaltung sozusagen stärker mit Erfüllungsaufwand belastet war, als Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger. Er stellt auch dar – wenn ich das hier richtig sehe, in der Mitte dieses Berichts, ab Seite 65, 66 –, dass Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren signifikant entlastet worden sind, dass es aber – und das kann der Normenkontrollrat darstellen – einzelne gesetzliche Regelungen sind, die zu einer starken Bebzw. auch Entlastung beigetragen haben. Insofern konzentriert sich auch der Normenkontrollrat des Bundes vor allem auf ein Feld und sagt, der wesentliche Bürokratiefaktor, den wir bisher zu wenig betrachtet haben, ist, wie eigentlich Digitalisierung dazu beitragen kann, dass Verfahren beschleunigt werden. Es geht gar nicht immer um den finanziellen Aufwand, sondern es geht um die Beschleunigung von Verfahren. Es geht um die Digitalisierung von Antragsverfahren. Es geht um die Frage, ob beispielsweise bei juristischen Auseinandersetzungen bei der Planung von Infrastrukturvorhaben so früh wie möglich ein gerichtliches Erstverfahren stattfindet, um dort auch beispielsweise Verfahrenszeiträume darzustellen. Der NKR macht den Vorschlag, dass die Regelungen zur Planungsbeschleunigung, die während der Pandemie gemacht worden sind, wo Onlinekonsultationen festgelegt worden sind, die bis Ende 2022 befristet sind, entfristet werden – ein Vorschlag, den wir als Landesregierung im Bundesrat insbesondere aus Sicht des Infrastrukturministeriums auch unterstützt hatten. Insofern wäre mein Vorschlag, die Diskussion um diesen Gesetzentwurf dazu zu nutzen, sich möglicherweise nicht zwingend nur auf die Frage „Normenkontrollrat“ zu fokussieren, sondern das zu machen, was man an anderer Stelle am Beginn dieser Wahlperiode schon mal diskutiert hatte, ob es nicht Sinn machen würde, sich im Rahmen einer Expertenkommission, im Rahmen einer Enquetekommission oder Ähnlichem mit der Frage zu befassen, wie eigentlich Verfahren, Regulierungen in Thüringen ausgestaltet werden können. Ich will noch mal auf einen Punkt kommen: Ich habe vor inzwischen mehr als vier Jahren den Gemeinde- und Städtebund und den Landkreistag schriftlich darum gebeten, mir darzustellen, wie die von beiden Gremien postulierte Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit eigentlich praktisch ausgestaltet werden soll. Welche Vorschläge machen der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund für klare Regelungen interkommunaler Zusammenarbeit? Bisher liegt nichts vor. Der Ministerpräsident hat an verschiedener Stelle darauf hingewiesen, dass die regionalen Planungsgemeinschaften als eine demokratische Institution, in der man die Rolle der Kommunalparlamente tatsächlich auch noch mal verstärken kann und auch sollte, verantwortlich gemacht werden, indem Schulplanung, Verkehrsplanung, Straßenbau auf der Ebene der regionalen Planungsgemeinschaften landkreisübergreifend und kreisfreie Städte übergreifend zusammengeführt werden. Das wäre für alle relevanten Akteure im Freistaat eine erhebliche Vereinfachung von Regelungen, die in der Gebietskörperschaftsstruktur mit 17 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten ja inzwischen auch unumstritten ist, bei der es aber darum geht, dass bei dieser gegebenen Gebietskörperschaftsstruktur die Verwaltungszusammenarbeit verbessert wird, und das kann nur durch interkommunale Zusammenarbeit geschehen.
(Beifall DIE LINKE)
Auch wenn wir jetzt mal den Freitag nutzen, einen Blick auf die vergangenen zwei Plenartage und die dort geführten Diskussionen beispielsweise um Schriftformerfordernisse, Digitalisierung etc. zu werfen, lassen Sie mich an der Stelle noch mal auf einen Punkt hinweisen: Es sind ja auch noch zwölf Faxgeräte in der Staatskanzlei vorhanden. Die sind unter anderem damit befasst, die per Fax übersandten Kleinen Anfragen des Thüringer Landtags entgegenzunehmen. Insofern hat der Landtag selbst auch die Möglichkeit, hier zur Digitalisierung beizutragen
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und bei sich selbst quasi Digitalisierungsverfahren zu führen. Und wenn ich diese zwei Beispiele, Digitalisierung, interkommunale Zusammenarbeit, „One in, one out“-Regelung mal zusammenfasse, dann sind wir weniger bei der Frage, ob der Normenkontrollrat ein Entfesselungsinstrument für Bürokratieabbau ist, sondern wir sind bei der Frage, tatsächlich darüber zu reden, wo wir in Thüringen eigentlich ansetzen müssen, wenn wir Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung und Entbürokratisierung zugrunde legen. Die Diskussion müssen wir führen und da habe ich das Gefühl, dass die Initiatoren dieses Normenkontrollrats, nämlich die Industrie- und Handelskammern, insbesondere Frau Haase-Lerch, hier ein großes Interesse daran haben, die Diskussion mit uns zu führen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
